BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1120 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 22.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Ausfall der festen Blitzer Ich frage den Senat: 1. Wo stehen in Hamburg die festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ? Siehe Drs. 20/11375 und 20/14606. 2. Wann waren diese Anlagen in den Jahren 2012 – 2015 nicht einsatzbereit ? Bitte für jede Anlage getrennt die genauen Zeiträume angeben. 3. Aus welchen Gründen waren sie jeweils nicht einsatzbereit? Bitte für jeden Ausfallzeitraum getrennt angeben. Siehe Anlage 1 und Drs. 20/14606. 4. Sofern die Wiederinbetriebnahme länger als drei Tage gedauert hat: Warum hat das länger gedauert? Bitte für jeden Ausfallzeitraum getrennt angeben. Siehe Anlage 1. Für länger zurückliegende Zeiträume sind entsprechende Angaben nicht möglich, da sich die erfragten Daten nicht mehr detailliert nachvollziehen lassen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Schleifendefekte, Fahrbahnschäden und Standortsanierungen stets mit längerfristigen Ausfallzeiten einhergehen, da für die Wiederherstellung umfangreichere Straßenbauarbeiten erforderlich werden. Auch wenn eine Anlage im Bereich einer sonstigen Straßenbaustelle liegt, muss sie in der Regel abgeschaltet werden. Die regelmäßig erforderlichen Eichtermine der eingebauten Messtechnik müssen ganz überwiegend bei auswärtigen Eichdienststellen durchgeführt werden, wodurch für logistische Maßnahmen zusätzlicher Zeitaufwand anfällt. Technische Defekte sind häufig mit dem Versand der Messtechnik an den Hersteller verbunden. Auch hierfür fällt dieser Zusatzaufwand an. Darüber hinaus werden die stationären Anlagen überwiegend einmal wöchentlich zur Wartung aufgesucht, wodurch im ungünstigsten Fall bis zu sieben Tage Ausfallzeit entstehen können. 5. Wie viele Einnahmen erzielen die einzelnen Anlagen durchschnittlich pro Tag? Bitte für jede Anlage getrennt angeben. Siehe Anlage 2. 6. Wie viele Einnahmen sind der Stadt in den Jahren 2012 – 2015 entgangen , weil Anlagen mehr als drei Tage nicht einsatzbereit waren? Die stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden zur Durchsetzung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen und nicht zur Erzielung von Einnahmen installiert. Da ihre Funktionsfähigkeit oder Nichtfunktionsfähigkeit für den Verkehrsteilnehmer von außen regelmäßig nicht zu erkennen ist, erfüllen sie ihren Zweck grund- Drucksache 21/1120 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sätzlich auch bei einem vorübergehenden Ausfall. Zu den Summen, die bei einem Ausfall durchschnittlich entstehen können, siehe die Ausfallzeiten der einzelnen Geräte in Anlage 1 und deren durchschnittliche Ordnungswidrigkeitengelder pro Tag. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1120 3 Anlage 1 2015 Standort GÜA von bis Grund des Ausfalls Grund der Dauer des Ausfalls Bramfelder Chaussee 423 04.03.2015 05.03.2015 Graffiti vor Kamera Jahnring ggü. 21 27.02.2015 11.03.2015 Installation neuer Software Maßnahme erfolgte bei der Herstellerfirma; Neueichung erforderlich Jahnring Lichtmast 49 27.02.2015 13.03.2015 Installation neuer Software Maßnahme erfolgte bei der Herstellerfirma; Neueichung erforderlich Jahnring Lichtmast 49 29.05.2015 01.06.2015 Graffiti vor Kamera Langenhorner Chaussee 411 14.01.2015 31.03.2015 Defekt Sensorkabel Fahrbahnausbesserungsarbeiten erforderlich Langenhorner Chaussee 411 11.07.2015 15.07.2015 Stromausfall Wurde bei einmal wöchentlich durchgeführter Wartung festgestellt Robert-Schuman-Brücke 27.01.2015 04.02.2015 Stromausfall Wurde bei einmal wöchentlich durchgeführter Wartung festgestellt Robert-Schuman-Brücke 20.07.2015 Einschub zur Eichung Auswärtiger Eichtermin Osdorfer Landstraße 366 19.01.2015 22.01.2015 Stromausfall Stresemannstraße 70 seit 12.05. Einschub defekt Reparatur bei Herstellerfirma Osterfeldstraße 60 seit 14.07. Eichung Auswärtiger Eichtermin Kollaustraße 01.01.2015 25.02.2015 Bauarbeiten Länger andauernde Straßenbauarbeiten Cuxhavener Straße 267 a 22.03.2015 02.04.2015 Technischer Defekt Computerreparatur durch Herstellerfirma erforderlich 16.05.2015 04.06.2015 Technischer Defekt Computerreparatur durch Herstellerfirma erforderlich Neue Elbbrücke rechte Anlage 14.01.2015 22.01.2015 Keine Daten auf Stick Wurde bei einmal wöchentlich durchgeführter Wartung festgestellt Winsener Straße 30.03.2015 31.03.2015 Sachbeschädigung (mit Farbe besprüht) gegenüber 218 25.04.2015 27.04.2015 Sachbeschädigung (mit Farbe besprüht) Drucksache 21/1120 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Ordnungswidrigkeitengelder Stationäre Anlagen 2014 2015 Gesamt Durchschnitt pro Tag (be-zogen auf 365 Tage) 3) Gesamt Durchschnitt pro Tag (bezogen auf 203 Tage) 3) Bergedorfer Straße ggü. Lichtmast 107 103.950,64 € 284,80 € 51.670,00 € 254,53 € Bergedorfer Straße / Heckkatenweg 79.152,00 € 216,85 € 33.753,50 € 166,27 € Braamkamp / Lattenkamp 130.210,78 € 356,74 € 133.851,90 € 659,37 € Bramfelder Chaussee 423 216.237,05 € 592,43 € 77.013,70 € 379,38 € Cranzer Hauptdeich Lichtmast 4 284.466,78 € 779,36 € 96.407,00 € 474,91 € Cuxhavener Straße 267a 213.822,29 € 585,81 € 80.179,20 € 394,97 € Eiffestraße 585 163.106,70 € 446,87 € 71.845,50 € 353,92 € Jahnring ggü. 21 224.778,46 € 615,83 € 166.165,60 € 818,55 € Jahnring Lichtmast 49 181.313,08 € 496,75 € 95.864,50 € 472,24 € Kollaustraße 134a 54.670,96 € 149,78 € 78.192,80 € 385,19 € Langenhorner Chaussee 411 91.139,00 € 249,70 € 18.595,00 € 91,60 € Neue Elbbrücke linke Anlage 397.501,73 € 1.089,05 € 199.346,61 € 982,00 € Neue Elbbrücke rechte Anlage 123.472,70 € 338,28 € 38.840,00 € 191,33 € Osdorfer Landstraße ggü. 25 125.342,20 € 343,40 € 67.603,02 € 333,02 € Osdorfer Landstraße ggü. 351 116.086,40 € 318,04 € 51.501,00 € 253,70 € Osterfeldstraße 60 186.218,87 € 510,19 € 124.681,80 € 614,20 € Robert-Schuman-Brücke 189.688,78 € 519,70 € 88.723,30 € 437,06 € Stader Straße 24 302.599,02 € 829,04 € 120.096,73 € 591,61 € Stresemannstraße 147 1.092.825,80 € 2.994,04 € 550.298,71 € 2.710,83 € Stresemannstraße 70 529.234,85 € 1.449,96 € 277.094,55 € 1.365,00 € Winsener Straße ggü. 218 140.681,20 € 385,43 € 70.002,01 € 344,84 € 1) Die Angaben zu Ordnungswidrigkeitengeldern beziehen sich jeweils auf Werte die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi 21) ergeben. Diese Daten weichen von den späteren tatsächlichen Ordnungswidrigkeitengeldern ab, die im Buchungssystem SAP registriert werden. Um diese Werte vergleichbar zu machen, sind die Werte aus OWi21 zu bereinigen. Der Bereinigungswert berücksichtigt dabei etwaige Rückzahlungen an Betroffene, Überzahlungen, Akteneinsichtsgebühren, Erstattungen an die Justizkasse etc. und beträgt 7,13 %. Dieser Faktor ist bei den obigen Werten in Abzug zu bringen. 2) In den angefragten Vorjahren 2012 und 2013 wurde die Höhe der Ordnungswidrigkeitengelder bezogen auf einzelne stationäre Anlagen statistisch nicht erfasst. Eine Anpassung erfolgte erst Anfang 2015. 3) Ausfalltage wurden nicht berücksichtigt.