BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11202 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Bilanz ziehen: Beschäftigungsmöglichkeiten für Mitarbeiter des ehemaligen Buss Hansa Terminals Die Schließung des Buss Terminals ist jetzt fast ein Jahr her. Damals wurden Dutzende von Kollegen/-innen entlassen. Hintergrund war ein Vertrag zwischen der Stadt und dem Eigentümer Killinger, der beinhaltete, das Gelände zu räumen, um ein neues Terminal aufzubauen. Der alte Senat versäumte es, einen vernünftigen Sozialplan und Ersatzarbeitsplätze zu organisieren. Nach Auskunft des Senats befanden sich im ersten Halbjahr 2017 die zuständige Behörde und die HPA in Kontakt mit verschiedenen Hamburger Hafenunternehmen, um den Beschäftigten des Buss Hansa Terminals Beschäftigungsperspektiven im Hamburger Hafen zu eröffnen. Mit der Entlassung im Jahre 2017 stehen jetzt einige Kollegen vor dem Bezug von ALG II und damit stellt sich die Frage nach einer Bilanz. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Für die Vermittlung und Betreuung der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Terminals der Buss Group GmbH & Co. KG im Bereich Steinwerder ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Von den 55 ehemaligen BHT-Mitarbeitern haben 20 eine Arbeit aufgenommen. Davon konnten zehn auf andere Stellen im Hafen vermittelt werden. Drei haben sich wegen Eintritts in die Rente beziehungsweise in das Altersruhegeld bei der BA abgemeldet. Derzeit sind 18 Personen noch bei der BA arbeitslos gemeldet und beziehen Arbeitslosengeld I. Der Bezug von Arbeitslosengeld II zeichnet sich bei den Betroffenen nicht ab. 14 sind nicht bei der BA gemeldet. Die BA hat allen Betroffenen, die sich arbeitslos gemeldet haben, alternative Arbeitsangebote unterbreitet. Grundsätzlich bieten sich gute Beschäftigungsperspektiven in den Branchen Verkehr und Lagerei. Es sind vor allem Fachkräfte gefragt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der BA wie folgt: 1. Wie viele der Kollegen/-innen konnten auf andere Arbeitsplätze im Hafen vermittelt werden? 2. Wie viele der Kollegen/-innen stehen noch ohne Arbeitsplatz da? Wie viele davon beziehen ALG I? 3. Droht für diese Kollegen/-innen ALG-II-Bezug? Wenn ja, auf wie viele Kollegen/-innen trifft dies zu? Was wird jenseits der Tätigkeit von Arbeitsagentur und Jobcentern hinaus zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit getan? Drucksache 21/11202 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie ist der aktuelle Stand bei den Beschäftigungsperspektiven? Welche weiteren über die in der Einleitung genannten Vermittlungsbemühungen gibt es? Siehe Vorbemerkung.