BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11203 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: hamburg.de GmbH & Co. KG Hier: Kauf von Anteilen Die Freie und Hansestadt Hamburg wird der Axel Springer Digital GmbH (kurz ASD) ihre Anteile an der hamburg.de GmbH & Co. KG abkaufen. Der Kaufpreis beträgt 2,7 Millionen Euro laut Drucksache 21/10213, zusätzlich wird von der ASD ein Darlehen zum Nominalbetrag über 1.133.795,33 Euro übernommen beziehungsweise abgelöst. Somit soll der Gesamtbetrag 3,834 Millionen Euro betragen. Hierzu frage ich den Senat: 1. Wie hoch war die Gesellschaftereinlage der ASD in 2007? 2.000.000 Euro. 2. Was hat die ASD in Summe für ihre Beteiligung bezahlt? Die Axel Springer Digital GmbH hat einer Veröffentlichung dieser Summe nicht zugestimmt . 3. Ist die Bürgerschaft über die ehemalige Darlehnsgewährung der ASD an die hamburg.de GmbH & Co. KG informiert worden? Wenn ja, in welcher Form? Nein. 4. Laut Senatsantwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage 20/13683 vom 25.11.2014 gibt beziehungsweise gab es eine hamburg.de Beteiligungs GmbH. Diese hat laut Senatsantwort als Gegenstand die Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der hamburg.de GmbH & Co. KG. Existiert diese Gesellschaft noch? In welchen Händen und zu welchen Anteilen liegt diese GmbH? Ja. Die Anteile an der hamburg.de Beteiligungs GmbH werden zu 100 Prozent von der hamburg.de GmbH & Co. KG gehalten. 5. Wie wird sich der Verlustvortrag entwickeln? Die mittelfristige Finanzplanung geht von einer stetigen Verringerung des Vorlustvortrages aus. 6. Wird der an die ASD zu leistende Kaufpreis mit dem Verlustvortrag in welcher Form auch immer saldiert? Nein. Drucksache 21/11203 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund hat die Freie und Hansestadt Hamburg vollständig auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet? Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts wäre der Verkauf an einen Dritten gewesen. Diese Voraussetzung lag nicht vor. 8. Von Anfang an gibt es sowohl eine Gesellschaftervereinbarung als auch einen Gesellschaftervertrag. Wann können die Abgeordneten diese Verträge einsehen? Die Einsichtnahme in Akten durch die Bürgerschaft ist in Artikel 30 der Hamburger Verfassung geregelt.