BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11204 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Mit welchen Maßnahmen will der Senat über Familien die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen? (II) Im Rahmen der Ausschussberatungen zum Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration , der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg berichtete der Senat über einen weiteren Versuch, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. In dem Ausschussbericht (Drs. 21/8668) heißt es hierzu: „Ein neues Instrument, das in Wilhelmsburg und Eimsbüttel erprobt werde, sei die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Jugendämtern. Es sei beabsichtigt, die Familien ganzheitlich zu erreichen.“ In Drs. 21/8909 wird zudem erwähnt, dass nach Abschluss der Auswertung des Modellvorhabens die Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2017 in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Modell-Jugendämtern, der zuständigen Behörde und Jobcenter team.arbeit.hamburg einfließen sollen und konkrete Regelungen zur Zusammenarbeit erarbeitet werden. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend soll eine Ausweitung der Kooperation auch auf weitere Standorte geprüft werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In den beiden Modellstandorten Hamburg-Mitte und Eimsbüttel wird seit der zweiten Jahreshälfte 2016 die verstärkte Kooperation zwischen den bezirklichen Jugendämtern und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) erprobt. Ziel des Programms ist, die beiden Systeme stärker miteinander zu verknüpfen und die Angebote und Leistungen aus den Bereichen Jugendhilfe und Arbeitsmarkt im Einzelfall besser zu koordinieren . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die Auswertung der beiden Modellvorhaben inzwischen ausgewertet? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden gewonnen? Wenn nein, warum nicht? 2. Befindet sich die zugesagte Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Jugendämtern, der zuständigen Behörde und dem Jobcenter bereits in Arbeit? Wenn ja, wann wird mit der Fertigstellung gerechnet? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche konkreten Regelungen zur Zusammenarbeit wurden erarbeitet? Aus den Kooperationen in den beiden Modellstandorten Eimsbüttel und Wilhelmsburg können bereits erste Erkenntnisse gezogen werden: Drucksache 21/11204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit Erfolg wurden Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und Jobcenter können somit die Familien auf das Angebot und die Unterstützungsmöglichkeiten beider Institutionen hinweisen. Es finden gemeinsame Fallbesprechungen und die gegenseitige Vermittlung in Hilfsangebote unter Beachtung des Datenschutzes statt. Die Kooperationsvereinbarungen in den Standorten werden derzeit erarbeitet. Diese Kooperationsvereinbarungen beinhalten voraussichtlich folgende Regelungen: Zusammenarbeit von ASD und Jobcenter zum Wohle der Familien; Gegenseitige Informationen über die Zugangswege und Angebote; Bei Bedarf gemeinsame Beratungsgespräche im Jobcenter-Standort beziehungsweise Hilfeplangespräche im ASD; Gegenseitiger Informationsaustausch unter Beachtung des Datenschutzes bezogen auf leistungsrelevante Informationen; Sicherstellung des Datenschutzes. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Ist eine Ausweitung der Kooperation auf weitere Standorte geplant? Wenn ja, wann in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Zusammenarbeit der Institutionen in den Modellstandorten ist bislang als erfolgreich zu bewerten. Deshalb ist grundsätzlich eine Ausweitung der Kooperation auf alle Standorte von Jobcenter und Bezirksämtern in Hamburg geplant. Eine solche Zielsetzung wurde im Steuerungskreis Jugendhilfe am 6. September 2017 zwischen der zuständigen Behörde, den Bezirksämtern und Jobcenter vereinbart. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.