BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11205 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Kommt der Senat mit der Versorgung vordringlich Wohnungsuchender endlich voran? Bereits im Jahr 2015 blieben 7.857 und im Jahr 2016 9.359 vordringlich wohnungssuchende Haushalte unversorgt. Ende August lebten zudem 27.490 Personen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften, von denen viele bereits oder bald Anspruch auf eine Wohnung mit WA-Bindung haben. Die Zahl der unversorgten Haushalte steigt also weiter dramatisch an. Gleichzeitig fallen von derzeit 37.660 Wohnungen mit sogenannter WA-Bindung in diesem Jahr 1.806 aus der Bindung. Im Jahr 2015 wurden drei Wohnungen mit WA-Bindung neu gefördert, im Jahr 2016 waren es 43 WA-Wohnungen, so Drs. 21/9607. Und die Planungen für die 200 zusätzlichen Wohnungen, die f & w fördern und wohnen AöR jährlich bauen soll, waren immer noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat erwähnt in Drs. 21/9607 das Instrument der Konzeptausschreibungen für Grundstücke mit ausschließlich für vordringlich Wohnungssuchende gebundenen WA-Wohnungen. Was sind die Kernpunkte dieses Instruments und wie sieht die konkrete Förderung aus? Kernpunkt dieses Instruments ist die zwingende Vorgabe in der Ausschreibung, geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung für vordringlich Wohnungsuchende (sogenannte WA-Wohnungen) zu realisieren. Parallel wurde grundsätzlich verabredet, bei sonstigen Konzeptverfahren ein Drittel des geförderten Anteils als WA-Wohnungen (nicht mehr als 10 Prozent der insgesamt geplanten Wohnungen) zu fordern, siehe Drs. 21/2905. Die Förderung erfolgt im Rahmen der üblichen Förderprogramme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB). Die Bindungslaufzeit beträgt 30 Jahre. 2. Über Konzeptausschreibungen sollen perspektivisch weitere rund 400 WA-Wohnungen errichtet werden. Welchen Zeitraum meint der Senat hier mit „perspektivisch“? Über Konzeptausschreibungen werden nach derzeitigem Verfahrensstand innerhalb dieser Legislaturperiode über 400 WA-Wohnungen entstehen. 3. Über das am 1. August 2016 in Kraft getretene neue Förderprogramm „Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte “ wurden mit Stand Juli 20217 vier Vorhaben mit 123 WA- Wohnungen gefördert. a) Wie ist der aktuelle Stand der geförderten Vorhaben mit wie vielen WA-Wohnungen? Drucksache 21/11205 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es befinden sich derzeit Vorhaben mit zusammen mehr als 300 WA-Wohnungen in der Beratung der IFB, bei denen ein Bewilligungsdatum noch nicht feststeht. Bis zum 5. Dezember 2017 wurden ein Vorhaben mit 20 Wohnungen im Programm „Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte“ und vier Vorhaben mit insgesamt 38 WA-Wohnungen im Programm „Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg.“ bewilligt. Erfahrungsgemäß erfolgt der weit überwiegende Teil der Fördermittelbewilligungen durch die IFB erst zum Ende eines jeden Jahres. Die Aussagekraft dieser Zahlen ist vor dem Jahresende daher sehr begrenzt. b) Die neue Richtlinie des Förderprogramms ist Ergebnis einer in der Drs. 21/2905 zugesagten Evaluation. Was wurde gegenüber dem Vorgänger-Programm geändert und wieso soll es auf eine größere Nachfrage stoßen? Das Programm „Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte“ ist zusätzlich eingeführt worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/7873. 4. Der Senat plant über Kooperationsverträge Wohnungsunternehmen dazu zu verpflichten, jährlich eine feste Anzahl von vordringlich Wohnungssuchenden , unabhängig vom abnehmenden WA-Wohnungsbestand des jeweiligen Unternehmens, zu versorgen. Vorteil für das Unternehmen sei, dass es alle seine geförderten Wohnungen flexibel belegen könne. a) Wie viele derartige Kooperationsverträge gibt es aktuell und wie hoch ist jeweils die Anzahl der Versorgungszusagen? b) In Drs. 21/9607 hieß es, ein Kooperationsvertrag sei in der Unterzeichnungsphase . Erfolgte die Unterzeichnung? Wenn ja, wie hoch ist die damit verbundene Anzahl von Versorgungszusagen ? Es wurden bislang zehn Kooperationsverträge mit fester Versorgungsverpflichtung abgeschlossen. Die Gesamtversorgungsverpflichtung für vordringlich Wohnungsuchende beläuft sich auf jährlich 2.338 Haushalte. Der in der Drucksache 21/9607 avisierte Vertrag wurde im Juli 2017 unterzeichnet und beinhaltet eine Versorgungsverpflichtung von 28 vordringlich wohnungsuchenden Haushalten jährlich. 5. In Drs. 21/9607 wurde zudem erwähnt, dass die zugesagte Evaluation des Förderprogramms „Ankauf von Belegungsbindungen“ noch laufe. Ist diese inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, was ist das Ergebnis der Evaluation? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss zu rechnen? Siehe Drs. 21/11164. 6. f & w fördern und wohnen soll künftig WA-Wohnungen bauen und im Bestand halten. Im Juli 2017 hieß es, dass das Unternehmen die notwendigen Vorbereitungen und Planungen für den Beginn des Wohnungsbaus aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen habe. Im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 30. November 2017 wurde nun erwähnt, es seien sieben Standorte in Vorbereitung. a) Um welche Standorte handelt es sich? b) Wie viele Wohnungen sind je Standort insgesamt geplant, wie viele davon mit WA-Bindung? Falls keine soziale Durchmischung geplant ist, warum hat der Senat diesen Weg gewählt? c) Zu wann kann jeweils mit dem Bau begonnen werden? d) Wie viele WA-Wohnungen sollen so in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils entstehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11205 3 Standort Zahl der WE* davon mit WA- Bindung** Baubeginn Wandsbeker Zollstraße nördl. 124 59 59 vorauss. 2018 Holsteiner Chaussee 395 61 61 vorauss. 2018 Sophie-Schoop-Weg 50 50 vorauss. 2018 Rennbahnstraße südl. 91 20 20 vorauss. 2018 Ihlestraße 41 12 12 vorauss. 2018 Ohlendieckshöhe (Poppenbüttler Berg) 310 15 2017 Lohkampstraße offen offen wird noch geprüft * WE = Wohneinheiten ** WA-Bindung = Wohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte (Dringlichkeitsfälle) Als Bezugsgröße für die soziale Durchmischung ist immer das gesamte Wohnquartier vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 7. Im September 2017 hieß es, dass die SAGA künftig wieder auf längere Bindungslaufzeiten für Sozialwohnungen setzen wolle. Auch die zuständige Behörde prüft die Verlängerung von Bindungsdauern, wie Drs. 21/9007 zu entnehmen ist. Gibt es hierzu inzwischen konkrete Planungen ? Wenn ja, wie sehen diese aus? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.