BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11217 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Im Rahmen von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verletzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr (II) Regelmäßig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei und Feuerwehr angegriffen oder auf andere Weise im Einsatz verletzt. Zuletzt auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 28. November 2016 (Drs. 21/6867) hat der Senat über die Jahre 2014 bis 2016 (Stichtag 30. November 2016) berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei wurden im Dezember 2016 und im Jahr 2017 (Stichtag 30.11.2017) von Angreifern oder auf andere Weise verletzt? Im Dezember 2016 gab es bei der Hamburger Polizei 34 Verletzte; davon wurden fünf Bedienstete durch Angriffe und 29 auf andere Weise verletzt. Die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. November 2017 als verletzt registrierten Bediensteten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diese Zahlen sind vorläufig: Zeitraum Anzahl Verletzte nach Angriffen auf andere Weise Gesamt 2017 84 356 440 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr wurden im Dezember 2016 und im Jahr 2017 (Stichtag 30.11.2017) von Angreifern oder auf andere Weise verletzt? Bei der Feuerwehr wurden im Dezember 2016 insgesamt sieben Bedienstete verletzt, davon zwei durch Angriffe und fünf auf andere Weise. Die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. November 2017 verletzten Feuerwehrbediensteten ist in der folgenden Tabelle aufgeführt, diese Zahlen sind vorläufig. Zeitraum Anzahl Verletzte nach Angriffen auf andere Weise Gesamt 2017 18 47 65 3. Welche prozentualen Veränderungen ergeben sich hierbei im Vergleich zu den Vorjahren und wie ist der Trend zu erklären? Für die Feuerwehr: Im Zeitraum Januar – November 2016 wurden der Feuerwehr 73 Fälle bekannt, im Jahr 2017 waren es 65 Fälle. Drucksache 21/11217 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der geringen Fallzahlen im Verhältnis zur Anzahl der Einsätze (rund 250.000) handelt es sich um normale Schwankungen. Für die Polizei: im Vergleichszeitraum 1. Januar bis 30. November 2016 betrug bei der Polizei die Gesamtzahl 379 Verletzte; dies bedeutet eine Steigerung von 16,1 Prozent. Der Anstieg ist auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Einsatz anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg zurückzuführen; darüber hinaus siehe Antwort zu 4. 4. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils in einem Krankenhaus ambulant oder stationär behandelt worden? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei und bei der Feuerwehr nicht geführt. Die manuelle Auswertung der hohen Anzahl Personalakten von betroffenen Bediensteten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie lange waren die verletzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils nicht dienstfähig? 6. Wie hoch sind die dem Dienstherrn durch die zugeführten Verletzungen im jeweiligen Einzelfall entstandenen Kosten? Bei der Polizei gab es im Dezember 2016 insgesamt 337 verletzungsbedingte Ausfalltage , davon neun Tage aufgrund von Verletzungen durch Angriffe und 328 Tage aufgrund von Verletzungen auf andere Weise. Die erfragten Daten für Bedienstete der Polizei sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. November 2017 in der folgenden Tabelle dargestellt, diese Zahlen sind vorläufig. Zeitraum Verletzungsbedingte Ausfalltage nach Angriffen auf andere Weise Gesamt 2017 267 1.233 1.500 Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Wie viele der Angreifer wurden auf welche Weise strafrechtlich verurteilt und mussten welche entstandenen Kosten erstatten? Ob ein Verfahren einen Angriff gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei oder Feuerwehr zum Gegenstand hat, wird im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA nicht gespeichert. Zur Klärung der Frage müssten unter anderem alle Verfahren ausgewertet werden, für die im Zeitraum 1. Dezember 2016 bis 30. November 2017 § 113 StGB oder § 114 StGB als Tatvorwürfe in MESTA notiert wurden. Laut MESTA-Abfrage vom 6. Dezember 2017 handelt es sich – vorbehaltlich der richtigen und vollständigen Erfassung – um 1.047 Js-Verfahren. Eine Auswertung von 1.047 Verfahrensakten ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Welche Verbesserungen sind in seit 1. Dezember 2016 hinsichtlich der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in diesem Zusammenhang erfolgt? Die Polizei hat folgende Maßnahmen ergriffen: Anschaffung von Oberschenkelprotektoren zur Vervollständigung der Schutzausstattung der Bereitschaftspolizei und der Unterstützungseinheiten in der Direktion Einsatz (DE 3), der Alarmabteilung Hamburg, der Spezialeinsatzkräfte des Landeskriminalamtes (LKA 24) sowie des Einsatzzuges der Wasserschutzpolizei. Die Protektoren bewirken bei Bewurf mit harten Gegenständen einen besseren Schutz vor Verletzungen. Seit dem 1. Oktober 2017 erfolgt an den Polizeikommissariaten 23 und 38 für die Dauer von einem Jahr eine Pilotierung der sogenannten Außentragehülle für die ballistischen Schutzpakete der Unterziehweste (ATH). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11217 3 Die Möglichkeit der flexiblen Trageweise des Körperschutzes soll dessen Tragekomfort erhöhen. Ferner sieht die ATH mehrere Tragemöglichkeiten für Ausrüstungsgegenstände vor, die primär einer Entlastung der Hüfte dienen, aber auch einen variablen Zugriff auf Einsatzmittel erlauben sollen. Seit dem 2. Januar 2017 befindet sich die aktuelle Richtlinie Dienstunfall in Kraft. Die letzte Modifizierung beinhaltete als wesentlichen Aspekt die Aufnahme der „Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Polizei (PSNV-E)“. Die PSNV-E gewährleistet eine frühzeitige Krisenintervention in enger Zusammenarbeit mit den Polizeiseelsorgern, dem Sozialtherapeutischen Dienst sowie den Polizeipsychologen . Sie gilt somit als wichtige Nachsorgemaßnahme nach belastenden Einsatzsituationen. Im Übrigen bietet die Polizei ihren Bediensteten im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sowohl präventive Maßnahmen als auch Maßnahmen zur Nachsorge proaktiv an; darüber hinaus siehe Drs. 21/6867. Bei der Feuerwehr wurde ein digitalisierter und dadurch vereinfachter Meldeweg bei Anwendung von Gewalt gegenüber Einsatzkräften eingeführt. Ziel ist das Meldeaufkommen bei Übergriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg, unabhängig von einer daraus resultierenden Verletzung, zu verbessern. Im Rahmen der Einführung des neuen Meldeverfahrens wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Notwendigkeit der Meldung jeglicher Übergriffe und Gewalt hingewiesen und sensibilisiert. Darüber hinaus beinhalten die Ausbildungsgänge für Notfallsanitäter und den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst unter anderem auch Unterrichtseinheiten zu Präventionsmaßnahmen wie Deeskalationstraining. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 16. November 2016 (HmbGVBl. 2016 S. 474 vom 22. November 2016) trat ein neuer § 83a – Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen gegen Dritte durch den Dienstherrn – in das Hamburgische Beamtengesetz in Kraft.