BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11221 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Entschädigung erhalten Unternehmer durch den Härtefallfonds der IFB? (II) Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Einzelhändler und Unternehmen haben während der und durch die Ausschreitungen des G20-Gipfels Schäden erlitten . Zum 26. September 2017 sollen von den 317 Anträgen auf Entschädigung 75 Prozent reguliert worden sein. Die Versicherungswirtschaft gehe von 12 Millionen Euro an Schadensregulierungen aus und der Senat gehe seinerseits von einem Betrag in Höhe von 4 bis 8 Millionen Euro aus. Maximal geht es also um einen Betrag in Höhe von 20 Millionen Euro. 1 Der von Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg eingerichtete Härtefallfonds für Sachschäden , mit einem Volumen von 40 Millionen Euro, ist bisher also nicht ausgeschöpft worden. Händler klagen darüber, dass nach wie vor kein Geld geflossen ist für entstandene Schäden. Zudem sollte für besonders stark betroffene Händler auch die Möglichkeit bestehen, Kosten erhöhten Sicherheitsmaßnahmen entschädigt zu bekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum Anwendungsbereich des Härtefallfonds bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) siehe Drs. 21/9959 und 21/10030. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IFB wie folgt: 1. Wie viele Bürger/-innen haben bisher einen Antrag auf Entschädigungszahlungen aus dem Härtefallfonds gestellt? Mit Stand vom 6. Dezember 2017 wurden insgesamt 353 Anträge auf Entschädigungszahlungen aus dem Härtefallfonds gestellt. 2. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und wie viele Anträge wurden für eine Entschädigung zugelassen? 42 Anträge wurden abgelehnt, 311 Anträge dem Grunde nach für eine Entschädigung zugelassen. 3. Wie viele der eingereichten Anträge wurden tatsächlich reguliert? Bisher wurden 252 Anträge reguliert. 1 Vergleiche Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien, Drus. 21/10900 vom 08.11.17. Drucksache 21/11221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Entschädigungen sind bisher in welcher Höhe ausgezahlt worden (je nach Antragstellung und Gesamtsumme darstellen)? Mit Stand vom 6. Dezember 2017 wurden insgesamt rund 605.000 Euro ausgezahlt, davon 320.000 Euro an Unternehmen und 285.000 Euro an Privatpersonen. Auf Gebäudeschäden entfallen 158.000 Euro, auf Kfz-Schäden 220.000 Euro und auf sonstige Schäden 227.000 Euro. 5. Über wie viele der gestellten Anträge wurde aus welchen Gründen noch nicht entschieden? Seit wann wurden diese Anträge bei der IFB beziehungsweise anderen Stellen eingereicht? Über 59 Anträge wurde noch nicht entschieden, weil die für Entschädigungszahlungen erforderlichen Unterlagen seitens der Antragsteller noch nicht eingereicht worden sind oder eine vorgelagerte Versicherungsregulierung noch aussteht. Bearbeitungsrückstände im Sinne einer noch offenen Erledigung erstattungsreifer Vorgänge gibt es nicht. Die Anträge zu den noch nicht final entscheidungsreifen Vorgängen wurden verteilt über den gesamten Zeitraum seit dem G20 Gipfel gestellt. 6. Welchen Zeitrahmen hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, in dem alle Anträge abschließend bearbeitet sein sollen? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Die Bearbeitung der bei der IFB gestellten Anträge erfolgt unbürokratisch und bürgerfreundlich . Eine bestimmte Frist gibt es nicht. 7. Inwieweit sind die Kriterien für die Antragstellung gegebenenfalls angepasst oder an der ein oder anderen Stelle verändert worden? Wenn nein, warum nicht? Die auf einer Verständigung der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Bund und einem korrespondierenden Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/9805) basierenden Regularien des Härtefallfonds haben weiterhin Bestand. 8. Wie viele Anträge auf Erstattung von Sicherheitsmaßnahmen sind durch Händler gestellt worden? Insgesamt sind beim Härtefallfonds sechs Anträge auf Erstattung von Sicherheitsmaßnahmen gestellt worden. a. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils positiv oder negativ beschieden? Da die Regularien des Härtefallfonds keine Grundlage für eine entsprechende Erstattungsbewilligung bieten, wurden die Anträge vom Härtefallfonds negativ beschieden. b. Wie hoch ist die Summe der Anträge insgesamt, der erstatteten und der nicht erstatteten Anträge dabei? Insgesamt wurde bei der IFB eine Summe von 50.184,59 Euro für Sicherungsmaßnahmen beantragt, ein Antragsteller machte keine Angaben zur Höhe. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. a.