BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11226 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Sicherung von Kontinuität und Qualität in der Wissenschaft (II) – Wie steht es um die Arbeitsgruppe zum Code of Conduct wirklich? Mit der Drs. 21/7386 berichtete der Senat zur Umsetzung des Code of Conduct (COC) unter anderem zur Arbeit der Arbeitsgruppe „Gute Arbeit in der Wissenschaft“. Jedoch gibt es derzeit widersprüchliche Aussagen dazu, ob und in welcher Form die Arbeit der Arbeitsgruppe fortgeführt werden soll. So wies etwa die GEW am 19.07.2017 darauf hin, dass die Behörde den Prozess zum Code of Conduct unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe nun abbrechen wolle, obwohl in jeder Hinsicht der Nachweis fehle, dass tatsächlich Verbesserungen erreicht wurden. Die Behörde stelle in ihrem Entwurf eines Abschlussberichtes fest: „Die Anpassung von Strukturen und Prozessen in den Handlungsfeldern des CoC (…) ist erfolgt.“ Die Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung wolle nun ein von vielen Vertretern der betroffenen Bereiche kritisiertes Erhebungsraster einführen, das jährlich bei den Hochschulen abgefragt und in einem Jour fixe allein mit den Hochschulleitungen diskutiert werde. In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10044 heißt es nun: „Die AG hatte das Ziel, gemeinsam mit den staatlichen Hamburger Hochschulen, Regelungen und Leitlinien zu erarbeiten, die die Beschäftigungssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Hamburg verbessern. In vier Jahren und 12 Sitzungen wurde der Prozess des „Code of Conduct“ erfolgreich entwickelt, in Teilen bereits umgesetzt und begleitet. Diese Entwicklung erlaubt es, die Arbeit des CoC in ein neues Format zu überführen, in dem die weitere Entwicklung und operative Gestaltung des CoC regelmäßig nachgehalten wird. Die zuständige Behörde beabsichtigt die Fortsetzung dieses Prozesses des CoC.“ Gleichzeitig heißt es aber in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11099: „Der Code of Conduct befindet sich in der Umsetzung . Die Beteiligten sind auf der Grundlage des eingeführten Reportings im Gespräch. Darüber hinaus tagt die AG Code of Conduct weiterhin.“ Und die AG werde auch weiterhin in die Evaluierung und Entwicklung des CoC wieder einbezogen. Diese Angaben sind teils widersprüchlich und verwirrend, weshalb nun weitere Nachfragen nötig werden. Wir bitten darum, die Fragen ohne Verweise auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/11226 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Arbeit der Arbeitsgruppe „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ fortzusetzen? Wenn ja, wie beziehungsweise in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Bei dem im Rahmen der AG entwickelten „Code of Conduct“ handelt es sich um einen längerfristigen Prozess, der in seiner praktischen Umsetzung an den Hochschulen stattfindet. Durch die in der AG erarbeiteten Vereinbarungen zur Umsetzung der Vorgaben des CoC haben die Hochschulen Maßnahmen implementiert, durch die Transparenz geschaffen wurde (unter anderem Entwicklung von Befristungsgrundsätzen, Erstellung standardisierter Prüfbögen für befristete Verträge und Vorlage an den Personalrat , Regelungen zur Vergabe von Lehraufträgen). Diese Vereinbarungen müssen nunmehr in ihrer Wirkung vor Ort beobachtet und nachgehalten werden. Hierfür wurde ein Reporting der Hochschulen gegenüber der zuständigen Behörde eingeführt. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der zuständigen Behörde und den Personalleitungen der Hochschulen zu den Befristungstatbeständen des § 28 HmbHG und der Entwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in der Rechtspraxis – auch im Hinblick auf die Gesetzesevaluation des Bundes in 2020 – in Form von Jours fixes statt. Die Auswertung des eingeführten Reportings soll in der AG besprochen werden. Der weitere Handlungsbedarf einschließlich zukünftiger Inhalte der AG-Arbeit orientiert sich an den Ergebnissen der Auswertung. 2. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Arbeit der Arbeitsgruppe durch ein Monitoring beziehungsweise ein Reporting zu ersetzen oder zu ergänzen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Form? c) Und wenn ja, in welcher Art und Weise verändert dieses Monitoring beziehungsweise Reporting die Arbeit der Arbeitsgruppe beziehungsweise deren Einbeziehung in den Prozess zum Code of Conduct? d) Wann und wo ist dieses Monitoring beziehungsweise Reporting einsehbar ? e) Welche Zielzahlen umfasst es? f) Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Zielzahlen erstellt? g) Welche Zielzahlen liegen bisher vor und was genau sagen diese aus beziehungsweise was sind die bisherigen Ergebnisse dieses Monitorings beziehungsweise Reportings? h) Wann und wie werden die Zielzahlen beziehungsweise die Ergebnisse des Monitorings beziehungsweise Reportings der Bürgerschaft zur Beratung vorgelegt? Die Entwicklung des CoC wird durch das eingeführte Reporting zahlenbasiert begleitet werden können. Die Hochschulen werden zum Stichtag 1.12.2017 (Bericht im 1. Quartal für das abgelaufene Jahr) zu den Qualifizierungsbefristungen des § 28 Absatz 1 und 2 HmbHG (Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen sowie Beschäftigungsumfänge ) sowie zu § 28 Absatz 3 HmbHG (Anzahl der Beschäftigten in Lehre, Drittmittelprojekten und aus anderen Beschäftigungsgründen, befristet und/oder unbefristet ) berichten. Eine weitere Abfrage erfolgt im Bereich der Lehrbeauftragten (Anzahl Lehraufträge, Anteil an Gesamtlehre, Umfang des Lehrauftrags, Vergütung). Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Was genau meint der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit der Aussage in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10044, die Entwicklung erlaube es, die Arbeit des CoC in ein neues Format zu überführen, in dem die weitere Entwicklung und operative Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11226 3 Gestaltung des CoC regelmäßig nachgehalten werde, und die zuständige Behörde beabsichtige die Fortsetzung des Prozesses des CoC? a) Inwieweit beeinflusst das neue Format die Einbeziehung der Arbeitsgruppe in den Prozesses des COC? b) Wann und wie wird die Bürgerschaft über die Überführung des Prozesses des CoC in ein neues Format informiert? Beziehungsweise welches neue Format ist für die Arbeit beziehungsweise den Prozess des CoC ist genau gemeint? c) Inwieweit werden die Ergebnisse des Reportings beziehungsweise Monitorings in einem „Jour fixe allein mit den Hochschulleitungen diskutiert“? d) Inwieweit passt die Aussage des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/10044 (siehe oben) mit der Antwort aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11099 zusammen: „Der Code of Conduct befindet sich in Umsetzung. Die Beteiligten sind auf der Grundlage des eingeführten Reportings im Gespräch. Darüber hinaus tagt die AG Code of Conduct weiterhin“? Und was genau bedeutet dies in Bezug auf die Arbeit der Arbeitsgruppe? Siehe Antworten zu 1. bis zu 2. h).