BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1123 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 23.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie hoch werden die Betriebskosten der Elbphilharmonie und wer bezahlt sie? Am 11. Januar 2017 soll das erste Konzert in der Elbphilharmonie auch eine neue Ära des Hamburger Musiklebens eröffnen. Aber während inzwischen klar zu sein scheint, was das Gebäude kosten wird, bleibt ein wichtiger Aspekt bislang völlig unklar: die Betriebskosten. Neben den künstlerischen Kosten des Spielbetriebs, die hinreichend finanziert werden müssen, um die Strahlkraft des Hauses zu garantieren, müssen auch der Bau bewacht, gereinigt und unterhalten sowie die Betriebsnebenkosten (Energie et cetera) abgedeckt werden. Berichten zufolge soll es sich insgesamt um Kosten von 20 bis zu 30 Millionen Euro jährlich handeln, deren Höhe und Finanzierung bislang zwischen den Behörden und der Senatskanzlei offenbar strittig sind. Die zur Sommerpause zugesagte diesbezügliche Senatsdrucksache wurde der Bürgerschaft jedenfalls nicht zugeleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch werden die Gesamtausgaben der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle pro Jahr nach der Eröffnung in den Jahren 2017 und 2018 derzeit geschätzt? Bitte differenziert nach Kostenarten – zum Beispiel Personalkosten, Kosten für den künstlerischen Spielbetrieb, Unterhaltungsmaßnahmen , Sicherheit und Gebäudenebenkosten wie Energiebedarf , Reinigung et cetera und sonstigen Kosten darstellen. 2. Wie hoch werden die Gesamteinnahmen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle pro Jahr nach der Eröffnung in den Jahren 2017 und 2018 geschätzt? Bitte differenziert nach Mieteinnahmen, Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten, Spenden und Sponsoring-Geldern – hier bitte differenziert nach Zuweisungen durch den Freundeskreis Elbphilharmonie und Laeiszhalle, Stiftung Elbphilharmonie und sonstigen Spenden und Sponsoring-Geldern – und sonstigen Einnahmen darstellen. 3. a) Wie hoch schätzt der Senat den städtischen Zuschuss an die Elbphilharmonie und die Laeiszhalle für die Jahre 2017 und 2018? b) Wie genau setzt sich dieser zusammen (beispielsweise Zuschuss für die künstlerische Arbeit, Zuschuss für andere Betriebskosten et cetera)? Die Betriebskosten der Elbphilharmonie setzen sich hauptsächlich aus den FacilityManagement -Kosten und den Spielbetriebskosten zusammen. Die Betriebskosten der Drucksache 21/1123 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Laeiszhalle wiederum resultieren im Wesentlichen aus den Spielbetriebskosten. Die zuständige Behörde und die damit befassten städtischen Gesellschaften schreiben derzeit das Spielbetriebskonzept für die Elbphilharmonie und die Laeiszhalle aus dem Jahre 2007 (siehe Drs. 18/7656) fort. In diesem Zusammenhang werden auch die Einnahmeprognosen und der resultierende Zuschussbedarf fortentwickelt. Zu den Kosten für das Facility Management siehe Drs. 18/5526, 19/1841 und 20/7738. Die in Drs. 20/7738 erwähnten zusätzlichen Leistungen im Bereich des Sicherheits- und Aufsichtsdienstes, insbesondere für den Betrieb der Plaza, und die damit verbundenen Betriebskosten werden ebenfalls derzeit erarbeitet. c) Aus welchen Einzelplänen beziehungsweise Haushaltstiteln wird der Betrag finanziert? d) Sollen dafür andere Ausgaben reduziert werden? Wenn ja, welche? Die Finanzierung etwaiger Mehrbedarfe erfolgt nach deren Feststellung. Die Veranschlagung erfolgt in der Produktgruppe 25105 Elbphilharmonie und Laeiszhalle. 4. a) Gibt es derzeit Überlegungen, weitere Einnahmearten für die Elbphilharmonie zu schaffen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? Nein. Im Rahmen der Fortschreibung des bestehenden Spielbetriebskonzeptes aus dem Jahre 2007 sollen bestehende Einnahmeziele optimiert, aber keine neuen Einnahmearten generiert werden. b) Gibt es Überlegungen, den Eintritt auf die frei zugängliche Plaza kostenpflichtig zu machen? Wenn ja: Wie hoch könnte ein solches Eintrittsgeld sein? Ab wann könnte dieses erhoben werden? Und wie viele Einnahmen können dadurch generiert werden? Siehe Drs. 20/13124 und 20/10337.