BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11237 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 06.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des Kreuzfahrtstandorts Hamburg Der weltweite Wachstumstrend innerhalb der Kreuzfahrtbranche geht seit Jahren ungebrochen voran. Auch der Hamburger Hafen erfreut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit als Kreuzfahrthafen. Laut eines Artikels der „Bild“-Zeitung (www.bild.de/regional/hamburg/kreuzfahrtschiff/machenim -hamburger-hafen-fest-51408670.bild.html) wurden bereits für das 1. Quartal 2017 insgesamt 100.000 Passagiere an den drei Hamburger Kreuzfahrtterminals gezählt. Im 1. Quartal des Jahres 2016 waren es dagegen nur 30.000. Bis zum Jahresende erwarte das Cruise Gate Hamburg (CGH) circa 800.000 Kreuzfahrtpassagiere. Vor dem Hintergrund der geplanten Weiterentwicklung des Kreuzschifffahrtsstandortes Hamburg (Drs. 21/10347), welche unter anderem den Neubau des Kreuzfahrtterminals HafenCity einschließt , stellt sich die Frage nach dem derzeitigen Anmeldestand von Kreuzfahrtreedereien für 2018 und die Folgejahre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Welche Kreuzfahrtreedereien haben für 2018 und die Folgejahre bis einschließlich 2022 für wann Anläufe angemeldet? Welche Schiffe werden an welchen Terminals für wie lange anlegen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und wenn möglich, konkrete Daten angeben. Die Anläufe für das Jahr 2018 sind mit spezifischen Angaben zu den einzelnen Kreuzfahrtschiffen abrufbar unter: https://www.cruisegate-hamburg.de/de/terminal/cruise-center-altona, https://www.cruisegate-hamburg.de/de/terminal/cruise-center-steinwerder, https://www.cruisegate-hamburg.de/de/terminal/cruise-center-hafencity. Für die Folgejahre sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 2. Wie weit im Voraus melden Kreuzfahrtreedereien in der Regel ihre Anläufe in Hamburg an? In der Regel werden die Anläufe mit einem Vorlauf von mindestens einem Jahr angemeldet . 3. Wie haben sich die Entgelte für Kreuzfahrtschiffe an den Hamburger Terminals in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bis zum Jahr 2015 war der Betrieb der Kreuzfahrtterminals privatrechtlich organisiert. Im Jahr 2015 fand der Übergang auf den Betreiber CGH Cruise Gate Hamburg GmbH Drucksache 21/11237 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (CGH) statt. Für das Jahr 2016 wird auf den Geschäftsbericht der CGH verwiesen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. a. Sofern es zu einer Anhebung des Entgelts kam, womit begründet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese? Siehe Drs. 21/2854. 4. Wie werden sich die Entgelte für Kreuzfahrtschiffe in 2018 und den Folgejahren bis einschließlich 2022 entwickeln? Nach derzeitigem Stand ist eine jährliche Anpassung um 2 Prozent geplant. a. Sofern es zu einer Anhebung des Entgelts kommen wird, womit begründet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese und wo sollen die Mehreinnahmen konkret eingesetzt werden? Die Entgelte decken die laufenden Kosten des Betriebs der Kreuzfahrtterminals, sowie die Finanzierung des Cruise Center 3 (CC3) und des neu geplanten CC1. 5. Wie hoch waren in Hamburg die Gesamteinnahmen durch Entgelte der Kreuzfahrtschifffahrt in den letzten fünf Jahren? Bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln. Zu den Entgelten an den Terminals siehe Antwort zu 3. Zu den weiteren Entgelten siehe Geschäftsbericht der HPA: https://www.hamburgport -authority.de/fileadmin/user_upload/HPA-GB_2016_de.pdf. 6. In welcher Höhe beziffert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Gesamteinnahmen aus Entgelten der Kreuzfahrtschifffahrt für 2018 und die Folgejahre bis einschließlich 2022? Bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln. Diese Informationen liegen jeweils erst nach Jahresabschluss vor.