BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11238 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse, Detlef Ehlebracht und Alexander Wolf (AfD) vom 06.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheit der Weihnachtsmärkte Seit dem Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt ist in diesem Jahr nunmehr zu beobachten, dass alle Hamburger Weihnachtsmärkte gegen derartige Angriffe mit Lkws oder Ähnlichem abgesichert worden sind. Dabei kommen je nach den örtlichen Gegebenheiten große und kleine Betonquader, Wassertanks auf Paletten, Gabelstapler oder auch gemietete Lieferwagen und Transporter zum Einsatz. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des jeweils zuständigen Bezirksamtes bei Weihnachtsmärkten wird ein umfassendes und individuelles Sicherheitskonzept mit dem Veranstalter abgestimmt, bei dessen Erstellung Polizei und Feuerwehr mitwirken. Verantwortlich für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist der Veranstalter. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Werden die Barrikaden von staatlicher Stelle aufgestellt oder ist dies Sache des jeweiligen Veranstalters? 2. Auf welchen Flächen (zum Beispiel Fahrbahnflächen, Radwegen, Gehwegen , Grünflächen und so weiter) dürfen die Absperrungen aufgestellt werden und welche Art etwaiger Genehmigungsverfahren ist dafür notwendig ? 3. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Art der Absperrung jeweils zum Einsatz kommt und wer trifft die Entscheidung darüber? Siehe Drs. 21/10450. 4. Wie wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer garantiert, wenn zum Beispiel die Außenkante der Barrikaden mit der Begrenzung eines Radweges oder der Fahrbahn fluchtet oder bei Dunkelheit die Erkennbarkeit für einzelne Verkehrsteilnehmer nicht gegeben ist? Mobile Absperrungen sind in einem Mindestabstand von 30 cm zum Fahrverkehr aufzustellen , größere Abstände können je nach Einzelfallprüfung angeordnet werden. Alle Absperrmaterialien müssen retroreflektierend sein. Je nach betroffener Örtlichkeit sind entsprechende Beleuchtungen bei Dunkelheit vorgeschrieben. 5. Sind bereits Unfälle registriert worden, die ursächlich mit der Aufstellung der Barrikaden zusammenhängen? Wenn ja: bitte im Einzelnen berichten. Drucksache 21/11238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht gesondert geführt. Für den relevanten Zeitraum liegen die Unfalldaten in der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSka) nur zu einem geringen Teil vor. Für die Beantwortung müssten deshalb mehrere Hundert Unfallanzeigen händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie beurteilt der Senat die gestalterischen Auswirkungen der Absperrungen auf das Stadtbild? Bei Weihnachtsmärkten wird ja einiger Aufwand betrieben, um dem Besucher eine angenehme Umgebung zu schaffen, gewissermaßen eine Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen. Wie verträglich sind die oben erwähnten Absperrungen mit diesem Ziel und welche Maßnahmen werden ergriffen, damit beim Besucher kein bedrückender Eindruck zurück bleibt? Siehe Drs. 21/10450. 7. Inwiefern ist überhaupt die Wirksamkeit der zur Anwendung kommenden Barrikaden nachgewiesen, vor dem Hintergrund, dass diese maximal 1,5 Tonnen wiegen, aber Lkws bis 40 Tonnen Gewicht aufhalten sollen? Der Einsatz technischer Sperren bietet einen gewissen mechanischen Schutz vor Angriffen mit Kraftfahrzeugen. Die Wirksamkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, eine generelle Aussage zur Wirksamkeit der eingesetzten technischen Sperren ist nicht möglich. 8. Wie viele Barrikaden wurden zum Schutze der Weihnachtsmärkte jeweils aufgestellt? Bitte für die einzelnen Weihnachtsmärkte jeweils mit den dadurch verursachten Kosten angeben. Die Anzahl und Art der aufgestellten technischen Sperren obliegt dem Veranstalter im Rahmen der kooperierten Sicherheitsmaßnahmen. Die Höhe der Kosten ist der Polizei nicht bekannt; im Übrigen siehe Drs. 21/10450. 9. Über welche Entfernungen müssen die Barrikaden jeweils heran transportiert werden? Verfügen die Freie und Hansestadt Hamburg oder die beauftragten Firmen über zentrale Lagerplätze zur Unterbringung der Barrikaden innerhalb des Stadtgebietes? Erkenntnisse darüber, über welche Entfernungen die Absperrobjekte heranzuschaffen sind, liegen dem Senat nicht vor. Über einen zentralen Lagerplatz für diese Gegenstände verfügt die Stadt nicht. 10. Welche Kosten entstehen insgesamt für die komplette Absperrung aller Weihnachtsmärkte in Hamburg? Welche Anteile daran werden durch die Veranstalter oder Schausteller aufgebracht und welche Kosten verbleiben beim Steuerzahler? Die Höhe der Kosten für die komplette Absperrung aller Weihnachtsmärkte in Hamburg ist nicht bekannt. Eine Bezuschussung durch die Stadt erfolgt nicht. 11. Flankierend zu den Absperrungen erfolgt offensichtlich eine verstärkte Polizeipräsenz auf den Weihnachtsmärkten. In welchem Umfang erfolgt diese, wer bestimmt den Umfang der Überwachung, wie hoch sind die Kosten dafür und wer trägt die Kosten des zusätzlichen Polizeieinsatzes ? Die Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten erfolgt abhängig von Größe, Örtlichkeit, Besucherzahlen und Öffnungszeiten des jeweiligen Marktes lageanpasst unter Berücksichtigung vorhandener Personalkapazitäten und Prioritätensetzungen. Dabei entstehende Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. Darüber hinaus berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11238 3 12. Auf einigen Weihnachtsmärkten sind darüber hinaus auch private Wachdienste zu beobachten. Wo ist dies der Fall und welche Aufgaben haben die Wachdienste? Auf folgenden Weihnachtsmärkten ist nach Kenntnis der Polizei ein Wach- beziehungsweise Ordnungsdienst eingesetzt: - Bergedorf Schloßpark/Fußgängerzone - Wandsbeker Marktplatz - Harburger Rathausplatz - Ottenser Hauptstraße - Gänsemarkt - Rathausmarkt - Jungfernstieg - Bei der Petrikirche - Spitaler Straße - Gerhart-Hauptmann-Platz - Spielbudenplatz - Neuer Kamp - Allendeplatz - Marie-Jonas-Platz - Fanny-Mendelsohn-Platz - KGM St. Markus - Bei der Apostelkirche - Tibarg - Piazetta-Ralph-Giordano Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 13. Wer entscheidet über die Notwendigkeit der Wachdienste und wer trägt letztendlich die Kosten dafür? Über die Notwendigkeit, einen Wachdienst zu beauftragen, entscheidet der Veranstalter , der dafür auch die Kosten trägt. 14. Wie wird die Zugänglichkeit der Weihnachtsmärkte für den Lieferverkehr oder in Notfällen für Rettungsfahrzeuge gewährleistet? Durch den Veranstalter in enger Abstimmung mit der Feuerwehr. 15. Liegen dem Senat Reaktionen von Bürgern oder Touristen zu den in erheblicher Anzahl aufgestellten und den öffentlichen Stadtraum nachhaltig prägenden Absperrmaßnahmen vor? Wenn ja: bitte im Einzelnen darüber berichten. Für den Zeitraum 27. November bis 7. Dezember 2017 liegen der Polizei keine Rückmeldungen im Sinne der Fragestellung vor. Reaktionen von Bürgern oder Touristen auf die verschiedenen Absperrmaßnahmen werden individuell an die vor Ort eingesetzten Kräfte gerichtet und nicht regelhaft dokumentiert.