BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11239 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 06.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Gescheiterte Kooperation im Justizvollzug – Kosten zulasten der Steuerzahler Die Prüfungen einer Kooperation der Länder Hamburg und Schleswig- Holstein im Frauen- und Jugendvollzug sind seit Ende November 2017 endgültig gescheitert. Es war das erklärte Ziel von Justizsenator Steffen, die jugendlichen Strafgefangenen im Rahmen einer Kooperation in Schleswig- Holstein unterzubringen. Der im Jahr 2016 vorgelegte Zwischenbericht hat sich auch vor allem mit dieser Lösung beschäftigt. Unklar sind die ausgewiesenen Kosten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Dezember 2015 hat der Senat die zuständige Behörde beauftragt, Modelle einer Neustrukturierung des Justizvollzuges zu prüfen. Das dafür eingesetzte Projekt Justizvollzug Hamburg 2020 geht umfassend der Frage nach, wie der Hamburger Justizvollzug zukunftsfest aufgestellt werden kann. Geprüft wurden insgesamt vier Modelle, wovon zwei Kooperationen mit Schleswig-Holstein und die beiden anderen reine Hamburger Lösungen vorsahen. Der der Bürgerschaft im September 2016 vorgelegte „gemeinsame Zwischenbericht zum Ausbau der Kooperation auf dem Gebiet des Strafvollzuges“ der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein (Drs. 21/5780) befasste sich ausschließlich mit Fragestellungen, die im Vorfeld der vertieften Prüfung gesondert im Hinblick auf die Kooperationsmodelle zu klären waren. Nach dem vom Senat am 28. November 2017 beschlossenen Ende der Kooperationsprüfung werden noch die beiden Hamburger Modelle der Verlagerung des gesamten Jugendvollzuges an des Standort der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel und der Errichtung einer neuen Jugendanstalt am Standort der Justizvollzugsanstalt Billwerder geprüft, gegeneinander und mit dem Erhalt der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in ertüchtigter Form abgeglichen. Insoweit hat der Prüfauftrag des Senats weiterhin Bestand. Die vom Projekt Justizvollzug Hamburg 2020 durchzuführende Prüfung erfolgte von Anfang an interdisziplinär und nach einheitlichem Muster – unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Modelle, siehe Drs. 21/5780, 21/8288 und Protokoll des Ausschusses für Justiz und Datenschutz vom 29. September 2017 Nummer 21/18 sowie die Projekteinsetzungsverfügung, abrufbar über das Transparenzportal Hamburg unter http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/bb82395e-c016-4852-bf9e-04f55cdaa584/Akte_T10.pdf. Prüfauftrag, Prüfungsgegenstände und Prüfprozess des Projekts Justizvollzugs Hamburg 2020 lassen keine modellbezogene Ausweisung von Kosten zu. Um die Vergleichbarkeit der Modelle untereinander sicherzustellen, waren im Rahmen der Prüfung zunächst einheitliche Anforderungen an die Modelle zu formulieren. Auch die Anwendung der auf diese Weise festgelegten Prüfungsgestände erfolgt parallel und Drucksache 21/11239 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zudem auch modellübergreifend, soweit die Modelle Entsprechungen aufweisen. Dies ermöglicht einen ressourcenschonenden Einsatz der Mittel, siehe Protokoll des Ausschusses für Justiz und Datenschutz vom 29. September 2017 Nummer 21/18. Dementsprechend lassen sich auch die für die Prüfung der beiden Kooperationsmodelle und der reinen Hamburger Lösungen bisher abgeforderten Planungsmittel nicht gesondert ausweisen. Die im Hinblick auf Baumaßnahmen am Standort der Justizvollzugsanstalt Billwerder abgeforderten Planungsmittel in Höhe von 650.000 Euro umfassten gleichermaßen Planungen für den Bau einer Jugenduntersuchungshaftanstalt im Falle einer Kooperation mit Schleswig-Holstein und für den Bau einer Jugendanstalt als reine Hamburger Lösung. Auch im Übrigen erfolgte der Mitteleinsatz modellübergreifend , siehe Protokoll des Ausschusses für Justiz und Datenschutz vom 29. September 2017, Drs. 21/18. Zu den für die eingesetzte Projektgruppe anfallenden Personalkosten siehe Drs. 21/4178 und 21/4623. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche ursprünglichen Kostenplanungen gab es für Personal- und Sachkosten im Rahmen der Prüfungen der Vollzugskooperation? a. Inwieweit waren die Kostenplanungen Teil des Projektes Justizvollzug Hamburg 2020? b. Wann haben die Kostenplanungen begonnen? c. Wie hoch waren die Kostenplanungen für die eingesetzte Projektgruppe ? d. Gab es Abweichungen von den ursprünglichen Kostenplanungen? Wenn ja, welche und warum? 2. Wie hoch sind die Personalkosten insbesondere für die Projektgruppe, die für die Kooperationsprüfungen im Rahmen des Prüfauftrages des Projekts Justizvollzug Hamburg 2020 entstanden sind? a. Wie viel Personal wurde seit Beginn der Planungen/Prüfungen seit wann eingesetzt? b. Wie hoch sind nun insgesamt die Personalkosten für wie viele Mitarbeiter /-innen, die mit den Prüfungen zu den Planungsalternativen zum Kooperationsmodell betraut waren? c. Woraus wurden diese Personalkosten finanziert? d. Gab es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Falls keine Ausweisung der Kosten möglich ist, bitte begründen und gegebenenfalls Schätzungen darlegen. 3. Wie hoch sind die Sachkosten, die für die Kooperationsprüfungen im Rahmen des Prüfauftrages des Projekts Justizvollzug Hamburg 2020 entstanden sind? a. Woraus wurden diese Kosten finanziert? b. Gab es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Falls keine Ausweisung der Kosten möglich ist, bitte begründen und gegebenenfalls Schätzungen darlegen. 4. Welche weiteren Kosten sind seit Beginn der Prüfungen entstanden? a. Welche Kosten sind für die Ermittlung der einzelnen Baukosten entstanden (bitte nach Modell A bis D der Planungsalternativen darstellen )? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11239 3 b. Welche Kosten sind für Personalbedarfsprognosen entstanden (bitte nach Modell A bis D der Planungsalternativen darstellen)? c. Welche Kosten sind für das Monitoring der Haftplatzkapazitäten entstanden (bitte nach Modell A bis D der Planungsalternativen darstellen )? d. Gab es Abweichungen von den Planungen zu 4.a bis d? Wenn ja, welche und warum? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie sind der Zeitplan und der Kostenplan zu dem Modell der Verlagerung des gesamten Jugendvollzugs an den Standort der JVA Billwerder? a. Welche Prüfungen werden nun dazu in welchem Zeitraum umgesetzt beziehungsweise sind in der Planung? b. Welche Kostenplanungen gibt es dazu? c. Wann wird der Senat die Bürgerschaft informieren? 6. Welche Planungen gibt es für die JVA Hahnöfersand? Wie hoch sind die Kosten für einen Verbleib des Jugendvollzugs in der JVA Hahnöfersand? Die Prüfungen der nach Aufgabe des Kooperationsvorhabens verbleibenden Modelle sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen werden Gegenstand des Projektberichts sein, der im Jahre 2018 der Bürgerschaft vorgelegt werden soll.