BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1124 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Kostensteigerung bei der S4 Die DB Netz AG hat am 22. Juli 2015 mitgeteilt, dass die Kosten für die S4 auf mehr als 1 Milliarde Euro steigen werden. In der Drs. 20/10332 hatte der Senat noch mitgeteilt, dass die Kosten 630 Millionen Euro +/− 30 Prozent betragen. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch wurden die Kosten der S4 ursprünglich, das heißt vor 2012 geschätzt? Auf welchen Untersuchungen basierte diese Schätzung? Vor dem Jahr 2012 gab es keine fundierte Kostenschätzung. 2. Aufgrund welcher Untersuchungen und Berechnungen basierte die Schätzung der Kosten auf 630 Millionen Euro +/− 30 Prozent? Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (VEP) erfolgte die erste fundierte Kostenschätzung mit Gesamtkosten von rund 630 Millionen Euro. Bei diesem Planungsstand wird nach den Regeln des kostenstabilen Bauens (Drs. 20/6208) mit einer Kostenvarianz von +/– 30 Prozent gerechnet. 3. Welche weiteren Untersuchungen haben Hamburger und SchleswigHolsteiner Behörden sowie die Deutsche Bahn oder ihre Unternehmen seit Dezember 2013 bis Juni 2015 vorgenommen beziehungsweise vornehmen lassen und zu welchen Kostenschätzungen kamen diese? 4. Wann erhielten der Senat, die zuständige Fachbehörde oder andere Hamburger Behörden oder Landesbetriebe Informationen, dass der Kostenrahmen 630 Millionen Euro +/− 30 Prozent überschritten wird? Siehe Drs. 21/1077. 5. Wann führten der Senat, die zuständige Fachbehörde oder andere Hamburger Behörden oder Landesbetriebe Gespräche mit der DB oder deren Unternehmen und/oder mit Institutionen des Landes SchleswigHolstein betreffend die S4, bei denen auch über die voraussichtlichen Kosten des Projekts gesprochen wurde? Bitte genaue Daten und Namen der Hamburger Teilnehmer angeben. Im Rahmen des Prüfungsprozesses der Länder gab es am 7. Juli 2015 in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ein Gespräch über die Ergebnisse vom 30. Juni 2015 zur Kosten- und Risikobewertung. Am 15. Juli 2015 wurde ein Gespräch mit dem BMVI, der Abteilung Landverkehr geführt. Drucksache 21/1124 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Als Hamburger Teilnehmer nahmen an beiden Gesprächen Vertreter des BWVI teil. Das Gespräch am 15. Juli 2015 wurde seitens des BWVI auf Amtsleiterebene geführt. Die zuständige Behörde sieht grundsätzlich davon ab, Mitarbeiter namentlich zu nennen . 6. Wie lautet die aktuelle Kostenschätzung? Auf welchen Untersuchungen basiert diese? Siehe Drs. 21/1077. 7. Besteht aufgrund der neuen Kostenschätzung die Gefahr, dass bei der Standardisierten Bewertung ein Faktor von unter 1 herauskommt? Wenn ja: Was gedenkt der Senat zu tun, um dennoch Bundesmittel zu erlangen? Das Projekt umfasst sowohl Nah- und Fern-, als auch Güterverkehr. Daher kommen verschiedene Finanzierungstöpfe in Betracht. Güter- und Fernverkehrsanteil sind vom Bund zu finanzieren. Die übrigen Anteile an den Nahverkehrsinvestitionen werden über Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG)-Mittel finanziert beziehungsweise müssen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein leisten. Daher kann für die S4 die Standardisierte Bewertung nicht als alleiniges Entscheidungskriterium herangezogen werden, sondern es wurde für die S4 mit dem BMVI ein entsprechendes, mehrstufiges Kosten-Nutzen-Ermittlungsverfahren verabredet. 8. Planen der Senat, die schleswig-holsteinische Landesregierung oder die DB, das Projekt S4 wegen der Kostensteigerungen zu stoppen oder wesentlich geringer zu dimensionieren, zum Beispiel Verzicht auf zusätzliche Gleise? Der Senat und die schleswig-holsteinische Landesregierung halten an dem Projekt fest.