BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11240 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ewald Aukes und Michael Kruse (FDP) vom 06.12.17 und Antwort des Senats Betr.: „Meistermeile“ Offakamp – Wie ist der aktuelle Stand? Mit der Grundsteinlegung am 20. September 2017 soll ein mehrstöckiger Handwerkerhof nach Münchner Vorbild in Hamburg errichtet werden. Mehrjährige Planungen sind dem vorausgegangen und das Projekt beginnt, obwohl eine Vorvermietung von mindestens 80 Prozent der Flächen bisher nicht erreicht ist. Die fehlenden Auslastungen, Risiken im Bauverfahren, mehrfach gestiegene Investitionskosten sowie der hohe durchschnittliche Auslastungsgrad von 92,5 Prozent nach der Drs. 21/4849 könnten ursächlich sein dafür, dass das Projekt auf städtische Zuschüsse angewiesen sein wird. Unklar sind Abweichungen im Zeitplan und die bisherigen Kosten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HaGG Gewerbehof Offakamp GmbH & Co. KG wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand zu dem Handwerker- und Gewerbehof am Offakamp? Wie weit ist das Bauvorhaben gemäß der Drs. 21/4849 seit der Grundsteinlegung tatsächlich umgesetzt worden? Im Zuge der Rohbauarbeiten wird derzeit das erste Obergeschoss fertiggestellt. Seit der Grundsteinlegung ist das Bauvorhaben wie geplant weitergeführt worden. Der Baufortschritt kann unter der Internetseite www.meistermeile.de verfolgt werden. 2. Ist der Rohbau ab November 2017 fertiggestellt worden? Wenn nein, warum nicht und wann soll eine Fertigstellung erfolgen? Der Rohbau wird voraussichtlich Ende März 2018 mit Erstellung der obersten Geschossdecke fertiggestellt sein. Der Bauvorbescheid des Bezirksamtes Eimsbüttel wurde aufgrund der Einwendungen der Anwohnerinnen und Anwohner überarbeitet. Die erforderlichen nachbarschaftlichen Einigungen erfolgten anschließend in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt im Dezember des Jahres 2016, sodass die Baugenehmigung erst im Januar des Jahres 2017 erteilt werden konnte. 3. Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Zeitplanungen bis zur Übergabe an die Nutzer in 2018 und bis zur geplanten Fertigstellung? Wenn ja, welche genau und warum? Nein. Die Übergabe an die Mieterinnen und Mieter ist für Ende des Jahres 2018 vorgesehen . Anfang des Jahres 2019 soll mit dem Ausbau der Mieteinheiten durch die Nutzerinnen und Nutzer begonnen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Welchen Zeitplan der zuständigen Stellen gibt es zur Auslastung von erstmal 80 Prozent und später zur tragfähigen wirtschaftlichen Auslastung des Projekts? Wie sieht eine tragfähige wirtschaftliche Auslastung Drucksache 21/11240 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nach derzeitigen Berechnungen beziehungsweise nach Einschätzung welcher zuständigen Stelle aus? Laut Wirtschaftlichkeitsberechnungen der HaGG Gewerbehof Offakamp GmbH & Co. KG und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wird eine Auslastung von über 80 Prozent ab dem dritten Jahr nach Fertigstellung des Gebäudes angenommen . Nach derzeitiger Planung ist eine wirtschaftliche Auslastung bei 92,5 Prozent der vermietbaren Fläche gegeben. 5. Wie hoch sind die bisher angefallenen und aufgewendeten Kosten für den Handwerker- und Gewerbehof am Offakamp? Bitte Kosten für Genehmigungsverfahren insbesondere Teilbaugenehmigung für bauvorbereitende Maßnahmen, für Projektplanung und -realisierung durch HaGG/Sprinkenhof, Ausstattung und für bauliche Maßnahmen sowie für Bodensanierung untergliedern. Mit Stand zum 8. Dezember 2017 wurden bisher insgesamt 9,85 Millionen Euro durch die BWVI an die an die HaGG Gewerbehof Offakamp GmbH & Co. KG ausgezahlt. Die Baukosten betragen bisher 9.854.573,46 Euro. Darauf entfielen unter anderem mit Stand 8. Dezember 2017: Kostenart Kosten in € (netto) Kosten für Genehmigungsverfahren 100.713,30 Teilbaugenehmigung 10.000,00 Bauliche Maßnahmen 4.300.000,00 Projektplanung und Realisierung durch die Sprinkenhof 475.288,05 Ausstattung 0,00 Maßnahmen der Bodensanierung 2.964.054,37 Architektenbüro 1.188.502,50 6. Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen der Kosten beziehungsweise zur Finanzierung gemäß Drs. 21/4849 für den Handwerker - und Gewerbehof am Offakamp? Wenn ja, welche? Bitte nach Genehmigungsverfahren insbesondere Teilbaugenehmigung, bauvorbereitenden Maßnahmen, Projektplanung und -realisierung durch HaGG/Sprinkenhof, Ausstattung und baulichen Maßnahmen sowie Bodensanierung untergliedern. Der Gebäudekörper wurde um 5 Meter weiter von der Grundstücksgrenze abgerückt, um eine Einigung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu erzielen. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten können durch die Kostenvarianz aufgefangen werden. 7. Gibt es bisher Abweichungen vom Businessplan gemäß der Drs. 21/4849? Wenn ja, welche und warum? Nein. 8. Welche Zielsetzungen sind gemäß der Drs. 21/4849 in welchem Zeitraum umgesetzt worden? Welche Ziele sollen mit dem Handwerker- und Gewerbehof am Offakamp in welchem Zeitrahmen wie umgesetzt werden ? Ziel der Drs. 21/4849 war und ist die Stärkung und Sicherung lokaler Handwerksbetriebe im innerstädtischen Bereich des Hamburger Stadtgebietes. Dies soll mit der Fertigstellung des Gebäudes des Gewerbehofes am Offakamp ab dem 1. Quartal 2019 erreicht werden. 9. Wie stellt sich die Planung zur Auslastung vom Handwerker- und Gewerbehof am Offakamp dar? a. Wie hat sich die Vorvermietungsquote seit der Drs. 21/4849 und seit dem 26.01.2017 entwickelt? b. Wie viele Interessenbekundungen von wie vielen Betrieben gibt es? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11240 3 c. Welche und wie viele Betriebe werden nach den Vorverträgen am Offakamp bleiben und wie viele haben trotz Interesses einen anderen Standort bezogen? Bitte nach Zeiträumen, Branche, Quadratmetern sowie in Prozent darstellen . 10. Wann werden beziehungsweise sollen die Vorverträge in Mietverträge umgewandelt werden? Mit Stand vom 1. Dezember 2017 liegen über rund 40 Prozent der Flächen (ohne UG und GF) Interessenbekundungen von 28 Betrieben vor. Von den in Drs. 21/4849 vorliegenden 38 Prozent Interessenbekundungen sind circa 12 Prozent in Mietverträge umgewandelt und 26 Prozent stehen noch aus. Einige Betriebe haben in der Zwischenzeit andere Flächen angemietet. Seit der Grundsteinlegung sind Gespräche mit sieben neuen Mietinteressentinnen und Mietinteressenten geführt worden, die ein konkretes Anmietungsinteresse verfolgen. Seit Anfang 2017 werden die Vormietverträge auf rechtsverbindliche Mietverträge umgestellt. Derzeit sind sechs Vormietverträge in rechtsverbindliche Mietverträge umgestellt. Dies betrifft Betriebe aus den Branchen Dach, KFZ, Technische Gebäudeausstattung, Textil und Elektro mit einer Gesamtfläche ohne UG und GF von rund 1.347,90 m², welches einem Anteil an der vermietbaren Gesamtfläche ohne UG und GF von 11,7 Prozent entspricht. Mit Ausnahme eines Mietvertrages über ein Elektrounternehmen mit circa 99 m² (dies entspricht rund 1 Prozent der vermietbaren Fläche ohne UG und GF) haben die anderen Mieterinnen und Mieter im 3. Quartal des Jahres 2017 die Mietverträge unterzeichnet. - Dachdecker circa 533,50 m² (4,6 Prozent), - Kfz-Service circa 345 m² (3,0 Prozent), - Glasbläser circa 116 m² (1,0 Prozent), - Elektrotechnik circa 256,40 m² (2,2 Prozent), - Schneiderei circa 97 m² (0,8 Prozent). 11. Welche Maßnahmen wurden und werden zur Bewerbung der Vorvermietung und zur Steigerung der Auslastung durch welche zuständigen Stellen vorgenommen? Gibt es ein Konzept zur aktiven Bewerbung mit der Handwerkskammer? Wenn nein, warum nicht? Die Handwerkskammer Hamburg ist für die Vermarktung des Objektes zuständig. Ab dem nächsten Jahr ist eine intensive Vermarktung geplant. Es sind die mehrfache Ausstrahlung eines Radiospots, eine Plakat- und Anzeigenkampagne (bei der Mieterinnen und Mieter als „Testimonials“ eingesetzt werden), ein mehrseitiger Beileger im Mitglieder-Magazin der Handwerkskammer Hamburg „NordHandwerk“, Baustellenbesichtigungen sowie weitere handwerksbezogene Veranstaltungen vor Ort („Meistergrillen “, Innungsveranstaltungen et cetera) zur Werbung neuer Interessenten geplant. Aktuell wird ein E-Fahrzeug aus dem Handwerkskammer-Fuhrpark mit einer Meistermeile -Werbefolie beklebt. Darüber hinaus hat die BWVI kostenfrei Flächen der Stadtinformationsanzeiger reserviert . Im Zeitraum vom 26. Juni 2018 bis zum 2. Juli 2018 wird der Gewerbehof am Offakamp, die Meistermeile, an den Stadtinformationsanzeigern beworben. 12. Welche Risiken insbesondere Verstoß gegen den Bebauungsplan bestehen weiterhin beziehungsweise sind noch zu denen in der Drs. 21/4849 aufgeführten Risiken dazugekommen? Es konnten in der Zwischenzeit nachbarschaftliche Vereinbarungen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern getroffen werden. Die Bodensanierung ist abgeschlossen und es bestehen keine Risiken durch eine Befreiung der Bauhöhe.