BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11267 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 07.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die Gesundheitsversorgung im Winternotprogramm? Seit dem 1. November dieses Jahres steht obdachlosen Menschen der Erfrierungsschutz des Winternotprogramms zur Verfügung. Mit dem Winter kommen häufig auch viele Krankheiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es ärztliche Sprechstunden an den Standorten des Winternotprogramms ? Wenn ja, an welchen Standorten werden zu welchen Zeiten Sprechstunden angeboten? Wenn es keine ärztlichen Sprechstunden gibt, warum nicht? Beide von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) betriebenen Standorte des Winternotprogramms (WNP) werden von mobilen Hilfeangeboten der Gesundheitsversorgung aufgesucht. Am Standort Schaarsteinweg 14 ist samstags ab 17 Uhr das ArztMobil Hamburg vor Ort. Der Standort Friesenstraße 22 wird donnerstags von 18.45 Uhr bis 19.30 Uhr vom Krankenmobil der Caritas allgemeinmedizinisch betreut. Im Übrigen siehe Drs. 21/11213. 2. Gibt es fachärztliche Sprechstunden an den Standorten des Winternotprogramms ? Wenn ja, welche Fachrichtungen werden an welchen Standorten zu welchen Zeiten angeboten? Wenn es keine fachärztliche Sprechstunden gibt, warum nicht? Das ArztMobil Hamburg ist mit Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt. Die konkrete Besetzung variiert, auch infolge des ehrenamtlichen Projektcharakters . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie viele Teilnehmer des aktuellen Winternotprogramms haben bisher durchschnittlich jeweils die Sprechstunden beziehungsweise die fachärztlichen Sprechstunden besucht? Wie lange mussten sie durchschnittlich auf einen Termin warten? Dürfen alle Teilnehmer des Winternotprogramms die Sprechstunden besuchen? Die Nutzung der mobilen Angebote der Gesundheitsversorgung durch Übernachtende des WNP wird statistisch nicht erfasst. 4. Meldet das Winternotprogramm Infektionskrankheiten? Wenn ja, welche Krankheiten wurden bisher im Jahr 2017 bis Ende März beziehungsweise ab Anfang November von wem an welche Stelle gemeldet? Wenn keine Meldung von Infektionskrankheiten stattfindet, warum nicht? Drucksache 21/11267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Betreiber f & w meldet im WNP alle nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheiten an das Fachamt Gesundheit des Bezirks Hamburg-Mitte. In gleicher Weise sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte meldepflichtig. Seit Beginn des WNP wurde von f & w ein Fall von Kleiderläusen gemeldet, in welchem eine Desinfektion der Örtlichkeit stattfand, da der Erkrankte nicht festgestellt werden konnte. 5. Müssen auch Läuse, Krätze oder Ähnliches gemeldet werden, wenn sie im Winternotprogramm „auftauchen“? Wenn ja, wer meldet dies an welche Stelle und wie sind die diesbezüglichen Meldezahlen im aktuellen Winternotprogramm? Wenn keine Meldungen stattfinden, warum nicht? Siehe Antwort zu 4. und Drs. 21/11213. 6. Werden die Standorte des Winternotprogramms von behördlicher Seite in regelmäßigen Abständen besucht und auf gesundheitliche/ hygienische Standards hin überprüft? Wie oft begutachtet welche Behörde die Räumlichkeiten des Winternotprogramms unter welchen Gesichtspunkten? Wie wird dies dokumentiert? Wenn keine Begutachtung stattfindet, warum nicht? Einmal pro Jahr findet eine Hygienebegehung eines Standortes des WNP mit dem Institut für Hygiene und Umwelt (HU) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) statt. Das Fachamt Gesundheit des Bezirks Hamburg-Mitte wird zu diesen Begehungen eingeladen. Das HU begutachtet die Einrichtung auf Grundlage der Allgemeinen Hygienerichtlinien und des Infektionsschutzgesetzes und dokumentiert die Ergebnisse in einem Begehungsbericht .