BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11273 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 07.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderung Anfang des Jahres fand ein Fachtag zu Geflüchteten mit psychischer und/ oder seelischer Behinderung in Hamburg statt, auf dem verschiedene Handlungsbedarfe identifiziert worden sind. Erstens die Unkenntnis Geflüchteter über das hiesige Hilfesystem. Zweitens die Hemmungen, „öffentlich“ mit dem Thema umzugehen und Hilfe außerhalb der Familie zu suchen und anzunehmen . Drittens die Sprache. Es stellt sich die Frage, ob diesen Problematiken politisch adäquat begegnet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Wie viele Geflüchtete mit Behinderung gibt es (schätzungsweise) in Hamburg? Valide Daten zur Anzahl der Geflüchteten mit Behinderung liegen nicht vor, da es sich hierbei um sensible personenbezogene Daten handelt, die nicht systematisch erfasst und gespeichert werden. 2) Welche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurde bislang zu der Thematik geleistet? Von der Senatskoordinatorin für behinderte Menschen wurde das „Netzwerk Unterstützung für Flüchtlinge mit Behinderung“ eingerichtet, damit sich Interessierte informieren und vernetzen können. Außerdem werden unter anderem Informationen und Veranstaltungen veröffentlicht, siehe hierzu: http://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/4974700/gefluechtete-mitbehinderung /, www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe. 3) Wo liegen die zentralen Handlungsfelder beziehungsweise welche Schwerpunkte sind bei der Nachfrage nach Unterstützung durch Geflüchtete mit Behinderung feststellbar? Zunächst einmal muss die Behinderung erkannt werden, bevor die Betroffenen und ihre Angehörigen angesprochen und sie bei der Einholung einer Diagnose unterstützt werden können. Erst wenn eine fundierte Diagnose vorliegt, können passgenaue und bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsangebote des Regelsystems in Anspruch genommen werden. Beim Erkennen und Ansprechen kommt dem Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie den Ehrenamtlichen als Vertrauenspersonen eine wichtige Rolle zu. Die mit Drs. 21/8893 bewilligten Projekte unterstützen ebenfalls das Erkennen und den Übergang ins Regelsystem. Siehe hierzu auch Dokumentation des Fachtags „Geflüchtete mit geistiger und/oder psychischer Behinderung: Drucksache 21/11273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 http://www.hamburg.de/contentblob/8719530/c0733cf1351b3946d415f9c08ed88641/ data/doku-fachtag-gefluechtete-psychische-behinderung.pdf. 4) Wie viele Geflüchtete mit Behinderung haben bereits das Beratungsund Begleitangebot von „Flucht und Behinderung e.V.“ wahrgenommen? Das Beratungsangebot haben mehr als 100 Geflüchtete mit Behinderung, Angehörige und Eltern wahrgenommen. Das Begleitangebot durch Mitarbeiter in dem Projekt „Flucht und Behinderung“ wurde durch 27 Familien mit Kindern oder auch erwachsenen Angehörigen in Anspruch genommen. 5) Wie viele Lotsen/-innen wurden im Rahmen des Projektes ausgebildet und wie viele sind derzeit aktiv? Im Zuge des Projekts Flucht und Behinderung ist keine Lotsenausbildung vorgesehen (vergleiche Drs. 21/8893). Im Projekt wird durch ein niedrigschwelliges Beratungsund Begleitangebot, das die individuellen Bedarfe der Geflüchteten mit Behinderung feststellt und sie bei den weiteren Schritten begleitet, eine Lotsenfunktion ins Regelsystem vorgenommen. 6) Wie ist das Projekt „We are Family“ angelaufen? 7) Wie viele ehrenamtliche Mentoren/-innen sind ausgebildet worden und derzeit aktiv? 8) Wie viele Betroffene haben nach Kontakt mit „We are Family“ Hilfe von außen angenommen? Das Projekt „We are Family“ ist noch nicht angelaufen, da die Gesamtfinanzierung des Projektes noch nicht gesichert ist. Diese setzt sich zusammen aus einer Zuwendung im Rahmen des Hamburger Integrationsfonds (Drs. 21/8893) und einer Förderung der Aktion Mensch. Die Förderzusage der Aktion Mensch liegt derzeit noch nicht vor. 9) Gibt es weitere kultursensible Angebote oder Strategien seitens des Senats, welche die Hemmungen von Geflüchteten mit Behinderung und ihren Familien bei der Hilfesuche adressieren? Wenn ja, welche? 10) Kann die Nachfrage nach Unterstützung aus Sicht der Fachöffentlichkeit/ Projektträger derzeit angemessen bedient werden? Einschätzung bitte ausführlich begründen. 11) Welche darüber hinausgehenden Bedarfe, die derzeit noch nicht bedient werden (können), sind dem Senat durch die Fachöffentlichkeit/ Projektträger zugetragen worden? 12) Wie funktioniert die Kooperation innerhalb der Projektlandschaft zur Unterstützung Geflüchteter mit Behinderung? Wie sieht die Vernetzung untereinander aus? Es gibt inzwischen eine Beratungsstelle von f & w für Geflüchtete mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Die Projekte, die im Kontext Geflüchtete mit Behinderung existieren, haben sich im Rahmen des „Netzwerk Unterstützung für Flüchtlinge mit Behinderung“ und im Rahmen des „Dialogforums Geflüchtete mit Behinderung“ vernetzt. Sie treffen sich regelmäßig beziehungsweise tauschen sich untereinander aus. Darüber hinaus sind derzeit keine Bedarfe und Projekte bekannt. 13) Welche Erfahrungen sind mit den Dolmetschenden von SEGEMI bislang gesammelt worden? Kann der Verein mit seinem Dolmetscherpool der Nachfrage aus diesem Bereich quantitativ wie qualitativ gerecht werden? Das Vorhaben „Aufbau eines Dolmetscherpools für die Unterstützung bei der Integration von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in die Regelsysteme“, das gemäß Drs. 21/8893 mit 90.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds gefördert werden soll, ist noch nicht gestartet, weil bis dato seitens des Trägers noch kein Zuwen- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11273 3 dungsantrag gestellt wurde. Dem Träger liegen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vor. 14) Plant der Senat weitere Initiativen beziehungsweise Maßnahmen zur bedarfsgerechten Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderung? Antwort bitte begründen. Siehe Antwort zu 9) bis 12).