BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11274 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Offener Drogenhandel im Sternschanzenpark Seit geraumer Zeit findet im Bereich des Sternschanzenparks ein öffentlich wahrnehmbarer Drogenhandel statt. Auch die im April 2016 gegründete Drogen Taskforce hat hieran nichts geändert, sporadisch stattfindende Razzien, wie es sie zuletzt am 24.02.2017 gegeben hat, verpuffen wirkungslos. Bei den Drogendealern handelt es sich in aller Regel um minderjährige ausländische Personen, in den meisten Fällen aus Afrika, teilweise um minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Diese werden von Hintermännern gezielt in diesem relativ leicht observierbaren Bereich eingesetzt, weil ihnen aufgrund ihrer Minderjährigkeit weniger Folgen drohen, wenn sie tatsächlich beim Handel mit Rauschgift erwischt werden sollten. Wiederholt ist darüber berichtet worden, dass dieser Drogenhandel maßgeblich über eine Spielhalle in der Schanzenstraße 103 gesteuert wird. Aber auch weitere Spielhallen sind in der Vergangenheit in dieser Angelegenheit in den Fokus der Ermittler gerückt. So wurde in besagter Razzia am 24.02.2017 auch eine Spielhalle am Steintorweg in St. Georg kontrolliert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Weshalb lassen die Behörden diese öffentliche wahrnehmbare Drogenkriminalität zu, obwohl Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz mehrfach geäußert hatte, in Hamburg gäbe es keine rechtsfreien Räume ? Haben die Behörden hier resigniert? Die Bekämpfung der Drogenkriminalität durch konsequente Strafverfolgung hat bei der Polizei hohe Priorität. Die Polizei trifft unter Berücksichtigung polizeilicher Lagen und einsatztaktischer Belange sowie der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens. Dies gilt ebenso für andere Bereiche, in denen Häufungen von Straftaten festgestellt werden. Zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität setzt die Polizei zur Intensivierung der Maßnahmen im Bereich der Innenstadt (Konzept „Taskforce BtM“) mit den Brennpunkten St. Georg, St. Pauli und im Bereich des Schanzenviertels Polizeikräfte der Polizeikommissariate (PK) 11, PK 15, PK 16, der Direktion Einsatz sowie des Landeskriminalamtes (LKA) ein. Durch die Bündelung der polizeilichen Ressourcen werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität zentral gesteuert, brennpunktorientiert intensiviert sowie vermehrt zielgerichtete Einsatzmaßnahmen durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte werden lageorientiert an den Brennpunkten eingesetzt. Drucksache 21/11274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Polizei hat im Rahmen des Konzepts „Taskforce BtM“ im Zeitraum vom 24. Februar 2017 bis zum 14. Dezember 2017 im Bereich Sternschanzenpark und angrenzenden Straßen an 102 Tagen insgesamt 107 Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Siehe im Übrigen auch Drs. 21/4264. 2. Wie würden die zuständigen Behörden das Milieu der mit Rauschgift handelnden Personen im Schanzenpark beschreiben. Bitte auf Faktoren wie Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus und Vorstrafen eingehen. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Erkenntnisse der Polizei basieren auf der täglichen Lageauswertung. Bei den bekannt gewordenen Tatverdächtigen, welche im Bereich des Sternschanzenparks (PK 16) mit Betäubungsmittelhandel in Erscheinung getreten sind, handelt es sich überwiegend um männliche erwachsene Westafrikaner, die vielfach über eine Duldung verfügen beziehungsweise sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten obliegen überwiegend auswärtigen Ausländerbehörden, vielfach in Süddeutschland. Bei den festgenommenen Tatverdächtigen im Sternschanzenpark handelt es sich nach den polizeilichen Informationssystemen oftmals um Ersttäter . Festnahmen von minderjährigen Personen beziehungsweise minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gibt es im Einzelfall. 3. Welche Kenntnisse haben die Behörden über die Organisation des Rauschgifthandels im Bereich des Sternschanzenparks? Sind insbesondere bestimmte Spielhallen oder andere Geschäfte in den Handel verstrickt ? Welche Erkenntnisse gibt es über die Hintermänner und Organisationsstrukturen ? Bitte auch hier auf Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus und Vorstrafen eingehen. 4. Gibt es in Hamburg bestimmte Bandenstrukturen, die den Handel mit Rauschgift maßgeblich organisieren und finanziell hiervon profitieren? Gibt es dabei Unterschiede zwischen verschiedenen Rauschgiften? Eine auch teilweise Offenlegung konkreter Erkenntnisse kann Rückschlüsse auf strafprozessuale oder gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei zulassen, die den Erfolg dieser Maßnahmen gefährden würden. In gleicher Weise gilt dies auch für Negativauskünfte, da auch aus Angaben zum Nichtvorhandensein von Erkenntnissen Anhaltspunkte erlangt werden können, in welchen Kriminalitäts- oder Gefahrenabwehrfeldern aktuell polizeiliche Maßnahmen getroffen oder nicht getroffen werden. Im Interesse der Wirksamkeit möglicher polizeilicher Maßnahmen wird von einer Beantwortung dieser Fragen abgesehen. 5. Wie beurteilen es die Behörden, dass der Rauschgifthandel am Sternschanzenpark in unmittelbarer Nähe der Ganztagsgrundschule Sternschanze stattfindet und die Kinder zumindest optisch mit dieser Form der Kriminalität dauerhaft in Berührung kommen? Nach Feststellungen der Polizei ist der Betäubungsmittelhandel auf die Fläche des Sternschanzenparks begrenzt. Betäubungsmittelhändler weichen beim Erkennen von Polizeikräften temporär in angrenzende Straßenzüge aus, um sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Der Zugang zur in der Frage genannten Grundschule erfolgt über die Altonaer Straße und somit nicht direkt über das Gelände des Sternschanzenparks . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Wenn hinsichtlich des Rauschgifthandels im Sternschanzenpark die Spielhalle in der Schanzenstraße 103 eine nicht unbedeutende Rolle spielt, weshalb wird diese dann nicht geschlossen, wie es das Spielhallengesetz in § 2 Absatz 2 vorsieht, da sie sich in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Sternschanze befindet? Bei einer Spielhalle handelt es sich um einen erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieb. Eine Auswertung bisheriger Erkenntnisse ergab keine gewerberechtlich relevanten Verstöße, die eine Schließung der Spielhalle hätten rechtfertigen können. Die in der Anfrage thematisierte Abstandsregelung zu Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, greift nur bei Neuerrichtungen von Spielhallen . Der Standort Schanzenstraße 101 - 103 genießt jedoch Bestandsschutz. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11274 3 Siehe im Übrigen Antwort zu 3. und 4.