BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1128 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel, Jennyfer Dutschke und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlinge mit akademischem Hintergrund Der wachsende Zustrom an Flüchtlingen aus den verschiedensten Teilen der Welt ist omnipräsent in der Gesellschaft. In der öffentlichen Debatte bleibt oftmals unberücksichtigt, dass viele Flüchtlinge über einen akademischen Hintergrund verfügen, also entweder einen Universitätsabschluss haben oder in ihrer Heimat eine Universität besuchten. Die Flucht nach Europa und das langwierige Asylverfahren unterbrechen eine akademische Ausbildung für einen langen Zeitraum oder beenden sie sogar ganz. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gibt es unter den Flüchtlingen Gasthörer an den Hamburger Hochschulen ? a) Wenn ja, wie viele Flüchtlinge sind Gasthörer? Wie viele dieser Gasthörer hatten bereits einen akademischen Hintergrund? Wie alt sind diese Gasthörer? Profitieren Flüchtlinge von reduzierten Kostensätzen für die Gasthörerschaft? Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln . Nach Mitteilung der staatlichen Hamburger Hochschulen erheben diese ausschließlich die Staatsangehörigkeit und nicht den Aufenthaltsstatus. Aussagen über die Anzahl der Flüchtlinge unter den Gasthörern sind deshalb nicht möglich. b) Wenn nein, warum gibt es keine Gasthörer unter den Flüchtlingen? Existiert die Möglichkeit für Flüchtlinge, Gasthörer an den Hamburger Hochschulen zu sein? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wenn nein, warum nicht? Bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Inhaberinnen und Inhabern einer aufenthaltsrechtlichen Duldung (§ 60a Aufenthaltsgesetz – AufenthG) in örtlicher Zuständigkeit Hamburgs stehen einer Gasthörerschaft an den Hamburger Hochschulen keine aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen entgegen. Bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Inhaberinnen und Inhabern einer aufenthaltsrechtlichen Duldung (§ 60a AufenthG) in auswärtiger örtlicher Zuständigkeit können nach den §§ 56, 59a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) beziehungsweise nach § 61 AufenthG während der ersten drei Monate des Aufenthalts im Bundesgebiet räumliche Beschränkungen entgegenstehen. Nach § 61 Absatz 1 Satz 2 AufenthG kann von der räumlichen Beschränkung auch während der ersten drei Monate unter anderem abgesehen werden, wenn dies zum Zwecke des Studiums an einer staatli- Drucksache 21/1128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erforderlich ist. Eine Einschreibung als Gasthörer ist an den staatlichen Hamburger Hochschulen damit grundsätzlich möglich. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 1. a). 2. Welche weiteren Möglichkeiten der akademischen und beruflichen Fortbildung für Flüchtlinge während eines laufenden Asylverfahrens in Hamburg gibt es? Plant der Senat weitere derartige Maßnahmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die für die Hochschulen zuständige Behörde plant einen runden Tisch mit den staatlichen Hamburger Hochschulen Ende August 2015 mit dem Ziel, Möglichkeiten einer verbesserten Integration von Flüchtlingen mit akademischem Hintergrund in den Studienbetrieb zu eruieren. Gegenwärtig bereitet die hierfür zuständige Behörde gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie weiteren Partnern des Hamburger Fachkräftenetzwerks den kurzfristigen Aufbau von Regelstrukturen an einem gemeinsamen Standort vor. Ziel ist dabei, für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive angepasste Angebote vorzuhalten, die sowohl die schnellstmögliche als auch nachhaltige Integration in Ausbildung, Studium und Arbeit zum Gegenstand haben, siehe hierzu auch Drs. 21/691. Über die Möglichkeiten der akademischen und beruflichen Fortbildung für Flüchtlinge während eines laufenden Asylverfahrens in Hamburg informiert die Internetplattform „Vernetzung Flucht Migration Hamburg“ unter http://www.vernetzung-migrationhamburg .de. Diese von der zuständigen Behörde geförderte Internetseite hält umfangreiche Informationen über akademische, berufliche und weitere Fortbildungs- und Beratungsangebote von freien Trägern und der Volkshochschule Hamburg für Migrantinnen und Migranten (unabhängig vom Aufenthaltsstatus) vor.