BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11291 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann hat der Hamburg Airport Helmut Schmidt sein europäisches Flugplatzzeugnis (EASA-Zertifikat) erhalten? Der Hamburger Flughafen ist ein innerstädtischer Großflughafen und deshalb müssen an diesen auch besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden . Die Fluggäste möchten sicher an ihr Ziel kommen und deshalb ist neben gut ausgebildeten Pilotinnen und Piloten und funktionsfähigen Maschinen auch ein sicherer Flughafen von großer Bedeutung. Neben den Flugzeugen, sollen auch alle Flughäfen die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen. Deshalb hat die EU schon im Februar 2008 beschlossen, dass alle europäischen Verkehrsflughäfen eine spezielle Sicherheitsprüfung bestehen müssen. Ab dem 1. Januar 2018 sind alle EU-Verkehrsflughäfen dazu verpflichtet , diese Zertifizierung vorzuweisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann hat der Hamburg Airport Helmut Schmidt die Sicherheitszertifizierung gemäß EU-Verordnungen 216/2008 und 139/214 erhalten? Sollte der Hamburg Airport Helmut Schmidt diese Zertifizierung noch nicht erhalten haben, wann wird dieses geschehen und warum hat er sie noch nicht erhalten? Die Landesluftfahrtbehörde hat die von der FHG vorgelegten Unterlagen bis Ende des Jahres 2017 eingehend zu prüfen und zu bewerten. Erfüllt die FHG alle Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nummer 218/2008 und der Verordnung (EU) Nummer 139/2014, so ist davon auszugehen, dass das Zertifikat bis Jahresende erteilt wird. 2. Wer ist die zertifizierende Stelle? Die Landesluftfahrtbehörde. 3. Was wurde genau im Zertifizierungsverfahren geprüft und mit welchen Ergebnissen? 4. Hat die zertifizierende Stelle Mängel festgestellt? Wenn ja, welche und wurden diese bereits behoben? In der Verordnung (EG) Nummer 218/2008 sowie in der Verordnung (EU) Nummer 139/2014 und deren Anhängen sind die zu prüfenden Regeln für die Infrastruktur, die Organisation und den Betrieb von Flughäfen festgelegt. Anhand dieses Regelwerkes werden bis Ende des Jahres 2017 insgesamt über 10.000 Einzelpunkte nach Aktenlage , anhand von Gutachten, in Audits und bei Inspektionen geprüft. Der Prüfprozess ist noch nicht abgeschlossen.