BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11293 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger (AfD) vom 11.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Nutria-Plage Die ursprünglich aus Südamerika stammenden und nach Europa eingebürgerten Sumpfbiber entpuppen sich nachweislich zu einer Nutria-Plage. Es handelt sich um einen „potenten“ Nager, der dreimal im Jahr bis zu zehn Junge bekommen kann. Sie bevorzugen Flussufer und sind im Bereich der Elbmarsch massenhaft gefasst worden. 2016 sollen insgesamt 1.500 dieser Tiere gefangen worden sein, weil dort der Deichschutz in Gefahr geriet. Weiter beeinträchtigen die Nutrias die Vegetation und bedrohen andere Wasserbewohner wie Schnecken und Muscheln sowie Regenwürmer. Landwirte beklagen erhebliche Fraßschäden an Feldrändern. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie viele Nutrias wurden 2016 im Bereich der Elbmarsch gefangen? 2. Wie viele Nutrias wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Raum Hamburg gefangen? 3. Wann (bitte Monat und Jahr angeben) wurden die ersten Sumpfbiber im Bereich der Elbmarsch gefangen? 4. Wie viele Nutrias wurden insgesamt im Bereich der Elbmarsch bis Dezember 2017 gefangen? Dem Senat liegen keine Informationen zu Fängen von Nutrias vor. Laut Hamburgischem Artenkataster wurden die ersten Nutrias in 1996 gemeldet, siehe dazu auch Antwort zu 9. 5. Sind an den Elbdeichen nachweisliche Schäden durch Sumpfbiber entstanden ? Wenn ja, wo und in welcher Höhe? Bitte eine genaue lokale Bestimmung und die Art des Schadens angeben. 6. Wurden die Betreiber des Deiches (Deichverbände) entsprechend entschädigt ? Wenn ja, in welcher Höhe und an wen sind Entschädigungszahlungen geflossen? An den Elbdeichen sind weder in diesem Jahr noch in den vorangegangenen Jahren nachweisliche Schäden durch Sumpfbiber festgestellt worden. 7. Hat es an Feldrändern nachweisliche Schäden durch Sumpfbiber geben? Drucksache 21/11293 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wo und in welcher Höhe? Bitte eine genaue lokale Bestimmung und die Art des Schadens angeben. 8. Wurden betroffene Landwirte entsprechend entschädigt? Wenn ja, in welcher Höhe und an wen sind Entschädigungszahlungen geflossen? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über nachweisliche Schäden an Feldrändern vor. 9. Werden die Nutrias von der BUE beobachtet? Gibt es umweltverträgliche Maßnahmen zur Geburtenkontrolle? Die gemeldeten Nutriavorkommen werden in das Hamburger Artenkataster aufgenommen . Die Managementmaßnahmen zu in Deutschland weit verbreiteten gebietsfremden Arten, zu denen auch die Nutrias zu zählen sind, werden derzeit durch die Länder gemäß § 40e Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erarbeitet.