BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11295 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Schenkt der Senat den Sportgroßveranstaltern Millionenbeträge? Nach den Scheitern der Olympiabewerbung, berühmt sich der Senat mit den nun regelmäßig stattfindenden Sportgroßveranstaltungen. Diese würden die Sportbegeisterung innerhalb der Stadt erhöhen und seien wirtschaftlichen rentabel. Die Stadt Hamburg beziehungsweise der „Sportetat“ für die Großevents wird nun aber regelmäßig um mehrere Millionen erhöht. Im Gegensatz dazu müssen die kleineren Vereine um jeden Euro kämpfen, der Sanierungsstau ist nach wie vor immanent und nicht aufgelöst, die Fördersummen für sinnvolle Projekte wie „Kids in die Clubs“ werden nicht erhöht. Anscheinend ist 1 Euro pro Kind einfach zu viel für den Senat um Senator Andy Grote. Und nur knappe 2 Millionen Euro Förderzuschuss zur Sanierung vereinseigener Anlagen sind traurige Sportpolitische Realität unter den Rot Grünen Senat. Umso verwunderlicher mutet es an, dass problemlos 9,6 Millionen Euro für zusätzliche Bewerbungskosten bewilligt werden (siehe Drs. 21/9631) und nun auch noch weitere 4,6 Millionen Euro zusätzlich für die Durchführungskosten der Veranstaltungen wie dem Ironman, der Box-WM oder der Beach Volleyball Major Series bewilligt werden. Ich frage den Senat: Sportveranstaltungen in Hamburg begeistern jährlich Hunderttausende Hamburgerinnen und Hamburger sowie ihre Besucherinnen und Besucher. Sie haben darüber hinaus vielfältige positive Effekte auf die Wirtschaft, den Tourismus und das gesellschaftliche Miteinander. Auch deshalb bemüht sich die Freie und Hansestadt Hamburg, Austragungsort großer und kleiner Sportveranstaltungen zu sein. Darüber hinaus erzielen diese Veranstaltungen eine nachhaltig positive Wirkung auf den Breiten-, Vereins-, Behinderten-, Nachwuchs-, und Schulsport. Der in der Drs. 21/6137 ausgewiesene Finanzierungsbedarf in Höhe von 9.614.111,37 Millionen Euro bildet die Gesamtkosten der aufgeführten Veranstaltungen ab. Darüber hinaus wurden keine Mittel bewilligt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum hat neben den ohnehin schon hohen Bewerbungskosten die Hansestadt auch noch Durchführungskosten zu zahlen, wo doch der Senat immer darauf verwies beziehungsweise verweist, dass die Veranstaltungen wirtschaftlich rentabel seien und die Veranstalter den Großteil der Kosten tragen müssten? In den letzten beiden Jahren sind allein bei der Bewerbung um die AIBA Box-WM 2017 Bewerbungskosten angefallen. Sie betrugen 169.575 Euro. Bei allen anderen Drucksache 21/11295 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Veranstaltungen in diesem Zeitraum sind keine Bewerbungskosten zu verzeichnen gewesen. Die Finanzierung der Durchführung der Sportveranstaltungen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gemäß den Bestimmungen des § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Dabei werden durch die Finanzierungsarten Fehlbedarfsfinanzierung oder Anteilfinanzierung unter Beachtung der LHO zu erwartende Defizite zwischen Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller zur Deckung der Ausgaben für die Sportveranstaltung einen prozentualen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln in Abhängigkeit der zu finanzierenden Gesamtkosten erbringt. Siehe auch Drs. 21/9631. 2. Welche Sportgroßveranstaltungen wurden in den letzten beiden Jahren in der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt? Da keine allgemeingültige Definition für den Begriff „Großveranstaltung“ oder „Großevent“ existiert, werden bei der Beantwortung die in Drs. 20/4967 genannten Kriterien zugrunde gelegt. Vergleiche ferner Drs. 21/4523 und Drs. 21/9158. 3. Welche dieser Veranstaltungen weisen ein Finanzierungsdefizit auf und in welcher Höhe (Differenz zwischen Erlöse und Kosten)? Die Förderung von Sportgroßveranstaltungen erfolgt gemäß VV zu § 46 LHO üblicherweise in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung oder Anteilfinanzierung. Darüber hinaus siehe Drs. 21/9158. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden der zuständigen Behörde von den Veranstaltern erst mit Vorlage eines Verwendungsnachweises (bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis) im Rahmen des jeweiligen Zuwendungsverfahrens nach Abschluss der Veranstaltung übermittelt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen. Für 2017 liegen die Verwendungsnachweise inkl. Sachberichten und zahlenmäßigen Nachweisen für die Sportgroßveranstaltungen noch nicht vor. 4. Wurden bei den Veranstaltungen im Zuge der Bewerbung Finanzierungs - und andere Garantien abgegeben? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus? Für die Box-WM 2017 wurde mit Schreiben vom 27.08.15 dem Weltverband AIBA eine maximale Förderung in Höhe von 4,37 Millionen Euro zugesagt. Für die Rollstuhlbasketball -WM 2018 erfolgte mit Schreiben vom 16. Juli 2015 eine Zusage an den Deutschen Rollstuhl-Sportverband (DRS) e.V. über eine Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Übernahme entstehender Kosten gemäß vorgelegter Kalkulation in Höhe von 3 Millionen Euro. Außerdem verpflichtet sich die Freie und Hansestadt Hamburg laut Vertrag vom 7. September 2016 mit der Firma IRONMAN Germany GmbH im Rahmen einer Anteilfinanzierung Kosten bei der Veranstaltung Ironman bis zu einer Höhe von 300.000 Euro zu übernehmen. Diese Kosten wurden beziehungsweise sind im Rahmen eines regulären Zuwendungsverfahrens zu beantragen und entsprechend nachzuweisen. Der Vertrag gilt für die Jahre 2017 und 2018. Alle genannten Verpflichtungen sind mit der Drs. 21/6137 umgesetzt. 5. Gibt es vertragliche Vereinbarungen, die die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichten, die Differenzkosten zwischen Erlösen und Kosten zu tragen? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Was fällt alles unter die vertraglichen Durchführungskosten, die der Veranstalter zu tragen hat? 7. Was fällt unter die vertraglichen Durchführungskosten, die die Stadt zu tragen hat? Es sind keine vertraglichen Regelungen getroffen worden, die dies definieren.