BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11300 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 08.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der P+R-Betriebsgesellschaft – Wie geht es weiter mit Park & Ride in Hamburg? Die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) ist für Bewirtschaftung und Betrieb zahlreicher Park+Ride-Parkhäuser und -plätze zuständig. Zwischen 2013 und 2016 hat sich ihr Umsatz auf 3,54 Millionen Euro nahezu verdreifacht, zumal ab Mitte 2014 sukzessive Gebühren für die Nutzung der Parkhäuser und -plätze eingeführt wurden. Dies hatte der ADAC seinerzeit deutlich kritisiert . Ende Oktober 2016 wurde dem ADAC durch die HGV sein bis dahin noch gehaltener Anteil von 5 Prozent an P+R abgekauft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R- Betriebsgesellschaft mbH (P+R) und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens - und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Wie hat sich der Auslastungsgrad der jeweiligen Parkhäuser der P+R- Betriebsgesellschaft mbH zwischen 2013 und heute entwickelt? Wie hoch ist die jeweilige Stellplatzkapazität der Parkhäuser? Wann wurde an den jeweiligen Parkhäusern die Gebührenpflicht eingeführt? (Bitte jahresweise und – soweit möglich – nach Parkhäusern differenziert sowie als Gesamtdurchschnitt auflisten.) Die Tabelle zeigt den Auslastungsgrad der Parkhäuser und Parkplätze, welche mit Stand 1. Dezember 2017 von P+R betrieben werden. Im November des Jahres 2017 betrug der Gesamtdurchschnitt der Belegung dieser Anlagen 67 Prozent. Für die Zahlen der Jahre 2013 bis 2016 siehe Drs. 21/9783. P+R-Anlage Stellplätze * Entgeltpflicht seit Auslastung (in %) Jan - Nov 2017* Bahrenfeld 248 01.01.2018 91 Bergedorf -(Palette) 183 28.07.2014 99 Bergedorf (Parkhaus) 405 28.07.2014 88 Berne 193 01.04.2015 73 Elbgaustraße 280 01.04.2015 73 Fuhlsbüttel 39 01.10.2016 98 Harburg 892 28.07.2014 84 Horner Rennbahn 180 01.04.2015 53 Klein Flottbek 255 01.01.2018 94 Langenhorn Markt 459 01.04.2015 56 Langenhorn Nord 98 01.10.2016 81 Lattenkamp 55 - 98 Meiendorfer Weg 263 28.07.2014 49 Drucksache 21/11300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nettelnburg (Süd-Ost) 267 28.07.2014 52 Nettelnburg (Süd-West) 107 28.07.2014 56 Neugraben 854 28.07.2014 40 Neuwiedenthal (Parkhaus) 157 28.07.2014 24 Neuwiedenthal (Parkplatz) 57 28.07.2014 91 Niendorf Markt 114 - kein P+R Ohlsdorf 252 01.10.2016 69 Poppenbüttel (Parkhaus) 355 01.10.2016 39 Poppenbüttel (Parkplatz) 110 12.07.2017 45** Rahlstedt 329 28.07.2014 56 Steinfurther Allee 354 28.07.2014 76 Trabrennbahn 90 01.01.2018 83 Veddel (Parkhaus) 439 28.07.2014 30 Veddel (Parkplatz) 225 28.07.2014 48 Volksdorf 364 28.07.2014 53 Gesamt 7.624 63 * Auslastung Januar bis November 2017 ** Auslastung August bis November 2017 (nach Wiedereröffnung) Die Anlagen mit geringer Auslastung weisen einige Besonderheiten auf. Die P+R-Anlage Neugraben ist mit 854 Stellplätzen sehr groß, sodass eine Auslastung von 40 Prozent im Durchschnitt circa 340 Fahrzeugen entspricht. Zudem nutzen viele Pkw-Fahrer, die aus den westlich gelegenen Bereichen (Stade, Buxtehude, Altes Land) anreisen, die kostenlose P+R-Anlage Neu-Wulmstorf. Bei den P+R-Anlagen Poppenbüttel (Parkhaus) und Veddel war die Auslastung bereits vor Einführung der Entgeltpflicht relativ gering und bewegt sich seitdem auf einem vergleichbaren Niveau. 2. Zu wann sollen die Parkplätze Lattenkamp und Friedrichsberg aufgegeben werden? Wie sollen die Immobilien stattdessen genutzt werden? Inwieweit wurden oder werden sie an wen vermietet oder verkauft? Die Überlegungen, diese P+R-Plätze anderweitig (zum Beispiel als Parkplatz ohne die Zweckbindung P+R) zu nutzen, sind noch nicht abgeschlossen. Die P+R-Anlagen Lattenkamp und Friedrichsberg sind jeweils relativ innenstadtnah. Durchgeführte Fremdnutzererhebungen haben für beide Plätze gezeigt, dass sie in hohem Maße von Personen genutzt werden, die sie nicht für den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen (sogenannte Fremdparker). Zusammen mit der innenstadtnahen Lage sind die genannten P+R-Anlagen damit für P+R-Zwecke nur bedingt geeignet. Derzeit sind am Lattenkamp zehn Stellplätze an Carsharing-Unternehmen vermietet. 3. Womit erklärt sich die rasante Umsatz- und Ergebnisentwicklung jenseits der sukzessiven Einführung von Stellplatz-Gebühren? Die Umsatzerlöse der P+R betrugen im Jahr 2013 1.356.000 Euro, im Jahr 2014 1.857.000 Euro, im Jahr 2015 2.651.000 Euro und im Jahr 2016 3.341.000 Euro. Darin enthalten sind Einnahmen aus P+R-Entgelten in Höhe von 485.000 Euro (2014), 1.342.000 Euro (2015) und 1.530.000 Euro (2016), sodass die Umsatzerlöse bei Abzug der P+R-Entgelte 2014 1.372.000 Euro, 2015 1.342.000 Euro und 2016 2.011.000 Euro betrugen. Bei Herausrechnung des in der Antwort zu 4. genannten Einmaleffekts in Höhe von 600.000 Euro beträgt der verbleibende Umsatzerlös im genannten Jahr bei 1.411.000 Euro und bewegt sich ebenfalls in der Größenordnung der drei Jahre zuvor und ist damit nahezu konstant. Eine „rasante Umsatz-und Ergebnisentwicklung jenseits der sukzessiven Einführung von Stellplatz-Gebühren“ liegt damit nicht vor. Gemäß Geschäftsbericht 2016 der HGV wurden von P+R 12 Prozent des Umsatzes mit der Beteiligung der Verkehrsunternehmen an Betriebs- und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11300 3 Instandhaltungskosten gemacht und 59 Prozent mit Vermietung und Entgelterhebung für Stellplätze.1 Hinsichtlich der verbleibenden Anteile offenbart der Geschäftsbericht der P+R, dass im Jahr 2016 600.000 Euro und damit circa 17 Prozent des Umsatzes aus „Leistungen für FHH“ stammen, der Rest überwiegend aus Vermietungen von Immobilien. 4. Um welche Leistungen für die Freien und Hansestadt Hamburg handelt es sich bei den 600.000 Euro? Inwieweit handelt es sich dabei um eine dauerhafte beziehungsweise langfristige Umsatzquelle oder Einmaleffekte ? Die Mittel wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für die Erstellung von Zufahrten zum P+R-Haus Poppenbüttel auf öffentlichem Grund an die P+R entrichtet . Es handelt sich um einen Einmaleffekt. 5. Welche Gewerbeobjekte und Grundstücke vermietet P+R? Wie hat sich der entsprechende Umsatz in den Jahren seit 2013 bis heute entwickelt? (Bitte jahresweise auflisten.) Die P+R vermietet Gewerbeobjekte an den P+R-Anlagen Langenhorn Markt, Neugraben und Veddel. Daneben werden Standorte für Telekommunikationsanlangen, Altkleidercontainer und Flohmärkte vermietet. Die daraus erwachsenden Erlöse betrugen im Jahr 2013 362.000 Euro, im Jahr 2014 357.000 Euro, im Jahr 2015 332.000 Euro und im Jahr 2016 323.000 Euro. Die Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Die P+R-Betriebsgesellschaft vermietet grundsätzlich keine Grundstücke. Die im Geschäftsbericht unter „Erlöse aus der Vermietung von Grundstücken“ angegebenen Erlöse sind Erstattungen für die temporäre Nutzung von Stellplätzen für Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung beziehungsweise als Baustelleneinrichtungsfläche . Sie stellen einen Ausgleich für entfallende Einnahmen bei P+R dar. Die Erlöse betrugen 14.000 Euro (2013), 11.000 Euro (2014), 20.000 Euro (2015) und 48.000 Euro (2016). Für das Jahr 2017 liegen noch keine Zahlen vor. 6. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt P+R derzeit? Warum verfügt die P+R über zwei Geschäftsführer, obgleich sie als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB gilt und demzufolge gemäß Hamburger Corporate Governance Kodex auch keine Erklärung für die Abweichung vom Grundsatz der mit mindestens zwei Personen zu besetzenden Geschäftsführung abgeben müsste? Bei P+R sind derzeit 9,8 Personen beschäftigt. Daneben werden aktuell im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) eine Betriebsaufsicht und neun Vollzeitbeschäftigte arbeiten sowie eine Teilzeitkraft von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) eingesetzt. Der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) sieht unter Punkt 4.2.1 vor, dass Geschäftsführungen der dem Kodex unterliegenden Unternehmen „grundsätzlich aus mindestens zwei Personen bestehen“ sollen. 7. Was genau ist mit der im Geschäftsbericht 2016 der HGV erwähnten „Erfüllung europarechtlicher Anforderungen für eine vergabe- und beihilfekonforme Betrauung der P+R mit Aufgaben der Daseinsvorsorge“ gemeint?2 Um bei öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags gegebenenfalls anfallende Verluste beihilferechtskonform ausgleichen zu können, müssen die europarechtlichen Vergabe- und Beihilferegelungen beachtet werden. Die bestehende Vereinbarung der P+R-Betriebsgesellschaft mbH soll aktualisiert und an die heutigen Anforderungen des Vergabe- und Beihilferechts angepasst werden. In diesem Zusammenhang war die ADAC Hamburg Wirtschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (ADAC Hamburg Wirtschaftsgesellschaft) als 1 Vergleiche Geschäftsbericht 2016 der HGV, Seite 18. 2 Vergleiche Geschäftsbericht 2016 der HGV, Seite 10. Drucksache 21/11300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Minderheitsgesellschafterin abzulösen, da jede nicht-städtische Beteiligung für eine beihilferechtskonforme öffentliche Finanzierung schädlich ist. 8. Wollte der ADAC seine 5 Prozent Anteile an P+R von sich aus verkaufen oder ist die HGV mit einem entsprechenden Angebot auf den ADAC zugegangen? Wenn ja, wann und warum? Wie viel wurde durch die HGV für 5 Prozent Anteile an der P+R Betriebsgesellschaft gezahlt? Die HGV ist mit Schreiben vom 18. August 2016 an die ADAC Hamburg Wirtschaftsgesellschaft herangetreten und hat die 5-Prozent-Anteile zum Nominalwert in Höhe von 7.700 Euro übernommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.