BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11303 21. Wahlperiode 15.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 08.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Widersprüchliche Angaben in der „Freikarten-Affäre“ – Was wusste wer wann? Für das Konzert der Rolling Stones, das am 09.09.2017 im Stadtpark stattfand , wurden durch das Bezirksamt Hamburg-Nord 100 Freikarten vom Veranstalter angenommen. 87 davon gingen an Bezirksamtsbeschäftigte, der Rest an Abgeordnete der Bezirksversammlung. Der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord äußerte im Rahmen einer Befragung zur „Freikarten-Affäre“ in dieser Woche, dass Genehmigungen zur Annahme der Karten erwirkt worden seien.1 Dies ist insoweit bemerkenswert, als es vonseiten der Leitung der für die Bezirksaufsicht zuständigen Finanzbehörde bislang hieß, diese Genehmigung sei nicht erteilt worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Durch welche Dienststelle oder jeweils welche Dienststellen wurden die gemäß Zitat des Leiters des Bezirksamts Hamburg-Nord erwirkten Genehmigungen zur Annahme von Freikarten erteilt? a. Durch jeweils wen genau wurden die Genehmigungen erteilt? b. Wann genau wurden die Genehmigungen durch jeweils wen beantragt und jeweils wann genau erteilt? c. Auf jeweils welchem Wege wurden die Genehmigungen beantragt sowie erteilt? 2. Inwieweit und seit wann genau war die vormalige Staatsrätin für Bezirke vor dem 09.09.2017 in den Vorgang involviert? a. Jeweils wann genau erlangte sie auf jeweils welchem Wege erstmals Kenntnis einerseits von dem Freikarten-Angebot als solchem, andererseits von deren Annahme durch das Bezirksamt Hamburg- Nord? b. Wann hat sie den Präses der Finanzbehörde erstmals über diesen Vorgang informiert? 3. Wurden an weitere Dienststellen oder öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Freikarten für das eingangs erwähnte Konzert vergeben? 1 Vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/article212748977/Freikarten-fuer-Rolling- Stones-Roesler-ringt-um-Antworten.html. Drucksache 21/11303 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, jeweils wie viele an jeweils welche Dienststelle beziehungsweise jeweils welches Unternehmen? b. Inwieweit waren hierfür jeweils Genehmigungen zu beantragen? Wann ist dies jeweils bei jeweils welcher dafür zuständigen Stelle erfolgt? Der Senat sieht wegen einer noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlung von einer vollständigen oder auch nur teilweisen Beantwortung der Fragen ab.