BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11314 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Veröffentlichung und Aufschlüsselung der Verkehrsunfallzahlen in Hamburg für den Zeitraum Januar bis September 2017, hier: Hat der Senat die Zahlen aus Drs. 21/11171 heimlich durchgestochen, bevor sie dem Urheber der Anfrage zugänglich waren? Mit Drs. 21/11171 hatte ich die Unfall- und Verunglücktenzahlen in Hamburg sowie den daraus entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden abgefragt. Die Abfrage dieser speziellen Zahlen für diesen speziellen Zeitraum erfolgte erstmalig. Nie zuvor wurden diese speziellen Daten für diesen speziellen Zeitraum parlamentarisch abgefragt oder von einer amtlichen Stelle in Hamburg veröffentlicht. Es steht daher außer Frage, dass die am 9. Dezember 2017 in der Presse veröffentlichten Zahlen zu den Unfall- und Verunglücktenzahlen in Hamburg sowie dem daraus entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden1 aus der Antwort auf meine oben genannte Anfrage (Drs. 21/11171) stammen. Die Senatsantwort selbst datiert allerdings auf Freitag, den 8. Dezember 2017 und wurde erst am späten Freitagnachmittag, und damit nach dem üblichen Redaktionsschluss für Samstagsausgaben von Zeitungen, an die Bürgerschaftsfraktionen verschickt. Zudem ist die Senatsantwort bis jetzt2 auch noch nicht in der Parlamentsdatenbank eingestellt, sodass die Zahlen seit Freitagnachmittag ausschließlich parlamentsöffentlich sind. Es erscheint unwahrscheinlich und würde zudem der politischen Kultur massiv widersprechen, dass eine der anderen Bürgerschaftsfraktionen die aus Drs. 21/11171 stammenden Zahlen noch am späten Freitagnachmittag an die Presse lanciert hat. Insofern erscheint als Erklärung für die Berichterstattung über diese Daten vor der eigentlichen Veröffentlichung und Vermarktung durch den Urheber der Anfrage einzig das Durchstechen durch Personen im Senat beziehungsweise in den zuständigen Behörden plausibel. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Stelle im Senat beziehungsweise in welcher Behörde hat die aus Drs. 21/11171 stammenden Daten wann zur Vermarktung an die Presse gegeben? 2. Inwiefern ist das mit Frage 1. erfragte Vorgehen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden mit 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article212785535/Weniger-Verkehrsunfaelle-in- Hamburg.html. 2 12.20 Uhr am 11. Dezember 2017. Drucksache 21/11314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) dem Fragerecht der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft , b) der politischen Kultur in Hamburg vereinbar? Das Fragerecht des Abgeordneten stellt einen in der Verfassung ausdrücklich geregelten Ausfluss seines verfassungsrechtlichen Status dar. Es ist ein Teil des Frageund Informationsrechtes des Parlaments, das dazu dient, den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen und damit zugleich die Kontrolle der Exekutive wahrnehmen zu können (vergleiche Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 20. Mai 2003 – 9/02 –). Der Senat hat die mit Drs. 21/11171 gestellte Anfrage fristgemäß beantwortet und hat damit den verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruch des Abgeordneten erfüllt. Soweit durch Parlamentarische Anfragen behandelte Themen auch ein besonderes öffentliches Interesse berühren, steht den parlamentarischen Rechten des Abgeordneten nicht entgegen, diesem besonderen öffentlichen Interesse durch die Weitergabe von geeigneten Informationen an Medien zu entsprechen. Mit der Drs. 21/11171 wurden Verkehrsdaten in Form von Verkehrsunfalldaten in einer bereits längeren Abfolge von Anfragen zu dieser Thematik abgefragt. Verkehrsunfalldaten sind nicht geheimhaltungsbedürftig und unterliegen keiner besonderen Vertraulichkeit oder einem besonderen Schutz. Aus der vorhergehende öffentliche Befassung mit diesen Verkehrsunfalldaten ist ein besonderes öffentliches Interesse an der Thematik und dessen aktueller Darstellung ersichtlich geworden, dem in diesem Fall durch entsprechende Informationen der zuständigen Behörde an Medien geführt hat. Die Information erfolgte am 7. beziehungsweise 8. Dezember 2017. Zum Umgang des Senats mit Antworten auf Parlamentarische Anfragen im Zusammenhang mit seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit siehe im Übrigen Drs. 20/3594, 20/3348 und 20/3470.