BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11316 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 11.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg (III) In Drs. 21/10764 ist der Senat darum gebeten worden, die Hintergründe näher zu erläutern, die zur Schaffung des Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg geführt haben. Dessen zum Teil dezidierte Vorschriften belegen, dass diesen jeweils konkrete Ereignisse zugrunde gelegen haben müssen. Solche hat es jedenfalls an mehreren deutschen Universitäten gegeben. Vor diesem Hintergrund ist verwunderlich, dass die Universität laut Senat keine Informationen darüber haben will, auf welche Vorkommnisse die Entstehung des Verhaltenskodex im Einzelnen zurückzuführen sind. Dazu erklärt der Senat, die Universität könne keinerlei Angaben machen, da generell keine Informationen dokumentiert worden seien. In Drs. 21/11080 hat sich der Senat abermals auf diese Aussage berufen. Damit behauptet er, die Universität Hamburg habe differenziert ausformulierte Regeln erlassen, ohne sich dabei auf konkrete Vorfälle aus der Vergangenheit zu beziehen. Stattdessen liege dem Verhaltenskodex das Bestreben der UHH zugrunde, Klarheit darüber zu schaffen, wie Angehörige der UHH im Wissenschaftsbetrieb ihren Glauben leben und ausüben können. Man kann feststellen, dass die Stellungnahme des Senats in dieser Form keinen Sinn ergibt. Dieser Befund ist berechtigt, weil ohne schwerwiegende Vorfälle, die sich in der Vergangenheit auf dem Gelände der UHH zugetragen haben, überhaupt keine Notwendigkeit bestanden hätte, einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung zu erlassen, der noch dazu exakt ausformulierte Vorschriften enthält. Diese logische Überlegung erklärt auch, warum es an der UHH keinen Verhaltenskodex für das Waschen von Pkws oder das Veranstalten von Hunderennen gibt – ganz unabhängig davon, dass es wohl im Sinne der UHH wäre, derartige Veranstaltungen auf dem Campus zu unterbinden. Da die Stellungnahmen des Senats zu den Ursachen, die dem Erlassen des Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der UHH tatsächlich zugrunde liegen, folglich nicht stimmen können, soll nun ein drittes Mal der Versuch gemacht werden, diese Informationen zu erhalten. Die AfD- Fraktion behält sich vor, direkt bei den Mitarbeitern der Universität Hamburg nachzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Entsprechen die Antworten des Senats inhaltlich dem, was die Universität zur Beantwortung von Drs. 21/10764 geäußert hat? Drucksache 21/11316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Hat der Senat bei der Beantwortung von Drs. 21/10764 womöglich bewusst Informationen unterschlagen? Falls ja, welche und warum? 3. Ist es zutreffend, dass der Senat aus politischen Gründen vermeiden will, dass bekannt wird, dass dem Erlass des Verhaltenskodex das Verhalten muslimischer Studenten zugrunde liegt? Siehe Drs. 21/11080. 4. Bleibt der Senat bei der Aussage, dass dem Erlass des Verhaltenskodex zur Religionsausübung keinerlei verbürgte Vorkommnisse zugrunde liegen und dessen Regeln keinen konkreten Bezug zur Vergangenheit aufweisen? Siehe Drs. 21/11080. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.