BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11322 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 11.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Tempo 30 und anderes zum Schutz vor Lärm und Abgasen – Stand der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern nach § 45, Absatz 1, Nummer 3 StVO Die Antwort des Senats auf meine Anfrage „Verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen – Anträge von Bürgerinnen und Bürgern nach § 45, Absatz 1, Nummer 3 StVO – Wie ist der Stand?“, Drs. 21/11128, bietet Anlass für Nachfragen: Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) In der Anfrage wurde darum gebeten, die Lärmbelastung VBUS basierend auf den Lärmkarten zu berichten, die bis zum 30.06.2017 für die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung in Hamburg erstellt werden mussten . Laut Anlage 1 der Senatsantwort wurden jedoch die Werte aus den Lärmkarten des Jahres 2012 berichtet. a. Warum wurden die alten VBUS-Werte des Jahres 2012 und nicht die aktuellen des Jahres 2017 verwendet? Es wurden jeweils die zu den Verfahren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/11128 der bearbeitenden Stelle vorliegenden Daten benannt. Dies sind die „Prognosewerte für 2015 nach Lohmeyer 2011“ und „Ist-Zustand 2014 gemäß IVU- Gutachten 2017“, abhängig von der Zulieferung durch die zuständige Fachbehörde. Im Übrigen siehe Drs. 21/11128. b. Wie hoch ist die jeweilige Belastung an den in Anlage 1 zur Drs. 21/11128 genannten Wohnungen laut der Lärmkartierung des Jahres 2017 bezogen auf i. Verkehrslärm tagsüber, abends, nachts (Lden) berechnet nach VBUS? ii. Verkehrslärm nachts (Lnight) berechnet nach VBUS? c. An welchen Straßenabschnitten, für die Anträge vorliegen, werden den Lärmkarten des Jahres 2017 zufolge die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung in Höhe von Lden >= 65 dB(A) und Lnight >= 55 dB (A) (siehe Drs. 21/1915) überschritten? Die Prüfung für jeden einzelnen Adresspunkt setzt die detaillierte Aufarbeitung von insgesamt 376 Datensätzen voraus. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2) Laut Punkt 9.a. der Antwort zur Drs. 21/11128 wird der Lkw-Anteil bei der Berechnung von Lärmwerten nach RLS-90 wie folgt ermittelt: „Bei den Berechnungen nach RLS-90 wird der in Hamburg erhobene Lkw- Drucksache 21/11322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anteil mit einem Korrekturfaktor von 20 Prozent beaufschlagt, um die Lücke zwischen dem erfassten Lkw-Anteil (>3,5 t) und dem in der RLS- 90 angesetzten (> 2,8 t) zu schließen.“ Bei dem Korrekturfaktor handelt es sich um einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor zugunsten von Lärmbetroffenen. Dieser Sicherheitsfaktor erhöht den Beurteilungspegel um 0,1 (bei sehr niedrigen Lkw-Anteilen) bis maximal 0,6 dB(A) (bei sehr hohen Lkw-Anteilen). Im Übrigen siehe Bundestags-Drs. 17/3342. a. Ist der Korrekturfaktor für alle Straßenarten (Hauptverkehrs-, Bezirks-, Bundesstraße) in Hamburg gleich hoch? Falls nein: nach welchen Kriterien wird der Korrekturfaktor jeweils modifiziert? Der Faktor wird für alle Straßen gleich angesetzt. b. Ist der Korrekturfaktor für alle Stadtgebiete (Wohngebiet, Mischgebiet , urbanes Gebiet, Gewerbegebiet) in Hamburg gleich hoch? Falls nein: nach welchen Kriterien wird der Korrekturfaktor jeweils modifiziert? Ja. c. Auf welcher Grundlage wurde dieser Korrekturfaktor ermittelt? d. Wann und durch wen wurde dieser Korrekturfaktor ermittelt? e. Wie deckt sich der Korrekturfaktor mit der Tatsache, dass laut Kraftfahrtbundesamt (https://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/ Statistik/Fahrzeuge/FZ/2016/fz1_2016_pdf.pdf?__blob= publicationFile&v=9, Seite 16) der Anteil von Lkw > 2,8 t und < 3,5t in Hamburg fast dreimal so groß ist wie der Anteil von Lkw > 3,5 t? Es handelt sich um einen in der Größenordnung bundesweit gebräuchlichen Korrekturwert , der den Beurteilungspegel lediglich in den Nachkommastellen beeinflusst. Im Übrigen siehe Antwort zu 2). 3) Laut Senatsantwort wurde lediglich für 25 Anträge ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet, obwohl gemäß Anlage 1 zur Drs. 21/11128 insgesamt 92 Anträge aufrechterhalten wurden und somit noch anhängig sind. a. Warum wurde nur für 25 Anträge ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet , obwohl insgesamt 92 Anträge aufrecht erhalten wurden? Eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung der Anträge erfolgte allein bei 25 Antragstellenden . Einige Antragstellende haben mitgeteilt, dass sie eine Gebührenerhebung für die Bearbeitung ausdrücklich ablehnen. Voraussetzung für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens ist, dass es nicht an eine Bedingung geknüpft wird. Daher wurden diese Anträge zurückgestellt. b. Um welche Anträge für welche Straßen(abschnitte) handelt es sich bei den 25 Anträgen, für die ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wurde? Zwischenzeitlich wurden für folgende 26 Anträge Prüfprozesse eingeleitet (Stand: 13.12.2017). Straße Im Umfeld der Adresse Barnerstraße Barnerstraße 39 Behringstraße* Lisztstraße 20e Bei den Mühren Bei den Mühren 88 Bernadottestraße Bernadottestraße 77 Borsteler Chaussee Borsteler Chaussee 178 Bundesstraße Bundesstraße 6 Elbchaussee Elbchaussee 161 Eulenkrugstraße Eulenkrugstraße 100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11322 3 Straße Im Umfeld der Adresse Fuhlsbüttler Straße Fuhlsbüttler Straße 314 Hallerstraße Hallerstraße 23 Harburger Schloßstraße Harburger Schloßstraße 37 Harkortstraße* Harkortstieg 8 Hummelsbütteler Weg Hummelsbütteler Weg 14 Julius-Leber-Straße Julius-Leber-Straße 28 Kirchwerder Landweg Kirchwerder Landweg 18 Lappenbergsallee Lappenbergsallee 34 Methfesselstraße Methfesselstraße 84 Niendorfer Straße Niendorfer Straße 96 Palmaille Palmaille 35 Reventlowstraße Reventlowstraße 49 Rissener Landstraße* Röttgers Mühle 4a Schleidenstraße* Lohkoppelstraße 48 Schwanenwik Schwanenwik 31 Sülldorfer Landstraße Sülldorfer Landstraße 312 Vogt-Kölln-Straße Vogt-Kölln-Straße 59 Walddörferstraße Walddörferstraße 51 * Antragstellende für eine Maßnahme an einer Straße, die nicht seiner Adresse entspricht. c. Warum wurde für 67 der 92 Anträge, die aufrechterhalten wurden, bislang kein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet? Siehe Antwort zu 3) a. d. Um welche Anträge für welche Straßen(abschnitte) handelt es sich bei den 67 Anträgen, für die kein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wurde? Straße Im Umfeld der Adresse Alsenstraße Alsenstraße 9 Amtsstraße Amtsstraße 38 An der Verbindungsbahn An der Verbindungsbahn 5 Bahrenfelder Chaussee Regerstraße 7 Bahrenfelder Steindamm Bahrenfelder Steindamm 95 Borsteler Chaussee Borsteler Chaussee 167 Eidelstedter Weg Eidelstedter Weg 63 Eiffestraße Rückersweg 22 Eimsbütteler Marktplatz Eimsbütteler Marktplatz 13 Eißendorfer Pferdeweg Eißendorfer Pferdeweg 27 Elbchaussee Lünkenberg 1 Fabriciusstraße Fabriciusstraße 254 Friedensallee Friedensallee 271 Gärtnerstraße Kottwitzstraße 62 Gärtnerstraße Gärtnerstraße 94c Grindelallee Grindelallee 143 Hammerbrookstraße Hammerbrookstraße 3 Hallerstraße Hallerstraße 23 Harburger Chaussee Harburger Chaussee 47 Harkortstraße Harkortstraße 50 Heimfelder Straße Heimfelder Straße 56 Hochrad Hochrad 58 Hummelsbütteler Landstraße Hummelsbütteler Landstraße 112 Hummelsbütteler Landstraße Hummelsbütteler Landstraße 104 Hummelsbütteler Landstraße Hummelsbütteler Landstraße 106 Kupferdamm Kupferdamm 88 Lembekstraße Lembekstraße 10 Leuschnerstraße Leuschnerstraße 49 Lohkampstraße Edelweißweg 19d Drucksache 21/11322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Straße Im Umfeld der Adresse Lübecker Straße Lübecker Straße 91 Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee 127 Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee 127 Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee 127 Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee 127 Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee 127 Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee 127 Neuengammer Hausdeich Neuengammer Hausdeich 511 Niendorfer Straße Niendorfer Straße 88a Rissener Landstraße Anne-Frank-Straße 85 Rissener Landstraße Anne-Frank-Straße 85 Rissener Landstraße Marienhöhe 1 Rissener Landstraße Marienhöhe 1 Rissener Landstraße Rissener Landstraße 48 Rissener Landstraße Op‘n Schierenholt 1 Rissener Landstraße Rissener Landstraße 2b Rissener Landstraße Rissener Landstraße 16 Rissener Landstraße Rissener Landstraße 20 Rissener Landstraße Rissener Landstraße 36 Rissener Landstraße Rissener Landstraße 44a Rissener Landstraße Rissener Landstraße 48 Rissener Landstraße Rissener Landstraße 59 Saarlandstraße Saarlandstraße 6a Schäferkampsallee Schäferkampsallee 48 Schulweg Henriettenweg 5 Sierichstraße Sierichstraße 4 Simon-von-Utrecht-Straße Simon-von-Utrecht-Straße 65 Simon-von-Utrecht-Straße Simon-von-Utrecht-Straße 20 Simon-von-Utrecht-Straße Simon-von-Utrecht-Straße 23 Spreenende Spreenende 51 Steenwisch Steenwisch 27 Steilshooper Allee Steilshooper Allee 85 Sülldorfer Brooksweg Sülldorfer Brooksweg 44 Valentinskamp Valentinskamp 65 Weidenallee Weidenallee 43 Weidenallee Weidenallee 44 Wellingsbütteler Landstraße Wellingsbütteler Landstraße 156 Wellingsbüttler Weg Wellingsbüttler Weg 9 e. Wie rechtfertigt der Senat, dass weniger als 7 Prozent aller eingegangen Anträge durch die Fachbehörden überhaupt bearbeitet werden ? Eine verwaltungsverfahrensrechtliche Bearbeitung erfolgt bei allen Anträgen. Es wurden circa 360 Antragstellerinnen und Antragssteller angeschrieben. Siehe Drs. 21/11128. Zu den eingeleiteten Prüfprozessen siehe Antwort zu 3) a. f. Durch wen wurde wann beschlossen, für welche Anträge ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wird? Den Entscheidungen über den Umgang mit den Anträgen allgemein gingen behördenübergreifende Abstimmungen voraus. Die Bewertung der Rückäußerungen unter der Bedingung der Gebührenablehnung erfolgte in Beratungen zwischen der obersten Landesbehörde, der Zentralen Straßenverkehrsbehörde und dem Justiziariat der Polizei . Die Entscheidung über die Abforderung der Fachbeiträge erfolgt durch die Zentrale Straßenverkehrsbehörde. Für die ersten Anträge hat die Polizei am 28. August 2017 konkrete Prüfaufträge an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gegeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 3) e. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11322 5 g. Nach welchen Kriterien wurde festgelegt, für welche Anträge ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wird? Siehe Antwort zu 3) a. h. Welche Fachbehörden und welche konkreten Stellen innerhalb derselben sind mit der Bearbeitung der 25 Anträge, für die ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wurde, betraut? Beteiligt sind die BWVI (Amt V, Abteilung VE 2), die Behörde für Umwelt und Energie (BUE, Amt IB, Abteilung IB 2) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS, Amt A, Abteilung A 32, Amt P, Abteilung Verkehrsdirektion 5 und die straßenverkehrsbehördliche Abteilung des jeweils örtlich zuständigen Polizeikommissariats beziehungsweise Wasserschutzpolizeikommissariats). 4) Wann in etwa können a. die Antragsteller/-innen, für die bereits ein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wurde, Der Bescheid wird auf Grundlage der von der BWVI und weiteren Fachbehörden übermittelten Grundlagen bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) erstellt. Die notwendigen Verkehrszahlen für den überwiegenden Anteil der Straßen werden der BWVI voraussichtlich bis Ende des Jahres 2017 vorliegen. Für diese Straßen kann mit einer Lieferung der Daten an die BIS (unter anderem Verkehrszahlen, RLS-90- Berechnungen) im 1. Quartal des Jahres 2018 gerechnet werden. Die Zählungen für die übrigen Straßen werden im Rahmen des Zählprogrammes möglichst zeitnah im Jahr 2018 durchgeführt. Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse des Prüfprozesses erfolgt durch die BIS, die anschließend den Bescheid erteilt. b. die Antragsteller/-innen, für die noch kein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wurde, die aber ihren Antrag aufrecht erhalten haben, und Siehe Antwort zu 3) a. c. die Antragsteller/-innen, für die noch kein Prüfprozess bei der BWVI eingeleitet wurde, und die sich auf das Informationsschreiben der Behörde nicht zurückgemeldet haben, mit Bescheiden rechnen? Wie den Antragstellenden im Informationsschreiben mitgeteilt wurde, wird der Prüfprozess nicht eingeleitet. Der Antrag wird als allgemeiner Hinweis aufgenommen und gegebenenfalls bei geplanten baulichen oder straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen in die Bewertung mit aufgenommen. 5) Wie wird mit denjenigen Anträgen weiter verfahren, bei denen sich die Antragsteller/-innen infolge der Gebührenandrohung durch die Behörde nicht zurückgemeldet haben? Siehe Antwort zu 4) c. 6) Laut Anlage 1 zur Drs. 21/11128 sind derzeit für sieben der genannten 376 Anträge Klageverfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht anhängig. a. Seit wann sind die jeweiligen Verfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht anhängig? Straße anhängig seit Heimfelder Straße 15.05.2017 Max-Brauer-AIIee 15.05.2017 Schäferkampsallee 06.06.2017 Sülldorfer Brooksweg 16.06.2017 Rissener Landstraße 17.09.2017 Schwanenwik 27.09.2017 Kirchwerder Landweg 20.09.2017 Drucksache 21/11322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. Wie lange benötigt ein entsprechendes Verfahren derzeit vor dem Hamburger Verwaltungsgericht in der ersten und in der zweiten Instanz? Die Angabe einer konkreten Verfahrenslaufzeit für die teilweise erst seit Kurzem anhängigen Verfahren ist nicht möglich. Die Laufzeit ist von einer Reihe individueller Faktoren abhängig, die in jedem Einzelfall unterschiedlich sein können, zum Beispiel Zeitpunkt des Eingangs der Klagebegründung, Zeitpunkt des Eingangs der Klageerwiderung und der behördlichen Sachakten, Beteiligung/Beiladung von Nachbarn, Akteneinsichtsrechte aller Beteiligten, Erfordernis von Ermittlungen/Ortsbesichtigungen in Abhängigkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Situation. Vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht hat es bislang kein Verfahren gegeben , in dem die zuständige Straßenverkehrsbehörde darauf in Anspruch genommen wurde, straßenverkehrsrechtliche Regelungen auf Grundlage von § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StVO zu ergreifen.