BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11326 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 11.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie hoch ist der Mangel an Lehrer-/-innenstellen an Hamburgs staatlichen Schulen tatsächlich? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die tatsächliche aktuelle Anzahl besetzter Stellen für Lehrer/-innen an den staatlichen Schulen in Hamburg noch nicht zufriedenstellend vom Senat dargestellt worden, da jedoch das erste Schulhalbjahr 2017/2018 bereits dem Ende zu geht ist Transparenz in dieser Frage zwingend geboten. Unseren Informationen zufolge könnte es sich dabei um sehr viel mehr als 100 Stellen handeln, die noch immer nicht sicher besetzt sind. Zudem verdichten sich eindeutige Hinweise, dass viele Schulen die vorhandenen Lehrer-/-innenstellendefizite dauerhaft über Kräfte aus den Vertretungs - und Organisationsmitteln (VOrM) beziehungsweise mit Quereinsteiger /-innen – die ohne angemessene Anleitung und/oder Begleitung eingesetzt werden – zu kompensieren versuchen. Auch die neuerdings anscheinend um sich greifende Praxis, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) wegen mangelnder regulärer Lehrer/-innen zu Mehrarbeit an den Schulen heranzuziehen, um die Bedarfe zu decken, ist sehr besorgniserregend und verhindert die qualifizierte Ausbildung der Betroffenen. Ganz besonders Schulen in ungünstig beziehungsweise schwierig eingeschätzter sozialer Lage haben hierbei offenbar Schwierigkeiten (trotzt VOrM), genügend angemessen qualifizierte Lehrer/-innen einstellen zu können, wobei davon längst nicht mehr nur Personal für Mangelfächer betroffen scheinen. Ich frage den Senat: Seit 2011 hat der Senat im Bereich der schulischen Bildung einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt und deutlich mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, als es gemessen an dem Schülerzuwachs notwendig gewesen wäre. So wurden rund 1.900 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, unter anderem für den Ausbau des Ganztags, die Einführung von Inklusion, die Einführung von kostenloser Lernförderung sowie die Verkleinerung der Klassenstärke. Damit wurde eine im Ländervergleich ausgezeichnete Lehrer- Schüler-Relation erzielt. Mit dieser Einstellungsoffensive ist auch eine deutliche Verjüngung an den Kollegien der Hamburger Schulen einhergegangen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Anzahl der Lehrkräfte, die aus Gründen der Familiengründung im Laufe ihrer Berufstätigkeit in eine temporäre Beurlaubung gehen, ansteigt. Bei der Besetzung von Lehrerstellen verfolgt die zuständige Behörde das Ziel, grundsätzlich nur Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen zu berücksichtigen. Im Einzelfall Drucksache 21/11326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind bei entsprechender persönlicher, fachlicher und pädagogischer Eignung Ausnahmen möglich. Der Umfang solcher Seiteneinstiege ist aber mit einem Anteil von rund 3 Prozent von geringer Bedeutung. Bundesweit stehen zurzeit zu wenig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung, um den aktuellen Einstellungsbedarf zu decken. In Hamburg stellt sich die Situation anders dar: Da die Stadt eine attraktive Metropole ist, gibt es viele Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern, die auch eingestellt werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass es in einzelnen Fächern oder an einzelnen Standorten zu temporären Engpässen kommen kann. Strukturelle Lücken können an Schulen auch dadurch entstehen , dass Stellen für die Rückkehr von Lehrkräften aus der Beurlaubung oder für die Übernahme von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst freigehalten werden. Zusammenfassend ist jedoch festzustellen, dass mit den vorhandenen Lehrkräften der vorgesehene Unterricht erteilt werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Lehrer/-innenstellen sind an den staatlichen Schulen in Hamburg gegenwärtig (Stand Dezember 2017) unbesetzt? (Bitte nach Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben .) a. In welchen Fachrichtungen/Fächerkombinationen unterteilen sich diese Bedarfe? (Bitte in der Tabelle zu 1. angeben.) 2. Wie verteilen sich diese unbesetzten Lehrer/-innenstellen (siehe Frage 1.) nach Schulkapitel und Sozialindex der Schulen? Welche zehn Schulstandorte sind (Stand Dezember 2017) am stärksten betroffen? (Bitte mit Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk in absteigender Stellenbedarfsanordnung in absoluten Zahlen einer Excel-Tabelle angeben.) Schulische Bedarfe, die nicht unmittelbar durch eigenes Personal gedeckt werden, werden durch entsprechende Mittelzuweisungen an die schulischen Vertretungsbudgets gedeckt (siehe Drs. 21/8926 und 21/8426). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Mehrarbeit/wie viele Überstunden wurden bisher in 2017 von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst an staatlichen Schulen in Hamburg geleistet? (Bitte nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen und in Prozent des Mehraufwands im Vergleich zur Normalarbeit der LiV in einer Excel-Tabelle angeben.) Im Jahr 2017 gab es bisher zwei Unterrichtsaufträge an Gymnasien mit einem Umfang von vier Stunden pro Woche, beginnend zu Ende November 2017. Zusammen wurden bisher 16 Vertretungsstunden im Rahmen dieser beiden Unterrichtsaufträge erbracht. Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 40 Stunden pro Woche (§ 61 Hamburgisches Beamtengesetz, § 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung – (ArbzVO) vom 12.08.1997) entspricht dies einem Mehraufwand von 10 Prozent. 4. Wie viele Lehrer-/-innenstellen sind gegenwärtig (Stand Dezember 2017) mit Quereinsteigern/-innen beziehungsweise „Nichterfüllern/-innen“ besetzt? (Bitte nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen und in Prozent zur jeweiligen regulären Lehrer-/-innenschaft in einer Ecxel- Tabelle angeben.) a. Für welche Fächer/Fächerkombinationen sind diese eingestellt? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 4 angeben.) Zu den Lehrkräften mit akademischem Abschluss aber ohne Lehramt (sogenannte Seiteneinsteiger) siehe Anlage 1. Zu Quereinsteigern (Zugang in den Schuldienst durch Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes nach abgeschlossenem Masterstudium ) siehe Antwort zu 11. und 12. 5. Für welche Ersatzzwecke werden die gegenwärtig (Stand Dezember 2017) an den staatlichen Hamburger Schulen eingestellten VOrM- Lehrkräfte jeweils eingesetzt? (Bitte für jede Schulform nach Mutter- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11326 3 schutz, langfristigen Krankheitsfällen, Beurlaubungen und unbesetzten Stellen getrennt in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben) Zu den Gründen der einzelnen VOrM-Maßnahmen siehe Anlage 2. 6. Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegenwärtig (Stand Dezember 2017) einen Lehrer-/-innenmangel an den staatlichen Schulen in Hamburg gegeben? Wenn ja, in welchen Fächern, welchen Schulformen und in welchen Sozialindexgebieten und Stadtteilen? (Bitte mit entsprechenden Zahlen hinterlegen.) a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden/werden seit Beginn des laufenden Schuljahres 2017/2018 bis heute (Stand Dezember 2017) unternommen, um diesen Mangel umfänglich und angemessen abzustellen? (Bitte Maßnahmen nennen und erläutern.) b. Wenn nein, mit welchen sachlichen und fachlichen Begründungen wird ein solcher Mangel nicht als gegeben angesehen? (Bitte jeweils erläutern.) Mangelfächer an Gymnasien sind derzeit Physik, Informatik und Mathematik, für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I sind es die Fächer Physik, Chemie, Mathematik , Theater und Musik. Für das Lehramt an Sonderschulen sind es die Fachrichtungen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung (siehe auch Drs. 21/10220 und Drs. 21/8689). Die zuständige Behörde geht davon aus, dass in diesen Fächern bundesweit ein Mangel besteht, der nicht durch Maßnahmen einzelner Länder behoben werden kann. Um die Versorgung der Hamburger Schulen mit Lehrkräften in diesen Fächern zu gewährleisten, wurde in diesen Fächern die bevorzugte Einstellung in den Vorbereitungsdienst eingeführt, siehe Drs. 21/10220. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Inwiefern befürwortet/gestattet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Heranziehung von VOrM-Lehrkräften als Ersatz für fehlende reguläre Lehrer/-innenstellen an Schulen? a. Welche Beschränkungen und Kriterien sind für einen solchen Einsatz vorgegeben? (Bitte jeweils benennen und erläutern und insbesondere Dauer und Umfang des Einsatzes berücksichtigen.) b. In welchen rechtlichen Vorgaben ist dieser Einsatz für nicht besetzte reguläre Lehrer/-innenstellen konkret geregelt? (Bitte nennen und als Datei anfügen.) 8. Inwiefern sieht der Senat/die zuständige Fachbehörde beim Einsatz von VOrM-Lehrkräften zur Deckung von fehlenden regulären Lehrer-/ -innenstellen die Gewährleistung der Unterrichtsqualität nicht beeinträchtigt ? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) a. Inwiefern sieht der Senat/die zuständige Fachbehörde angesichts der befristeten Anstellung von VOrM-Lehrkräften die Unterrichtssicherheit nicht gefährdet? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen .) Über das Verfahren VOrM erhalten die Schulen Mittel, um temporäre Ausfälle (zum Beispiel durch Mutterschutz, langfristige Erkrankungen, Beurlaubungen) auszugleichen . Hierzu können Schulen die Arbeitszeit von Teilzeitkräften aufstocken, für Vollzeitkräfte Mehrarbeit anordnen oder im Rahmen von Lehraufträgen zusätzliches Personal befristet einstellen. Die Einstellungen von Lehrkräften mit befristeten Arbeitsverträgen richten sich nach dem Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit - und Befristungsgesetz (TzBfG)) vom 21.12.2010 sowie nach dem Rundschreiben des Personalamtes über den Abschluss von Zeitverträgen vom 06.04.2017. Siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8718526/0651e0191223afb3a088472c9217850c/ data/regelungen-abschluss-zeitvertraege.pdf.) Zur Einstellung von Vertretungslehrkräften siehe auch Drs. 21/10339. Drucksache 21/11326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Aus Sicht der zuständigen Behörde sind dies probate und erfolgreiche Instrumente, um den Ausfall von Unterricht zu vermeiden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Inwiefern befürwortet/gestattet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Heranziehung/die Mehrarbeit von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiV) als Ersatz für fehlende reguläre Lehrer-/ -innenstellen an Schulen? a. Welche Beschränkungen und Kriterien sind für einen solchen Einsatz vorgegeben? (Bitte jeweils benennen und erläutern und insbesondere Dauer und Umfang des Einsatzes/der Mehrarbeit berücksichtigen .) b. In welchen rechtlichen Vorgaben ist dieser Einsatz/diese Mehrarbeit für nicht besetzte reguläre Lehrer-/-innenstellen konkret geregelt? (Bitte nennen und als Datei anfügen.) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung für einzelne Unterrichtsstunden zur selbständigen Vertretung erkrankter oder beurlaubter Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden (gemäß § 9 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 14.09.2010 (VVZS)). Diese Unterrichtsstunden werden auf den selbständigen Ausbildungsunterricht angerechnet. Kann keine Verrechnung der Vertretungsstunden mit dem in der Ausbildung zu leistenden bedarfsdeckenden Unterricht erfolgen, richtet sich die Anordnung und Vergütung von Unterrichtsaufträgen nach § 70 Hamburgisches Besoldungsgesetz (Hmb- BesG) vom 26.01.2010 in Verbindung mit § 4 der Hamburgischen Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte (Mehrarbeitsvergütungsverordnung – HmbMVergO) vom 08.05.2012. Danach ist die Anordnung von Mehrarbeit in Form von Unterrichtsaufträgen für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Ausnahmefall dann rechtlich zulässig und kann vergütet werden, wenn in einem Bezugszeitraum von einem Kalendermonat im Durchschnitt pro Woche nicht mehr Unterrichtsstunden als im Umfang von einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (das heißt maximal acht Zeitstunden) anfallen. Aufgrund des Ausnahmecharakters von Mehrarbeit wird ein Unterrichtsauftrag nur dann angeordnet, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern, es sich um eine kurzfristige Maßnahme handelt und das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird. Gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 1 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) vom 08.07.2014 unterliegt die Maßnahme der Mitbestimmung durch den zuständigen Personalrat am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (§ 11 Absatz 3 Nummer 4 HmbPersVG). Die genannten Rechtsvorschriften sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?st=lr. 10. Inwiefern sieht der Senat/die zuständige Fachbehörde beim Einsatz von LiV zur Deckung von fehlenden regulären Lehrer-/-innenstellen deren Ausbildungsqualität nicht beeinträchtigt? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) a. Inwiefern sieht der Senat/die zuständige Fachbehörde angesichts der noch nicht vollständigen Ausbildung der LiV-Lehrkräfte die pädagogische und fachliche Unterrichtsqualität nicht gefährdet? (Bitte jeweils sachlich und fachlich Stellung nehmen.) Die zuständige Behörde sieht die begrenzte und freiwillige Einbeziehung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst als geeignetes Mittel an, um konsequent kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden in ihrer Ausbildung durch adäquate Begleitung unterstützt. Hierdurch wird eine fundierte pädagogische und fachliche Unterrichtsqualität sichergestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. bis 9. b. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11326 5 11. Inwiefern befürwortet/gestattet der Senat/die zuständige Fachbehörde die Heranziehung von Quereinsteigern/-innen im Schuldienst – ohne angemessene Anleitung und/oder Begleitung – als Ersatz für fehlende reguläre Lehrer-/-innenstellen an Schulen? a. Welche Beschränkungen und Kriterien sind für einen solchen Einsatz vorgegeben? (Bitte jeweils benennen und erläutern und insbesondere Dauer und Umfang des Einsatzes sowie der zu erteilenden Anleitung und Begleitung berücksichtigen.) b. In welchen rechtlichen Vorgaben ist dieser Einsatz für nicht besetzte reguläre Lehrer-/-innenstellen konkret geregelt? (Bitte nennen und als Datei anfügen.) 12. Inwiefern sieht der Senat/die zuständige Fachbehörde beim Einsatz von Quereinsteigern/-innen im Schuldienst – ohne angemessene Anleitung und/oder Begleitung –zur Deckung von fehlenden regulären Lehrer-/ -innenstellen die fachliche Unterrichtsqualität nicht gefährdet? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) a. Inwiefern sieht der Senat/die zuständige Fachbehörde angesichts der fehlenden pädagogischen Ausbildung von Quereinsteigern/ -innen im Schuldienst – insbesondere ohne angemessene Anleitung und/oder Begleitung – die pädagogische Unterrichtsqualität nicht gefährdet? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) Die mit der Frage implizierte Feststellung, Quereinsteiger erhielten keine angemessene Anleitung oder Begleitung, ist nicht richtig. Der Quereinstieg bezeichnet den Zugang in den Schuldienst durch Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes nach abgeschlossenem Masterstudium. Der Vorbereitungsdienst stellt eine angemessene Anleitung beziehungsweise Begleitung der angehenden Lehrkraft dar und umfasst somit auch eine pädagogische Ausbildung, siehe auch Antwort zu 10. Die zuständige Behörde hält das Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes nach einem abgeschlossenen Masterstudium für eine geeignete und erfolgreiche Rekrutierungsmaßnahme , um in Mangelfächern mehr Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8766 und 21/8426. 13. Wie viele pädagogisch-therapeutische Fachkräfte (PTF) sind an den staatlichen Schulen in Hamburg gegenwärtig (Stand Dezember 2017) unbesetzt? (Bitte nach Schulformen und nach Unterricht sowie Ganztag in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 14. Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegenwärtig (Stand Dezember 2017) einen PTF-Mangel an den staatlichen Schulen in Hamburg gegeben? Wenn ja, in welchen Fächern, welchen Schulformen und in welchen Sozialindexgebieten und Stadtteilen? (Bitte mit entsprechenden Zahlen hinterlegen.) a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden/werden seit Beginn des laufenden Schuljahres 2017/2018 bis heute (Stand Dezember 2017) unternommen, um diesen Mangel umfänglich und angemessen abzustellen? (Bitte Maßnahmen nennen und erläutern.) b. Wenn nein, mit welchen sachlichen und fachlichen Begründungen wird ein solcher Mangel nicht als gegeben angesehen? (Bitte jeweils erläutern.) An Hamburger Schulen herrscht grundsätzlich kein Mangel an pädagogischtherapeutischen Fachpersonal. In Einzelfällen kann es bei der Nachbesetzung freier Stellen zu temporären Rekrutierungsproblemen kommen. Dabei gilt auch für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, dass der zugewiesene Stellenbedarf den Schulen in vollem Umfang zur Verfügung steht. Nicht mit Personal besetzte Stellen Drucksache 21/11326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 können gesperrt und die verfügbaren Mittel in das jeweilige Schulbudget übertragen werden. Fa ch qu al ifi ka tio n G ru nd sc hu le n So nd er sc hu le n St ad tt ei ls ch ul en G ym na si en G es am te rg eb ni s Ag ra rw iss en sc ha ft /L an dw irt sc ha ft 1 1 Ar be its le hr e/ Ar bw iss en ./ W i-l eh re m it Te ch ni k/ Po ly te ch ni k 1 1 Ba ut ec hn ik 0 Be tr ie bs w irt sc ha ft 1 1 Bi ld en de K un st 2 6 4 12 Bi ol og ie 1 6 7 14 Bl in de np äd ag og ik 1 1 Ch em ie (a llg em .b ild .) 1 12 8 21 Ch em ie , B io lo gi e, P hy sik (V er fa hr en st ec hn ik ) 1 1 1 3 Ch em ie te ch ni k 1 1 Ch in es isc h (S in ol og ie ) 1 1 Da rs te lle nd es S pi el / Th ea te r 1 1 2 De ut sc h 21 2 28 18 69 De ut sc h al s Z w ei ts pr ac he 2 4 1 7 El ek tr ot ec hn ik 2 2 En gl isc h 8 23 8 39 Er dk un de 1 4 2 7 Fa ch pr ax is 0 Fa rb te ch ni k un d R au m ge st al tu ng 0 Fr an zö sis ch 1 3 4 Ga rt en ba uw iss en sc ha ft 0 G as tro no m ie , E rn äh ru ng & H au sw irt sc ha ft 1 1 Ge ist ig be hi nd er te np äd ag og ik 1 2 3 Ge ol og ie 0 Ge sc hi ch te 2 6 7 15 Ge st al te nd es W er ke n 1 1 Ge su nd he it 0 Gr ap hi sc he T ec hn ik b zw . D ru ck te ch ni k 1 1 Gr un ds ch ul pä da go gi k / - di da kt ik 3 1 4 Le hr kr äf te m it ak ad em is ch en A bs ch lu ss , a be r o hn e Le hr am t ( so g. S ei te ne in st ei ge r) , S ta nd : N ov em be r 2 01 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11326 7 Anlage 1 Fa ch qu al ifi ka tio n G ru nd sc hu le n So nd er sc hu le n St ad tt ei ls ch ul en G ym na si en G es am te rg eb ni s Ho lz- & K un st st of fk un de 1 1 In fo rm at ik 1 3 6 10 In te rk ul tu re lle P äd ag og ik + D id ak tik d er M eh rs pr ac hi gk ei t 1 1 Ita lie ni sc h 1 1 Ja pa ni sc h 0 Ki nd er - u nd Ju ge nd hi lfe 1 1 Ko sm et ik 0 Ku ns t 1 5 4 10 Ku rz sc hr ift 0 La te in 3 3 Le rn be hi nd er te np äd ag og ik 1 1 M at he m at ik 8 1 32 50 91 M ed ie nt ec hn ik 0 M et al lte ch ni k 1 1 2 M us ik 18 1 10 10 39 N at ur w iss en sc ha ft en 1 1 2 Pä da go gi k 1 1 4 6 Ph ilo so ph ie 1 2 2 5 Ph ys ik 23 44 67 Po lit ik (P ol iti kw iss en sc ha ft ) 3 3 Po rt ug ie sis ch 1 1 Ps yc ho lo gi e 0 Re ch nu ng sw es en 0 Re ch ts ku nd e 0 Re lig io n 3 4 6 13 Ru ss isc h 5 3 3 11 Sa ch un te rr ic ht 3 1 4 So zia lk un de 0 So zia lp äd ag og ik 3 2 5 So zia lw iss en sc ha ft en / G em ei ns ch af ts ku nd e 1 4 2 7 So zio lo gi e 1 1 Sp an isc h 1 8 5 14 Drucksache 21/11326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Fa ch qu al ifi ka tio n G ru nd sc hu le n So nd er sc hu le n St ad tt ei ls ch ul en G ym na si en G es am te rg eb ni s Sp or t 3 1 9 6 19 Sp ra ch be hi nd er te np äd ag og ik 1 1 Te ch ni k / T ec hn ol og ie (A L) 1 1 2 Te ch ni k / T ex til te ch ni k & B ek le id un g (A L) 1 1 Te xt ilt ec hn ik u nd B ek le id un g 1 1 Tü rk isc h 3 1 4 Vo lk sw irt sc ha ft sle hr e 1 1 W irt sc ha ft sw iss en sc ha ft en (- le hr e) 3 3 W irt sc ha ft sw iss en sc ha ft / B et rie bl ic he D at en ve ra rb ei tu ng 0 W irt sc ha ft sw iss en sc ha ft / H an de lsb er uf e 0 W irt sc ha ft sw iss en sc ha ft / V er ke hr sb er uf e 0 W irt sc ha ft sw iss en sc ha ft / V er w al tu ng 0 Q ue lle : P er so na ld at en d er zu st än di ge n Be hö rd e, S ta nd 1 1/ 20 17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11326 9 Vertretungsgründe Schuljahr 2017/18 (Zeitraum 01.08.17-31.07.18) Vertretungsgrund Grund-schulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Summe Prozentualer Anteil Vertretung wg. Erkrankung 224 16 166 223 629 29,8% Vertretung wg. Mutterschutz/Elternzeit 237 46 460 397 1.140 54,0% vorrübergehender fächerspezifischer Bedarf 60 11 51 61 183 8,7% Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft 30 6 63 58 157 7,4% Teilnahme an einer Klassenreise/Projektwoche 1 0 0 0 1 0,1% Summe 552 79 740 739 2.110 100,0% Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde, Stand: 13.12.17 Anzahl Verwendungsfälle Doppelzählungen sind möglich, da einzelne Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge annehmen können. Drucksache 21/11326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 11326ska_Text 11326ska_Anlagen 11326ska_Antwort_Anlage1 Übersicht 11326ska_Antwort_Anlage2 SJ 17_18