BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1133 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 23.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten im Kreuzungsdreieck Rodenbecker Straße/Wohldorfer Damm/Bergstedter Markt Bürger beschweren sich, dass in dem im Betreff genannten Bereich in kurzer Zeit mehrfach Straßenaufbrüche erfolgten, die zu wiederholten und deshalb teilweise vermeidbaren Lärmbelästigungen und Kosten geführt haben. Wir fragen den Senat: Der Bauhof des Bezirksamtes Wandsbek führt laufend kleinere Unterhaltungsarbeiten durch. Bei diesen Maßnahmen handelte es sich um Tagesbaustellen geringen Umfangs zur Beseitigung von Gefahrenstellen. Welche dieser Arbeiten im Kreuzungsdreieck Rodenbeker Straße/Wohldorfer Damm/Bergstedter Markt ausgeführt wurden, ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. Arbeiten des Bauhofs des Bezirksamtes Wandsbek werden grundsätzlich in der Zeit von 7 Uhr bis 15.30 Uhr durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden im Kreuzungsdreieck Rodenbecker Straße/Wohldorfer Straße/Bergstedter Markt in den Jahren 2013, 2014 und 2015 welche Bauarbeiten im Bereich der Straßen einschließlich Nebenflächen durchgeführt ? 2. Welchem Zweck dienten diese Arbeiten jeweils und wer führte sie durch? Nach Auskunft des Bezirksamtes Wandsbek wurden im Jahr 2013 keine entsprechenden Arbeiten durchgeführt. Erneuerung der Asphaltdeckschicht: Vom 21. bis zum 25. Juli 2014 wurde die Asphaltdeckschicht der Straßen Alte Schmiede/Bergstedter Markt von Bergstedter Chaussee bis Rodenbeker Straße erneuert. Es wurden vier Zentimeter Asphalt abgefräst und vier Zentimeter Asphaltbeton neu eingebaut. Arbeiten in den Nebenflächen wurden nicht ausgeführt. Die Fahrbahn war abgängig und musste erneuert werden. Die Arbeiten wurden durch das Bezirksamt Wandsbek beauftragt und von einem fachkundigen Straßenbauunternehmen ausgeführt. Aufgrabungen: Aufgrabungen zwecks Hausanschlusses erfolgten vom 13. April 2015 bis zum 1. Mai 2015 und vom 24. Juni 2015 bis zum 10. Juli 2015. Bei den Arbeiten handelte es sich um Aufgrabungen, die durch die Deutsche Telekom AG veranlasst wurden und zum Drucksache 21/1133 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herstellen beziehungsweise für die Erweiterung von Hausanschlüssen dienten. Die Arbeiten wurden durch entsprechende Fachfirmen durchgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Lärmemissionen entstanden jeweils in der Spitze? Diese sind dem Bezirksamt Wandsbek nicht bekannt, da in der Regel keine Messungen durchgeführt werden. Das Bezirksamt Wandsbek geht aber davon aus, dass der Einsatz aller Geräte und Maschinen unter Beachtung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beziehungsweise der dazu ergangenen Verordnungen erfolgt ist. 4. Zu welchen Tageszeiten wurden die Arbeiten jeweils durchgeführt? Erneuerung der Asphaltdeckschicht: Das Bezirksamt Wandsbek geht davon aus, dass die Arbeiten zu den üblichen Ausführungszeiten zwischen 7 Uhr und 18 Uhr durchgeführt worden sind. Die genannten Zeiten sind nachträglich nicht mehr ermittelbar. Aufgrabungen: Das Bezirksamt Wandsbek geht hier ebenso davon aus, dass die Arbeiten zwischen 7 Uhr und 18 Uhr durchgeführt worden sind. Die genannten Zeiten sind nachträglich nicht mehr ermittelbar. 5. Was wurde jeweils getan, um die Arbeiten zu beschleunigen? Gab es Bonus- und Malus-Regelungen? Wurde auch am Samstag gearbeitet? Erneuerung der Asphaltdeckschicht: Durch die Ausschreibung war gewährleistet, dass die Straßenbaumaßnahme in der kürzest möglichen Bauzeit durchgeführt wurde. Bonus-/Malus-Regelungen sind bei dieser Art der ausgeführten Straßenbauarbeiten und aufgrund der Kürze der Bauzeit nicht sinnvoll. Die Arbeiten wurden innerhalb von fünf Werktagen, von Montag bis Freitag, ausgeführt. Aufgrabungen: Hierzu liegen dem Bezirksamt Wandsbek keine Erkenntnisse vor, weil die Deutsche Telekom AG der Auftraggeber war. 6. Warum wurden alle diese Arbeiten nicht auf einmal vorgenommen? Aufgrabungen für Hausanschlüsse durch Dritte sind für das Bezirksamt in der Regel nicht steuerbar, da der Bedarf kurzfristig entsteht und gemeinsame Ausführungszeiten damit nicht planbar sind. 7. Wer hat die Arbeiten genehmigt? Das Bezirksamt Wandsbek hat die Genehmigungen erteilt.