BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11338 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Ewald Aukes (FDP) vom 11.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Unregelmäßigkeiten bei der Aufhebung von Bahnübergängen in Wandsbek Das Investitionsprojekt der Aufhebung diverser Bahnübergänge in Wandsbek weist in seinen Zahlungsströmen Unregelmäßigkeiten auf. In den ersten drei Quartalen 2017 wurden im Ist gemäß drittem Quartalsbericht (Drs. 21/11000) 10.785.000 Euro ausgezahlt, jedoch standen im Soll nur Ermächtigungen im Umfang von 9.882.000 Euro zur Verfügung. Damit fehlen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 903.000 Euro. Diese „temporäre Überzahlung“, wie die 903.000 Euro in den Erläuterungen dieses Punktes bezeichnet werden , sollen durch unterjährige Einzahlungen seitens der Deutschen Bahn und des Bundes gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) Wie wird die „Überzahlung“ von 903.000 Euro für die Aufhebung der Bahnübergänge Wandsbek begründet? Inwieweit hat sich das Projekt verteuert? Die Maßnahme „Aufhebung der Bahnübergänge Wandsbek“ wird nach Eisenbahnkreuzungsgesetz umgesetzt. Dies beinhaltet eine Aufteilung der Finanzierung zwischen den drei Kreuzungsbeteiligten Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Bahn AG und Freier und Hansestadt Hamburg (FHH). Grundsätzlich wird angestrebt, die Gelder gemäß Baufortschritt von den Beteiligten abzufordern. Wie im dritten Quartalsbericht dargestellt, ist eine Verzögerung zwischen der Anforderung und der Bereitstellung entstanden, welche im 4. Quartal des Jahres ausgeglichen wurde. Die Projektkosten haben sich nicht erhöht und bewegen sich weiterhin im Rahmen der Kostenunterlage. 2) Da die „temporäre Überzahlung“ von 903.000 Euro, laut Erläuterungen1, von der Deutschen Bahn und vom Bund gedeckt werden: Ist bereits eine Einzahlung erfolgt? Wenn ja, wann und durch wen in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und zu wann rechnet der Senat mit der Einzahlung der fehlenden 903.000 Euro für dieses Projekt? Die Einzahlung der Bundesmittel erfolgte mit einer planmäßigen Rate in Höhe von 4,0 Millionen Euro und wurde im November des Jahres 2017 gebucht. 3) Sind für dieses Projekt konsumtive Planungskosten entstanden? 1 Vergleich: Drs. 21/11000, Seite 164. Drucksache 21/11338 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wie hoch sind diese Planungskosten? Inwieweit wurde das Projekt nach den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens geplant? Die Kostenunterlagen der Bahnübergänge Wandsbek wurden vor Beschluss der Drs. 20/6208 Kostenstabiles Bauen und vor Einführung des doppischen Haushaltswesens aufgestellt und die erforderlichen Mittel zu dieser Zeit im Haushalt veranschlagt. Aktuelle Projekte werden unter Beachtung des kostenstabilen Bauens, zum Beispiel durch Monitoring, umgesetzt und an das neue Haushaltswesen angepasst. Um konsumtive Planungs- und Bauleistungen zu berücksichtigen, werden die Einnahmen bedarfsgerecht gesteuert.