BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11347 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.12.17 und Antwort des Senats Betr.: HIV-Schnelltests für zu Hause 2.500 Männer und 570 Frauen in Deutschland haben sich nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) im vergangenen Jahr mit HIV angesteckt.1 Das Robert Koch-Institut schätzt ferner, dass allein in Deutschland etwa 13.000 Menschen leben, die nicht wissen, dass sie mit HIV infiziert sind.2 Auch wenn Betroffene glauben, dass sie sich infiziert haben könnten, spielen auch Scham und Verdrängung noch immer eine Rolle bei der Entscheidung, sich nicht bei einem Arzt testen zu lassen. Damit steigt das Risiko, dass weitere Menschen mit HIV infiziert werden. Ein Schnelltest für zu Hause könnte hier eine Lücke schließen. Aktuell dürfen HIV-Schnelltests in Deutschland nur an Ärzte, medizinische Labore und Behörden abgegeben werden. In anderen europäischen Ländern ist man hier schon deutlich weiter. So sind in Frankreich oder Großbritannien die Schnelltests für zu Hause schon jetzt ganz legal. In Deutschland wird eine Zulassung dieser Tests aktuell im Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welchen Kenntnisstand hat der Senat hinsichtlich des aktuellen Sachstandes des aktuellen Prüfungsverfahrens durch das BMG? Nach Auskunft des BMG laufen die Vorarbeiten für eine Änderung der Medizinprodukte -Abgabeverordnung. Eine abschließende Entscheidung über den Zeitpunkt des Verordnungsverfahrens wird in der ersten Jahreshälfte 2018 erwartet. 2. Inwieweit sind die Länder im Allgemeinen und die Freie und Hansestadt Hamburg im Speziellen in dieses Prüfungsverfahren eingebunden? Am 5. Juli 2017 hat das BMG unter Beteiligung medizinischer Fachgesellschaften, der Bundesärztekammer, der Länder, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der AIDS- Hilfen, der Selbsthilfe und der Fachbehörden eine Fachveranstaltung zu dem Thema durchgeführt. Auch Hamburg war an dieser Fachveranstaltung beteiligt. 1 https://www.merkur.de/welt/kein-rueckgang-bei-hiv-neuinfektionen-in-deutschland-zr- 9389562.html. 2 https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2015/08_2015.html. Drucksache 21/11347 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Position nimmt Hamburg gegenüber der Zulassung von HIV- Schnelltests für zu Hause ein? (Bitte differenziert darlegen.) Die zuständige Behörde schätzt die Einführung der HIV-Schnelltests für zu Hause als zusätzliche Testmethode grundsätzlich positiv ein. Hiermit besteht die Chance, die Anzahl von nicht diagnostizierten HIV-Infektionen, Spätdiagnosen und Neuinfektionen zu verringern. Durch die Anonymität und einfache Handhabung des Schnelltest für zu Hause ist zu erwarten, dass unter anderem Menschen erreicht werden, die bisher, zum Beispiel aus Scham, keine Testmöglichkeiten bei Ärztinnen/Ärzten, Beratungsstellen oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnehmen. Seit kurzer Zeit sind erstmals Schnelltests mit einer CE-Kennzeichnung erhältlich, die wesentlich genauer und einfacher zu handhaben sind als frühere Tests. Auch ist davon auszugehen, dass das früher gegen Heimtests angeführte Argument, wonach ein positives Testergebnis unmittelbare psychosoziale Unterstützung erfordert, heute weniger Gewicht hat, sofern die Nutzerinnen und Nutzer ausreichend über die richtige Anwendung und den Umgang mit dem Testergebnis informiert werden.