BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11349 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 12.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft von CARL TIEDEMANN (GmbH & Co.) KG und Lasch Company Hamburg GmbH Die Insolvenz der Tiedemann-Gruppe hat zu einer zeitweiligen Verknappung der Laschkapazitäten, also dem Losmachen von Containern auf den Containerschiffen , an den Terminals der HHLA geführt. Entsprechend wichtig war es für den Hafen- und Wirtschaftsstandort Hamburg, dass aus den Insolvenzverfahren der beiden oben genannten Gesellschaften Nachfolgebetriebe hervorgehen, die eine nachhaltige Verfügbarkeit von Laschdiensten in einem freien Wettbewerb ermöglichen. Zeitgleich dient das Insolvenzverfahren dem Ausgleich von Forderungen verschiedener Stakeholder wie GHB, der Bundesagentur für Arbeit, großen Teilen der Belegschaft und weiteren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat mitgeteilt, dass sie als börsennotierte Gesellschaft die Fragen ihrer Aktionäre nur einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung beantwortet, es sei denn, die Informationen sind in öffentlich zugänglichen Quellen verfügbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens? Wie viele Angebote wurden für beide beziehungsweise für jeweils welches Unternehmen abgegeben? 2. Zu welchem Datum ist welche Lösung für die beiden Unternehmen gefunden worden? Wie gestaltet sich der Übergang? 3. Ist mit der/n gefundenen Lösung/en eine Reduktion der Arbeitsplätze bei einem beziehungsweise beiden Unternehmen verbunden? Wenn ja, inwiefern? 4. Welche städtischen Akteure (Behörden, Unternehmen) sind mittelbar oder unmittelbar an dem Insolvenzverfahren beteiligt gewesen? Auf jeweils welche Art und Weise? 5. Wie bewerten der Senat, die zuständige Behörde beziehungsweise die HHLA den Ausgang des Insolvenzverfahrens? 6. In welcher Form hat sich die HHLA in das Insolvenzverfahren eingebracht ? a. Hat die HHLA an der Vorauswahl der Interessenten mitgewirkt? b. Wenn ja, inwiefern? Ist dies gegebenenfalls mit dem Senat abgestimmt gewesen? Drucksache 21/11349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei den vom Fragesteller genannten Insolvenzverfahren handelt es sich um laufende Gerichtsverfahren. Vom Inhalt der Verfahrensakten hat der Senat keine Kenntnis. Die Kenntnisnahme von Verfahrensinhalten durch Dritte ist durch § 299 Absatz 2 ZPO i.V.m. § 4 InsO abschließend geregelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.