BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11350 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 12.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Pensions- und Beihilferückstellungen – Hat der Senat neue Erkenntnisse ? Mit Datum vom 31.05.2017 wurde durch die HEUBECK AG das für den Jahresabschluss 2016 benötigte Gutachten zu den Pensions- und Beihilferückstellungen erstellt. Hierin zeigte sich ein deutlich höherer Rückstellungsbedarf als bislang angenommen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. In der Drs. 21/10873 wurden unter Bezug auf dieses Gutachten bereits zusätzliche „Reservierungen“ in zentralen Reservetöpfen in Höhe von 250 Millionen Euro angekündigt, um die bislang nicht erwarteten Mehrbedarfe auch für 2017 abbilden zu können. Zwischenzeitlich soll ein aktuelleres Gutachten mit genaueren Zahlen vorliegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist nach dem eingangs erwähnten Gutachten der HEUBECK AG vom 31.05.2017 ein aktuelleres (Zwischen-)Gutachten zum Rückstellungsbedarf für Pensions- und Beihilferückstellungen für das Jahr 2017 und/oder nachfolgende Jahre erstellt worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Reichen die in Drs. 21/10873 angekündigten 250 Millionen Euro Mehrbedarf für 2017 aus oder wird er voraussichtlich höher ausfallen? Nein. Es wurde eine Untersuchung der in die versicherungsmathematischen Berechnungen einfließenden Parameter beauftragt, um die Gründe für die bisherigen, über den Prognosewerten liegenden Rückstellungszuführungen zu identifizieren und entsprechende methodische Anpassungen zur Erhöhung der Prognosegenauigkeit vornehmen zu können. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen noch nicht abschließend vor. Der tatsächliche Zuführungsbetrag für das Jahr 2017 wird im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2017 ermittelt. 2. In welchem Umfang müssen die derzeit im Haushalt sowie der mittelfristigen Finanzplanung ab 2018 veranschlagten jährlichen Personalkosten auf Grundlage der Erkenntnisse des Gutachtens beziehungsweise der Gutachten dauerhaft angepasst werden? Wann soll die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung um das Jahr 2021 der Bürgerschaft vorgelegt werden? Es ist eine zusätzliche Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten. Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung soll der Bürgerschaft bis Ende des Jahres zugeleitet werden. 3. Welche Auswirkungen hat die Erhöhung der Personalkosten aufgrund höherer Pensionsrückstellungsbedarfe auf den gleichmäßigen Abbau- Drucksache 21/11350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 pfad zur Einhaltung der „doppischen Schuldenbremse“ bis 2024? Inwieweit ist das doppische Defizit zukünftig pro Jahr um mehr als die bislang eingeplanten 180 Millionen Euro zu reduzieren? Wie hoch muss der jährliche Reduzierungsbetrag zukünftig ausfallen? Nach Artikel 40 §5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg ist übergangsweise noch ein Defizit in der Gesamtergebnisrechnung zulässig, das nach Satz 2 unverändert jährlich um 180 Millionen Euro zu reduzieren ist. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.