BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11359 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 13.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingssiedlung Mittlerer Landweg Die Flüchtlingssiedlung Mittlerer Landweg hat der Senat nach seinem ursprünglichen Konzept vom Herbst 2015 (Drs. 21/1838) unbeirrt von den Bedenken aller Beteiligten, insbesondere der örtlichen Bürgerinitiative, realisiert . Seit einem halben Jahr erfolgt bereits schrittweise die Belegung, sodass inzwischen alle Gebäude fertiggestellt und bezogen worden seien müssten. Zeit für eine Zwischenbilanz. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Wie viele Wohnungen sind aktuell in der Flüchtlingssiedlung Mittlerer Landweg realisiert und ist das Vorhaben damit abgeschlossen? Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der letzten Wohnungen zu rechnen und über wie viele Wohnungen wird die Flüchtlingssiedlung dann insgesamt verfügen? Am Standort der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen Mittlerer Landweg wurden insgesamt 756 Wohneinheiten realisiert. Bei acht Wohneinheiten werden derzeit letzte Nachbesserungen vorgenommen, sodass sie im Januar 2018 belegt werden können. 2. Welche Baukosten sind insgesamt entstanden? Bitte aufteilen nach den Kostengruppen entsprechend des aktuellen Baukostengutachtens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. 3. Welche Kosten/Quadratmeter Wohnfläche ergeben sich bei dem Vorhaben ? Bitte ebenfalls für die einzelnen Kostengruppen angeben. Die Flüchtlingsunterkunft mit Perspektive Wohnen Mittlerer Landweg wurde durch einen privaten Bauherrn errichtet. Dem Senat sind die Baukosten daher nicht bekannt. 4. Welche Standards sind für die Gebäude realisiert worden? Bitte im Einzelnen ausführen zu Barrierefreiheit, energetischen Standards, Ausführung der Fassadenqualitäten, der Dachkonstruktionen, Balkonen und Terrassen, Aufzügen, Einbauküchen, Ausstattung mit Elektrogeräten, Internetanschluss, zentralen Einrichtungen und so weiter. Die Gebäude der Flüchtlingsunterkunft mit Perspektive Wohnen Mittlerer Landweg sind im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet worden und weisen den energetischen Standard KfW 40, begrünte Flachdächer und Ziegelfassaden auf. Die Barrierefreiheit wird durch ebenerdige Eingangsbereiche und Aufzüge erreicht. Jede Wohneinheit verfügt über eine Einbauküche und eine Terrasse oder Balkon. Drucksache 21/11359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Ausstattung entspricht dem Standard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, siehe Drs. 19/3572 und Drs. 21/3827. 5. Bei den inzwischen fertiggestellten Außenanlagen die Flüchtlingssiedlung fallen die zahlreichen Müllbehälter ins Auge und aus früheren Anfragen ist bekannt, dass bei den Flüchtlingsunterkünften regelmäßig Schwierigkeiten bei der in Deutschland üblichen Mülltrennung auftraten. Konnte dieses Problem inzwischen gelöst werden und wie sind die Erfahrungen der Betreuer in der Flüchtlingssiedlung Mittlerer Landweg? Die vorhandenen Müllcontainer in der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen Mittlerer Landweg entsprechen den üblichen Standards für solche Siedlungen. Zum Thema Müllvermeidung und Mülltrennung gibt es diverse Maßnahmen, siehe Drs. 21/3318 und 21/5393 sowie weitere Schulungen durch die Beschäftigten von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) vor Ort. 6. Inwieweit konnte die Belegung der Siedlung inzwischen vollzogen werden ? Am 13. Dezember 2017 waren von 2.500 Plätzen in der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen Mittlerer Landweg insgesamt 2.433 Plätze belegt. 7. Welche Belegungsstruktur ist aktuell vorhanden? Bitte genau aufschlüsseln nach den verschiedenen Schutzstatus, Alter, Familienstand und Angabe der Gesamtanzahl. Altersgruppe Anzahl Personen 0 – 3 Jahre 285 4 – 6 Jahre 184 7 – 17 Jahre 499 18 – 25 Jahre 433 > 25 Jahre 1.032 Gesamt 2.433 Von den 2.433 Personen sind 1.912 im Familienverbund und 521 alleinstehend. Bei mehr als 2.400 Bewohnern ist die Ermittlung des jeweiligen Schutzstatus in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Konnten die Betreuungsangebote inzwischen etabliert werden und wie sind die Erfahrungen hinsichtlich der Nutzung von Beratungen? Ein Jugendclub und eine Begegnungsstätte sind im Betrieb. Die von f & w angebotene Verweisberatung, in der auf die jeweils zuständigen Stellen hingewiesen wird, wird stark genutzt. 9. Wie viele Betreuer (Vollzeitäquivalente) sind in der Flüchtlingssiedlung Mittlerer Landweg beschäftigt? Im Unterkunfts- und Sozialmanagement von f & w sind derzeit kapazitär 31,19 Vollzeitäquivalente tätig. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Betreuer im Sinne des Betreuungsgesetzes. 10. Wie erfolgt die Versorgung der Bewohner mit den Waren des täglichen Bedarfs? In welcher Entfernung sind zum Beispiel Supermärkte oder Bäcker vorhanden und wie können diese von den Bewohnern erreicht werden? Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Neuallermöhe, circa 2,5 km von der Unterkunft entfernt. Das Einkaufszentrum ist direkt mit der S-Bahn zu erreichen. 11. Sind seit Inbetriebnahme der Flüchtlingssiedlung Ansiedlungen neuer Infrastruktur im Umfeld erfolgt? Die Ertüchtigung des Kulturheims „Kuller“ aus öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen. Die sanierten Räumlichkeiten stehen nach Absprache mit dem Trägerverein für die vielfältige Nutzung durch unterschiedlichste interessierte Akteure zur Verfügung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11359 3 12. Beobachtungen zufolge gibt es auch Angebote mobiler Händler in der Siedlung. Ist dem Senat das bekannt und handelt es sich dabei angemeldete Unternehmen? Der Besuch mobiler Händler im Umfeld der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen Mittlerer Landweg ist bekannt. Mit dem Status dieser Händler hat sich der Senat nicht befasst. 13. Welchen Stand hat aktuell der Bebauungsplan und wann ist mit seiner Rechtskraft zu rechnen? Derzeit wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ausgewertet. Die Feststellung des Bebauungsplans wird voraussichtlich Ende des Jahres 2018 erfolgen. 14. Soll nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sofort die Belegung frei werdender Wohnungen mit „normalen“ Mietern mit Wohnberechtigungsschein erfolgen? Wie will man dabei vorgehen? 15. Welche Vereinbarungen bestehen in dieser Hinsicht mit dem Investor der Flüchtlingssiedlung? Die Planungen sowie die Gespräche mit dem Investor sind hierzu noch nicht abgeschlossen . 16. Plant der Senat flankierend noch den Neubau sonstiger Wohnungen im Umfeld der S-Bahn-Station Mittlerer Landweg, um eine bessere Durchmischung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu realisieren? Nach Stand des Bebauungsplanverfahrens sollen weitere Wohngebäude am Luxweg und nordöstlich des Quartiers errichtet werden können. 17. Ist in diesem Zuge gegebenenfalls auch noch die Ansiedlung weiterer Infrastruktur für den Stadtteil geplant? Der Bebauungsplanentwurf sieht westlich des Mittleren Landwegs gegenüber der Straße „Am Gleisdreieck“ eine Fläche für die Nahversorgung sowie eine Kinderspielund Freizeitfläche vor. Darüber hinaus sind zwei Quartiersplätze vorgesehen. 18. Seinerzeit hatte sich eine Bürgerinitiative in Billwerder gegründet. Besteht die Bürgerinitiative noch und erfolgt die Betreuung der Flüchtlinge in Kontakt mit der Bürgerinitiative? Die Bürgerinitiative besteht noch. f & w steht gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksamt in regelmäßigem Kontakt zur Bürgerinitiative.