BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1136 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 24.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zum Friesenhof Die Einrichtungen Mädchencamp Nanna und Campina sind inzwischen vom Landesjugendamt Schleswig-Holstein geschlossen worden. In SchleswigHolstein und Hamburg wurden erfolgreich Aktenvorlage-Ersuchen auf den Weg gebracht. In Schleswig-Holstein beschäftigt sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen beim Träger Friesenhof. Inzwischen hat der Träger Insolvenz angemeldet. Das Landesjugendamt Schleswig-Holstein hat am 7.8.2014 die Einrichtung Mädchencamp Nanna des Friesenhofs von Barbara Janssen besucht, um ein Gespräch mit ihr und ihren Mitarbeitern/-innen zu führen. Bei diesem Termin haben sich auch mehrere Mädchen der Einrichtung an die Mitarbeiter des Landesjugendamtes gewandt; die Mädchen berichteten detailliert über Machtmissbrauch und Gewaltübergriffe von Mitarbeitern des Friesenhofs sowie über Sachverhalte, die den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen begründen. Über diesen Gesprächstermin hat das Landesjugendamt zwei Wochen später einen sieben Seiten umfassenden Vermerk mit Datum vom 21.8.2014 verfasst. Das Sozialministerium in Schleswig-Holstein vertritt öffentlich folgende Auffassung: „Die entsendenden Jugendämter sind verantwortlich für die Hilfeplanung und deren Durchführung für einzelne Kinder und Jugendliche in Einrichtungen. Sie schließen Verträge mit den Einrichtungsträgern und stellen die Hilfepläne auf. Das Landesjugendamt informiert daher diese örtlichen Jugendhilfeträger z.B. über Prüfungen oder Auflagen.“ Wir fragen den Senat: 1. Wurden die Fachämter für Jugend- und Familienhilfe (Jugendämter) in Hamburg und das Familieninterventionsteam (FIT) als entsendende Jugendämter sowie das Amt für Familie der BASFI über die Gespräche des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein am 7.8.2014 im Mädchencamp Nanna und/oder den Vermerk des Landesjugendamtes SchleswigHolstein vom 21.8.2014 informiert? Wenn ja, wann wurden welche Stellen in welcher Kommunikationsform informiert? 2. Wurden die Sorgeberechtigten beziehungsweise die Amtsvormünder über die Gespräche des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein am 7.8.2014 im Mädchencamp Nanna und/oder den Vermerk des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein vom 21.8.2014 informiert? Drucksache 21/1136 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann, von welchen Stellen und in welcher Kommunikationsform ? 3. Wurde der sieben Seiten umfassende Vermerk des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein vom 21.8.2014 an die Jugendämter, das FIT und das Amt für Familie der BASFI in Hamburg übersandt? Wenn ja, wann und an welche Stellen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter beziehungsweise der BASFI? 4. Wurden der Leiter des Amtes für Familie, der Staatsrat und der Sozialsenator oder andere Personen aus der Behördenleitung der BASFI über die Gespräche des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein am 7.8.2014 im Mädchencamp Nanna und/oder den Vermerk des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein vom 21.8.2014 informiert? Wenn ja, wann wurden welche Behördenvertreter in welcher Kommunikationsform (Gespräch, Mail, Aktennotiz, Vermerk) informiert? 5. Spätestens seit Oktober 2013 hatte das Landesjugendamt SchleswigHolstein Kenntnis von „massivem Fehlverhalten diverser Mitarbeiter (des Friesenhofes), das wahrscheinlich durch die Leitungsebene der Einrichtung verstärkt, aber zumindest gebilligt worden“ sei, wie es in einem Vermerk des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein heißt. Wurden die Fachämter für Jugend- und Familienhilfe (Jugendämter) und das Familieninterventionsteam (FIT) als entsendende Jugendämter sowie der Leiter des Amtes für Familie der BASFI, der Staatsrat und der Sozialsenator oder andere Personen aus der Behördenleitung der BASFI über diese Sachverhalte informiert? Wenn ja, wann wurden welche Stellen beziehungsweise Behördenvertreter der BASFI in welcher Kommunikationsform über welche Sachverhalte informiert? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/509. 6. Welche Konsequenzen haben die Amtsvormünder als Sorgeberechtigte, die Fachämter für Jugend- und Familienhilfe (Jugendämter) und das Familieninterventionsteam (FIT) als entsendende Jugendämter sowie das Amt für Familie der BASFI, der Staatsrat und der Sozialsenator oder andere Personen aus der Behördenleitung der BASFI aufgrund der Kenntnis über den Machtmissbrauch und die Gewaltübergriffe von Mitarbeitern des Friesenhofs gegenüber den Mädchen im Friesenhof sowie der Kenntnis von Sachverhalten, die den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen begründen, gezogen? Siehe Drs. 21/509. 7. Wo sind die Mädchen, die in der Anlage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/509 aus Hamburg in den Einrichtungen des Friesenhofs noch als „aktiv“ aufgelistet waren, nach der Schließung der Einrichtungen Mädchenkamp Nanna und Campina von den Hamburger Jugendämtern untergebracht worden? Bitte tabellarisch auflisten nach Jugendamt, Bezirk, jetziger Einrichtung und Zeitpunkt des Startes der Unterbringung. Der Senat ist an der Nennung der genauen Einrichtungen aus Gründen des Sozialdatenschutzes gemäß §§ 35 SGB I, 60 fortfolgende SGB VIII, 67 fortfolgende SGB X gehindert, da die betroffenen Mädchen anhand dieser Angaben in Verbindung mit den zusätzlich über sie bekannten Informationen identifizierbar wären. Der Senat kann daher nur Auskunft über die Art der jetzigen Unterbringung geben. JA/Bezirk Vorheriger Einrichtungsteil Friesenhof Jetzige Unterbringung Unterbringungszeitpunkt H/JA 1/ASD Nanna/ Charlottenhof Pflegefamilie 17.06.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1136 3 JA/Bezirk Vorheriger Einrichtungsteil Friesenhof Jetzige Unterbringung Unterbringungszeitpunkt H/JA 1/ASD Nanna/ Charlottenhof Pflegefamilie 18.06.2015 H/JA 2/ASD Nanna/ Charlottenhof Einrichtung in Schleswig -Holstein 17.06.2015 H/JA 2/ASD Nanna/ Charlottenhof Einrichtung in Schleswig -Holstein 17.06.2015 H/JA 1/ASD Nanna regulär beendet zum 29.05.2015 W/JA 3/ASD 2 Dithmarscher Haus Einrichtung in Hamburg 09.06.2015 W/JA 2/ASD 3 Nanna/ Charlottenhof Einrichtung in Schleswig -Holstein 12.06.2015 W/JA 3/ASD 1 Charlottenhof Unterbringung bei volljährigem Familienmitglied 16.06.2015 W/JA 2/ASD 3 Charlottenhof Unterbringung bei volljährigem Familienmitglied 11.06.2015 W/JA 1/ASD 2 Dithmarscher Haus Einrichtung in Schleswig -Holstein 16.06.2015 8. Bis zu welchem Zeitpunkt haben die bezirklichen Jugendämter oder das FIT Jugendliche in den Einrichtungen des Friesenhofs untergebracht? Bitte auflisten, wie viele aus welchen bezirklichen Jugendämtern beziehungsweise dem FIT in welchen Einrichtungen des Friesenhofes? Siehe Drs. 21/509. 9. Sind abgesehen von den in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/509 und der Anlage 6 des Wortprotokolls der Sitzung des Familien, Kinder- und Jugendausschusses (Drs. 21/2) bekannt gewordenen Beschwerden, den Jugendämtern, dem FIT oder der Fachbehörde inzwischen weitere Beschwerden bekannt geworden? Wenn ja, welche? Bitte in gleicher Weise auflisten wie in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/509 und im angegebenen Wortprotokoll . Datum der Beschwerde ASD Einrichtung Art der Beschwerde 03.06.2015 FIT Nanna Auf Nachfragen eines Amtsvormundes aus Anlass der bereits bekannt gewordenen Beschwerden informierte ein Mädchen darüber, dass eine Gruppe über Nacht wach gehalten worden sei. Dem FIT wurde dieser Vorwurf am 11.06.15 mitgeteilt. Das betroffene Mädchen befand sich zum Zeitpunkt der Beschwerde nicht mehr in einer Einrichtung des Friesenhofes.