BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11362 21. Wahlperiode 19.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 13.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu verbessern? Die Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit ist eine große Herausforderung, bei der alle beteiligten Akteure eng miteinander abgestimmt arbeiten müssen, um zumindest gewisse Erfolge zu erzielen. Im September 2017 waren in Hamburg in den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II und III insgesamt 17.720 Personen aus dem Kontext Fluchtmigration arbeitsuchend gemeldet. „Davon sind lediglich 5.311 Geflüchtete arbeitslos gemeldet“, so der Senat (Drs. 21/10523), der betont, dass alle anderen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen oder Sprachkurse besuchten, allerdings seien deren Erfolge bisher auch zweifelhaft und die anschließende Vermittlung in Arbeit noch ausstehend. Auch hebt der Senat in der genannten Drucksache hervor, dass die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Jugendberufsagentur und W.I.R bereits eng miteinander zusammenarbeiten würden. Doch so erfreulich eine gemeinsame zentrale Kompetenzerfassung im Ankunftszentrum Rahlstedt auch sein mag, kann diese nur den Anfang darstellen, bei der gemeinsamen Anstrengung, die vorhandenen Möglichkeiten effizient zu nutzen und Gelder gezielt zur Förderung der Arbeitsmarktpotenziale der Flüchtlinge einzusetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach die zusammen mit den Arbeitsmarktpartnern Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur für Arbeit) und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter ) sowie weiteren Kooperationspartnern (hierzu gehören die beiden Kammern, der Unternehmensverband Nord e.V. sowie spezialisierte kommunale Träger, insbesondere Träger der berufsintegrierenden Beratung) entwickelten Handlungsstrategien und -maßnahmen dargestellt, siehe unter anderem Drs. 21/11002, Drs. 21/10523, Drs. 21/9306, Drs. 21/7590, Drs. 21/5832 sowie Anlagen 1 und 2. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf Grundlage von Angaben des Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie folgt: 1. Im Sozialausschuss am 28. September (Ausschussprotokoll Nummer 21/22) präsentierten Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den derzeitigen Sachstand bei den Sprachkursen. So wurde erwähnt, dass 50 Prozent der Teilnehmer eines Integrationskurses, die einen Abschlusstest absolvieren, bestehen. a) Wie viele Personen, die einen Integrationskurs beginnen, nehmen am Ende am Abschlusstest teil? Der Senat hatte zugesagt, die Abbrecherquote zu Protokoll zu geben. Wenn es sie nicht gibt: Warum wird diese nicht ermittelt? Drucksache 21/11362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Was geschieht mit den 50 Prozent, die den Abschlusstest nicht bestehen? Gibt es hier kurze Wiederholungskurse oder wird nur der Abschlusstest wiederholt? Wie oft kann man den Abschlusstest wiederholen? Wie viele machten von der Möglichkeit des Wiederholens im Jahr 2017 Gebrauch? c) Wie viel Prozent der Teilnehmer eines Abschlusstests bestehen diesen jeweils bei einem Integrationskurs mit Alphabetisierung, einem Zweitschriftlernkurs, einem Eltern- oder einem Frauenintegrationskurs ? 2. Im Ausschuss konnte das BAMF auf die Frage der CDU, warum die Erstorientierungskurse im Gegensatz zu den Integrationskursen nicht verpflichtend seien, spontan keine Antwort geben, versprach aber, die Information nachträglich zur Kenntnis zu geben. Allerdings wurde diese dem Protokoll nicht beigefügt. Daher: Warum sind die Erstorientierungskurse im Gegensatz zu den Integrationskursen nicht verpflichtend? 3. Auch wurde erwähnt, dass es inzwischen zwar eine zentrale Test- und Meldestelle geben würde, allerdings die Möglichkeit, einen Einstufungstest beim Träger zu machen, fortbestünde. a) Warum gibt es diese zusätzliche Möglichkeit weiterhin und in welchen Fällen wird sie warum genutzt? b) Verfügt der Senat über einen Überblick, wie viele Personen monatlich Einstufungstest bei den Trägern direkt machen? Wenn ja, wie viele Teilnehmer des Einstufungstests nutzen im vergangenen Monat jeweils die zentrale Stelle für den Einstufungstest und wie viele die Träger direkt? c) Welche Stellen überweisen aus welchen Gründen direkt zum Einstufungstest und welche warum zur zentralen Test- und Meldestelle ? 4. Da laut Information aus dem Ausschuss in den Sprachkursen Teilnehmerlisten geführt werden, ist auch ersichtlich, wenn ein zugeteilter Teilnehmer nicht mehr erscheint. a) Welche Stelle wird wie bei häufigem Fehlen vom Träger darüber informiert? Welche Maßnahmen ergreift diese daraufhin und welche Folgen hat das Fehlen für den Sprachkursschüler? b) Bei der Verletzung der Mitwirkungspflicht sieht das Gesetz auch vor, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt wird. Welche Stelle entscheidet das und wie oft ist dies im Jahr 2016 und im Jahr 2017 aus jeweils welchen Gründen der Fall gewesen? 5. Welche Maßnahmen schließen nach einem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses an? In wie viel Prozent der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Abschluss überhaupt ein Angebot? 6. Wie viele Flüchtlinge sind im Jahr 2017 nach einem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses in einen Aufbau-Sprachkurs beziehungsweise Berufssprachkurs gewechselt? Die Fragestellungen zu 1. bis 6. betreffen den Zuständigkeitsbereich des BAMF, welches am 14.12.2017 von der zuständigen Behörde um eine Stellungnahme gebeten wurde. Das BAMF verweist in seiner Antwort an die zuständige Fachbehörde darauf, nicht der parlamentarischen Kontrolle der Hamburgischen Bürgerschaft zu unterliegen . Die Übermittlung der Beantwortung der einzelnen Fragestellungen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Gegensatz zu den Integrationskursen gibt es für die Erstorientierungskurse derzeit keine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Teilnahme. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11362 3 Im Übrigen sieht § 8 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz differenzierende Regelungen vor. Statistische Angaben hierzu liegen nicht vor. Zuständig ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS). 7. Im Sozialausschuss hieß es, dass die KompAS-Kurse das Ziel hätten, den Integrationskurs mit berufsqualifizierenden Maßnahmen zu verknüpfen . In Drs. 21/10523 heißt es allerdings: „Betriebspraktika sind nicht fester und verbindlicher Bestandteil der Maßnahme. In Einzelfällen kann eine betriebliche Erprobung Bestandteil der individuellen Aktivierung sein.“ Mit welchen berufsqualifizierenden Maßnahmen wird Kompass derzeit verknüpft und wieso zählen Praktika nicht dazu? Wie wird die Berufsqualifizierung sichergestellt? KompAS umfasst folgende Inhalte zur Kompetenzfeststellung und frühzeitigen Aktivierung : Kompetenzbilanzierung: Durchführung einer Eignungsfeststellung anhand der vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen des Teilnehmers (ohne Durchführung klassischer Profiling- und Feststellungsverfahren) Unterstützung des Teilnehmers bei Vornahme einer realistischen Selbsteinschätzung Erstellung eines Aktivierungs- und Eingliederungsplanes Ergänzung von Fördereinheiten je nach regionalem Bedarf: Berufsorientierung Bewerbungstraining Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse Betriebliche Erprobung/Teile von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme 8. In Drs. 21/11002 heißt es: „Jobcenter und Arbeitsagentur verzeichneten mit Stand 45. KW insgesamt 1.291 Kundinnen und Kunden im Betreuungsbestand . Bei den kommunalen Dienstleistern in W.I.R waren mit Stand 45. KW insgesamt 1.868 Kundinnen und Kunden in der Betreuung .“ Inwieweit stimmen sich die Beteiligten bezüglich der Bedarfe und Vorgehensweisen bei der Betreuung der anfänglich von W.I.R registrierten Kunden ab? Wie erfolgt die Übergabe von W.I.R-Kunden an das Jobcenter und die Arbeitsagentur und umgekehrt? Gibt es Vorgaben bezüglich der Weitergabe von Informationen und Empfehlungen für die Betreuung des Kunden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Beratungsprozess der Geflüchteten beginnt bereits im Ankunftszentrum. Zum Prinzip der Erfassung und Steuerung siehe Drs. 21/8210. Nach der Weitersteuerung zu W.I.R erfolgt dort anschließend die Beratung seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter und der Agentur für Arbeit mit dem Ziel, in Koordination mit den W.I.R-Trägern entsprechende arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen einzuleiten. Die Abstimmung findet fallbezogen vor Ort zwischen den beteiligten Beraterinnen und Beratern statt. Aufgrund der kurzen Wege in W.I.R sind diese Abstimmungen jederzeit zeitnah möglich. Die eingeleiteten Fördermaßnahmen für Geflüchtete werden im Fachverfahren VerBIS der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters nachgehalten, sodass auch nach dem Übergang des Geflüchteten aus W.I.R in die Standorte des Jobcenters und der Agentur für Arbeit jederzeit ein Überblick über den Integrationsprozess der Geflüchteten gewährleistet ist. Drucksache 21/11362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen können Geflüchtete auch nach dem Übergang aus W.I.R in die Standorte von Jobcenter und Agentur für Arbeit noch von den berufsberatenden kommunalen Trägern bei W.I.R weiter beraten werden, wenn dort entsprechende spezifische Aktivitäten schon eingeleitet wurden, wie zum Beispiel Anerkennungsverfahren oder Vorbereitung auf die Ausbildung. Auf der anderen Seite können auch von den Standorten des Jobcenter und der Agentur für Arbeit oder der Jugendberufsagentur (JBA) Geflüchtete gezielt zu einzelnen Beratungsträgern in W.I.R verwiesen werden. Daraus ergibt sich typischerweise ein „Überhang“ von Kundenbetreuungen für die kommunalen Beratungsangebote in W.I.R. 9. Zahlreiche Plätze in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind nicht belegt, wie unter anderem die Drs. 21/10523 sehr deutlich macht. Gibt es Abstimmungen zwischen der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der JBA, W.I.R und erfahrenen Trägern für eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Platzkontingents? Wenn ja, in welcher Form, zwischen wem, durch wen koordiniert und wie oft erfolgen diese Abstimmungen? Wie sieht der Abstimmungsprozess aus? Bitte erläutern. Wenn nein, warum gibt es hier keine Abstimmungen? Seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), dem Jobcenter , der Agentur für Arbeit und dem BAMF wurde das Planungsteam „Maßnahmeplanung W.I.R“ eingerichtet, das quartalsweise tagt. Dort werden Handlungsbedarfe für Geflüchtete auf den verschiedenen Stufen des Integrationsprozesses ermittelt und in Abstimmung zwischen den Partnern umgesetzt. Bei der JBA wurden darüber hinaus für Geflüchtete unter 25 Jahren neben dem schon existierenden „Planungsteam U25“ spezifische Arbeitskreise für einzelne Maßnahmentypern (wie zum Beispiel Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, geförderte und begleitete Ausbildung sowie niedrigschwellige Aktivierung) eingesetzt, um Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und Maßnahmeinhalte zu definieren. Die Arbeitskreise tagen in der Regel einmal pro Monat. Die Arbeit wird durch die Koordinatorin der JBA koordiniert und geleitet. Damit sollen auf Landesebene eine bedarfsgerechte Förderstruktur geschaffen und Über- beziehungsweise Unterauslastungen in der Programmnutzung vermieden werden. 10. In Drs. 21/11064 heißt es, man könne die vorhandenen Plätze nur schrittweise besetzen, da es sich bei den Teilnehmenden um Personen aus „Zielgruppen mit häufig komplexen Problemlagen“ handelt. a) Was sind das für „komplexe Problemlagen“ und durch welche Maßnahmen wird jeweils versucht, ihnen zu begegnen? b) Inwieweit tauschen sich die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die JBA und W.I.R bei ihren Erfahrungen mit den Problemlagen, aber auch über die Erfolge der diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen aus und zu welchen Erkenntnissen hat der Austausch bisher jeweils geführt? c) Gibt es in den Einrichtungen wie Agentur für Arbeit, Jobcenter, JBA und W.I.R jeweils einen zentralen Expertenkreis, der sich mit diesem Thema befasst? Wenn ja, aus wie vielen Personen besteht er wo und wie oft tagt er intern beziehungsweise mit den Kreisen der anderen Einrichtungen zusammen? Wenn nein, warum gibt es derartige Kreise nicht? Die konkreten Vermittlungshemmnisse und Problemlagen der Teilnehmenden im Programm STAFFEL (Soziale Teilhabe durch Arbeit, für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte) sind heterogen und unterscheiden sich im jeweiligen Einzelfall. Typische Problemlagen sind beispielsweise nicht ausreichende Sprachkenntnisse, fehlende Qualifikationen, eine unzureichende Motivationslage, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11362 5 psychische Belastungen aus dem Fluchtkontext oder Schulden- und Suchtproblematiken . Den konkreten Problemlagen begegnen die Träger des Programms STAFFEL und Jobcenter einzelfallbezogen. Innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Beschäftigung sowie zwischen vier und sechs Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anlassbezogen werden Fallkonferenzen durchgeführt. An diesen Fallkonferenzen nehmen grundsätzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zuständige Integrationsfachkraft vom Jobcenter und der Träger teil. Gemeinsam werden Ziele und spezifische Fördermaßnahmen (wie zum Beispiel Sprachförderung, Coaching) vereinbart. Darüber hinaus sind in allen Standorten von Jobcenter Multiplikatoren benannt, die den Trägern für Fragen oder Probleme im Programm STAFFEL als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dieser Expertenkreis tagt halbjährlich unter der Leitung der Projektkoordination des Jobcenters. Regelmäßig finden zudem Koordinierungstreffen zwischen den Trägern, Jobcenter und der zuständigen Behörde statt, in der die allgemeinen Entwicklungen und Problemlagen im Programm besprochen werden. Aufgrund der Zugehörigkeit der Zielgruppe zum Rechtskreis des SGB und der Altersgruppe (über 25-Jährige) sind weder die Agentur für Arbeit noch die JBA an der Durchführung von STAFFEL beteiligt. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/7703 und Drs. 21/11064. 11. Während W.I.R immerhin bei einer kleinen ausgewählten Gruppe von registrierten Kunden den weiteren Werdegang halbjährlich kontrolliert, ist dies bei den anderen W.I.R-Kunden, aber auch Kunden bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der JBA nicht der Fall. Anhand welcher Kriterien überprüfen diese, welche der bisher ergriffenen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge erfolgreich sind? Der weitere Werdegang der Geflüchteten wird durch die zuständige Integrationsfachkraft von Jobcenter und Agentur für Arbeit anhand unterschiedlicher Kriterien (wie zum Beispiel Weiterentwicklung des Sprachstandes oder Qualifikationserwerb) regelmäßig in VerBIS nachgehalten. Damit sind die individuellen Integrationsfortschritte und Kompetenzerweiterungen aufgrund durchgeführter Fördermaßnahmen für jeden einzelnen Geflüchteten jederzeit für die zuständige Integrationsfachkraft sichtbar. Dort gewonnene Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Maßnahmen und Förderinstrumenten werden in die entsprechenden Gremien (Planungsteam, Arbeitskreise) von W.I.R, Jobcenter, Agentur für Arbeit und JBA eingesteuert. 4 .0 0 0 4 .5 0 0 5 .0 0 0 5 .5 0 0 6 .0 0 0 6 .5 0 0 7 .0 0 0 7 .5 0 0 Januar 2014 Februar… März 2014 April 2014 Mai 2014 Juni 2014 Juli 2014 August 2014 September… Oktober… November… Dezember… Januar 2015 Februar… März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 September… Oktober… November… Dezember… Januar 2016 Februar… März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni 2016 Juli 2016 August 2016 September… Oktober… November… Dezember… Januar 2017 Februar… März 2017 April 2017 Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017 August 2017 September… Oktober… November… Dezember… s o z .v e rs . B e s c h ä ft ig te a u s d e n a c h t H a u p t- A s y lh e rk u n ft s lä n d e rn H a m b u rg E n tw ic k lu n g 2 0 1 4 - 2 0 1 7 + 7 2 0 + 1 .3 3 3 Q u e lle : S ta ti s ti k d e r B u n d e s a g e n tu r fü r A rb e it - M ig ra ti o n s m o n it o r Drucksache 21/11362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Q u e lle : S ta ti s ti k d e r B u n d e s a g e n tu r fü r A rb e it - M ig ra ti o n s m o n it o r Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11362 7 Anlage 2 11362ska_text 11362_Anlagen 11362ska_Antwort_Anlage1 11362ska_Antwort_Anlage2