BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1137 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 24.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Fuchs- und Hundebandwurm in Hamburg Der Fuchsbandwurm kann für den Menschen sehr gefährlich sein. Bei einer Infektion mit diesem Dünndarmparasiten kann es beim Menschen zu schwer behandelbaren Schäden kommen. Eine Infektion des Menschen kann über den Kontakt mit Tieren erfolgen. Der Fuchsbandwurm kommt nicht nur bei Füchsen, sondern auch bei Katzen, Hunden und Nagetieren vor. Laut Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 22. Juli 2015 ist bei Untersuchungen bei zwei Tieren eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm nachgewiesen worden. Der jüngst in Hamburg nachgewiesene Fuchsbandwurm ist eine von zwei Arten der Gattung Echinococcus. Ferner gibt es den sogenannten Hundebandwurm (Echinococcus granulosus). Dieser kommt laut den Jahresberichten des Robert Koch-Instituts (RKI) deutlich häufiger in Deutschland vor. Dies bestätigte auch meine Anfrage vom 7. Mai 2013 (Drs. 20/7914). Demnach wurden seit dem Beginn der Erfassung durch das Infektionsschutzgesetz im Jahr 2001 bis Mai 2013 bei Menschen in Hamburg 16 Hundebandwurminfektionen , eine Fuchsbandwurminfektion und drei weitere Bandwurminfektionen festgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: I. Fuchsbandwurm 1. Wie viele Erkrankungsfälle von Menschen mit dem Fuchsbandwurm sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Hamburg aufgetreten? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Gab es darunter Todesfälle? Nach § 7 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis von Echinococcus sp. nicht namentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin zu melden. Daher erfolgt die Übermittlung der Meldedaten im Gegensatz zur namentlichen Meldepflicht nicht über die Gesundheitsämter und Landesstellen der Länder, sondern von den diagnostizierenden Ärztinnen und Ärzten direkt an das RKI. Die in der nachfolgenden Tabelle ersichtliche Auswertung beruht auf den Daten, die über das webbasierte Tool SurvStat@ des RKI generiert werden. Angaben zu Todesfällen an Echinokokkose sind nicht abrufbar. Drucksache 21/1137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tabelle 1: An das RKI gemeldete Alveoläre Echinokokkose-Fälle in Hamburg 2013 2014 2015 Summe Alveoläre Echinokokkose (Fuchsbandwurm) 1 0 0 1 Quelle: SurvStat@RKI, Datenstand 27. Juli 2015 2. Wie viele Tiere in Hamburg wurden in Hamburg in den Jahren 2013, 2014 und 2015 auf eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm kontrolliert? 2013 wurden 38 und 2014 18 erlegte Füchse auf eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm untersucht. 2015 wurden im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings für Wildtiere in Hamburg bisher insgesamt 82 erlegte Tiere auf eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm untersucht (davon 74 Füchse, fünf Marderhunde, zwei Dachse, ein Marder ). 3. Handelte es sich bei den in der Pressemitteilung vom 22. Juli 2015 genannten Funden von Fuchsbandwurminfektionen um Anlass- oder Routinekontrollen (beispielsweise durch das Tollwut-Monitoring)? Es handelte sich um Routineuntersuchungen im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings für Wildtiere der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU). 4. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde als Reaktion auf den Fund des Fuchsbandwurms in Bergedorf und Harburg ergriffen, um eine Ausweitung der Parasiten zu verhindern? Eine Ansteckungsgefahr kann durch Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen deutlich reduziert werden. Daher hat die zuständige Behörde über die Pressemitteilung vom 22. Juli 2015 ihre bereits seit 2013 über die Internetseite http://www.hamburg.de/ abrufbaren Empfehlungen erneut herausgegeben. Im Übrigen steht weiterer Aufwand zur Verhinderung einer Ausweitung in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Außerdem kann allenfalls eine Reduzierung, jedoch keine vollständige Eliminierung des Fuchsbandwurms erreicht werden. 5. Wie viele Infektionsfälle mit dem Fuchsbandwurm bei Mensch oder Tier hat es 2013, 2014 und 2015 in den an Hamburg angrenzenden Kreisen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegeben? Bitte jahresweise, nach Infektionen bei Menschen oder bei Tieren und nach betroffenem Kreis aufschlüsseln. Daten zu Infektionsfällen von Menschen, die über das webbasierte Tool SurvStat@ des RKI generiert werden, beziehen sich jeweils auf das gesamte Land. Daten auf Kreisebene lassen sich nicht ermitteln. Daten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu Infektionsfällen bei Tieren liegen nicht vor, da es sich weder um eine meldepflichtige noch anzeigepflichtige Tierkrankheit handelt. 6. Wird in Kindertageseinrichtungen und an Schulen in Hamburg auf die Gefahren durch den Fuchsbandwurm hingewiesen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Informationen an Kindertageseinrichtungen oder Schulen erfolgen durch die bezirklichen Fachämter Gesundheit nur anlassbezogen. In Kundenkontakten wird mit den Bürgerinnen und Bürgern im Fachamt Gesundheit das betreffende Thema gezielt angesprochen. Grundsätzlich beraten die Fachämter Gesundheit bei den Begehungen von Gemeinschaftseinrichtungen allgemein immer ausführlich zur Händehygiene. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1137 3 Aufklärung über die Gefahr, wild wachsende Beeren zu verzehren beziehungsweise über den Hundebandwurm erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen. Nach Auskunft der für die Bildung zuständigen Behörde wird im Rahmen des Unterrichtsthemas „Schutz vor Infektionskrankheiten“ in der schulischen Gesundheitsförderung sowie im Sach-, Naturwissenschaften-/Technik- und Biologieunterrichtunterricht auf unterschiedliche Infektionswege eingegangen. Dabei wird beispielhaft auch auf den Fuchs- und Hundebandwurm hingewiesen. Geeignete Unterrichtsmaterialien zur Hygiene und zum Infektionsschutz finden sich auf der Internetseite http:// li.hamburg.de/hygiene/ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). Zur Unterstützung der Lehrkräfte haben alle weiterführenden Schulen das Material „Infektionskrankheiten vorbeugen – Schutz durch Hygiene und Impfung“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten. Bei der Bearbeitung des Themas „Umgang mit Haustieren“ im Sach-, Naturwissenschaften -/Technik- und Biologieunterrichtunterricht wird dieser Aspekt ebenfalls aufgegriffen . Auch bei Exkursionen und bei der Bewirtschaftung von Schulgärten werden Schülerinnen und Schüler auf das Infektionsrisiko und die Bedeutung des Händewaschens aufmerksam gemacht. II. Hundebandwurm 1. Wie viele Erkrankungsfälle von Menschen mit dem Hundebandwurm sind in den Jahren 2013, 2014 und 20154 in Hamburg aufgetreten? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Gab es darunter Todesfälle? Nach § 7 Absatz 3 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Echinococcus sp. nicht namentlich direkt an das Robert Koch-Institut zu melden. Daher erfolgt die Übermittlung der Meldedaten im Gegensatz zur namentlichen Meldepflicht nicht über die Gesundheitsämter und Landesstellen der Länder, sondern von den diagnostizierenden Ärzten direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin. Die aus der Anlage ersichtliche Auswertung beruht auf den Daten, die über das webbasierte Tool SurvStat @ des RKI generiert werden. Angaben zu Todesfällen an Echinokokkose sind nicht abrufbar. Tabelle 3: An das RKI gemeldete zystische Echinokokkose-Fälle (Hundebandwurm ) in Hamburg 2013 2014 2015 Summe Zystische Echinokokkose (Hundebandwurm) 4 0 0 4 Quelle: SurvStat@RKI, Datenstand 27. Juli 2015 2. Wie viele Erkrankungsfälle von Tieren mit dem Hundebandwurm sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Hamburg aufgetreten? Bitte jahresweise und nach Tierarten aufschlüsseln. Siehe Drs. 20/7914. 3. Wie viele Infektionsfälle mit dem Hundebandwurm bei Mensch oder Tier hat es 2013, 2014 und 2015 in den an Hamburg angrenzenden Kreisen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegeben? Bitte jahresweise, nach Infektionen bei Menschen oder bei Tieren und nach betroffenem Kreis aufschlüsseln. Siehe Antwort zu I.5. 4. Im Mittelmeerraum sind laut Drs. 20/7914 bis zu 50 Prozent der Hunde mit dem Hundebandwurm infiziert. Werden Passagiere, die in den Mittelmeerraum reisen und ihren Hund mitführen, am Hamburger Flughafen vor dem Hin- oder nach dem Rückflug auf die aus infizierten Hunden resultierenden Gefahren hingewiesen? Drucksache 21/1137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Am Hamburger Flughafen wird von der zuständigen Behörde vor allem auf wesentliche tierseuchenrechtliche Gefahren im Rahmen der EU-Verordnungen (EU) Nummer 576/2013 und (EU) Nummer 577/2013 hingewiesen. Hier ist die Tollwuterkrankung von großer Bedeutung. Plakate und Flyer informieren am Flughafen über die Tollwutgefahr . Grundsätzlich sollten sich Tierbesitzer vor der Entscheidung, mit Tieren auf Reisen zu gehen, über tierseuchenrechtliche Risiken informieren. Daher wurde von der BGV der Flyer an die Hamburger Tierärzte ausgegeben sowie Informationen auf der Internetseite des Hamburger Veterinär- und Einfuhramtes (http:// www.hamburg.de/grenzdienst) eingestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf besondere Einreisebestimmungen hinsichtlich des Echinococcus multilocularis für bestimmte Länder hingewiesen. Der Kooperationspartner des Hamburg Port Health Center, das Deutsche Rote Kreuz, wurde mit entsprechendem Informationsmaterial versorgt und verweist nur bei eventuell weitergehenden Anfragen an das HU. 5. Wird in Kindertageseinrichtungen und an Schulen in Hamburg auf die Gefahren durch den Hundebandwurm hingewiesen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu I.6.