BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11375 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Kazim Abaci (SPD) vom 14.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Geförderte Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer Asylbewerber, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte und die einer Abschiebung entgehen wollen, können freiwillig ausreisen und dabei finanzielle Unterstützung bekommen. Das gilt auch für Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, die aber absehen können, dass ihr Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Für diese Zwecke gibt es schon länger ein Programm mit der Abkürzung REAG/GARP, das von der Internationalen Organisation für Migration im Auftrag von Bund und Ländern organisiert wird. Rückkehrer können dort Hilfe beantragen und erhalten zusätzlich zu einem Rückflugticket einige Hundert Euro Starthilfe. Rund 54.000 Menschen nahmen diese Möglichkeit in 2016 in Anspruch. Die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen war damit fast doppelt so hoch wie die der zwangsweisen Abschiebungen von rund 25.000 Menschen. In diesem Jahr verließen jedoch weniger abgelehnte Asylbewerber freiwillig Deutschland. Von Anfang Januar bis Ende Oktober 2017 waren es rund 26.000 Menschen. Bund und Länder bemühen sich seit Monaten, die Zahl der freiwilligen Ausreisen sowie der Abschiebungen zu erhöhen. Das Bundesinnenministerium will nun zeitlich befristet eine Sonder-Prämie zahlen. Von Dezember 2017 bis Februar 2018 können freiwillige Rückkehrer zusätzliche Unterstützung bei der Ankunft in ihrer Heimat beantragen. Eine dreiköpfige Familie konnte bislang circa 3.000 Euro Rückkehrhilfen erhalten, mit der Sonderprämie können es bis zu 6.000 Euro sein. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Zentralen Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum) wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der freiwilligen Rückkehrer von Hamburg aus in ihre Herkunftsländer in den Jahren 2014 bis 2017 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland, Geschlecht und erhaltenen Rückkehrhilfen . Zur Entwicklung der Anzahl der freiwillig Rückkehrenden siehe Anlage 1 (begleitet durch das Flüchtlingszentrum) und Anlage 2 (begleitet durch das Einwohnerzentralamt (EZA). Drucksache 21/11375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Einzelauswertung ist für die darzulegenden Zeiträume in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur in Teilen möglich . Die statistische Untergliederung in die erfragten Kriterien wurde durch das EZA flächendeckend erst seit dem 1. September 2017 vorgenommen. Zu den erhaltenen Rückkehrhilfen siehe Anlage 3. 2. Gibt es zusätzliche landeseigene Programme für Rückkehrhilfen? 3. Wenn ja, welche Hamburger Programme und wie haben sich diese entwickelt ? Bitte aufschlüsseln nach den oben genannten Kriterien. Zum Hamburger Landesprogramm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Ausländerinnen und Ausländern siehe Drs. 21/5547 sowie Anlage 4. Die statistische Erfassung nach den erfragten Kriterien wurde erst im September dieses Jahres systematisch begonnen. 4. Wie werden diese Rückkehrprogramme bekannt gemacht? Die Rückkehrprogramme werden über verschiedene Internetseiten auf Bundes- und Landesebene bekannt gemacht (beispielsweise www.returning-from-germany.de, www.hamburg.de/innenbehoerde/freiwillige-ausreise/, www.hamburg.de/ fluechtlinge/rueckkehr, www.fz-hh.de/de/projekte/Rückkehrberatung.php). Dort werden sowohl die in Hamburg zur Verfügung stehenden Beratungsstellen genannt als auch erste Hinweise auf mögliche Unterstützungsformen gegeben. Zudem sind Informationsmaterialien in den Rückkehrberatungsstellen selbst und in den Wohnunterkünften für Geflüchtete vorhanden, ebenso in Einrichtungen, die als Anlaufstellen und Treffpunkte von Geflüchteten gelten (beispielsweise Flüchtlingscafés , Migrantenorganisationen, Integrationszentren). In der Zentralen Erstaufnahme (Ankunftszentrum) macht eine Präsentation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Wartebereich auf die Rückkehrberatung und Fördermöglichkeiten aufmerksam . Das Flüchtlingszentrum nutzt zur Bekanntmachung darüber hinaus Informationsveranstaltungen bei Sprachkursträgern und gegebenenfalls auch in den Wohnunterkünften . Das Sozialraummanagement der Unterkünfte ist über die Möglichkeit der Rückkehrberatung informiert und verweist Bewohnerinnen und Bewohner bei Bedarf ebenfalls auf die vorhandenen Beratungsstellen. Zukünftig werden auch durch das Ankunftszentrum in den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen Beratungstermine angeboten und Informationsveranstaltungen abgehalten, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu informieren. Darüber hinaus werden die Angebote auch über konkrete Beispiele von Rückkehrenden in deren Bekanntenkreis bekannt. Auch in der Zentralen Ausländerbehörde wird im Rahmen der Duldungsverlängerung in ständiger Praxis auf die Rückkehrprogramme hingewiesen. 5. Welche Beratungsstellen in Hamburg führen Gespräche über Rückkehrhilfen ? Eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr und zur Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen wird im Flüchtlingszentrum und EZA, dort im Ankunftszentrum sowie in der Zentralen Ausländerbehörde, Abteilung für Ausländerangelegenheiten angeboten (siehe Drs. 21/5547 und 21/10179). 6. Wie sind diese mit Stellen ausgestattet? Dem Flüchtlingszentrum stehen mit Stand 18.12.2017 für die gesamten Beratungsleistungen 15,56 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Verfügung, die auch Rückkehrberatungen durchführen. Im Ankunftszentrum werden für die Rückkehrberatung derzeit 3,5 VZÄ vorgehalten (eine Teamleitung sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter). Die Aufstockung um weitere zwei VZÄ ist vorgesehen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11375 3 In der Zentralen Ausländerbehörde, Abteilung für Ausländerangelegenheiten, erfolgt die Rückkehrberatung durch die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Abteilung für Ausländerangelegenheiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/10179. 7. Wie viele Beratungsgespräche sind im benannten Zeitraum geführt worden ? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Geschlecht. Zu den beratenen Personen im Flüchtlingszentrum siehe Anlage 3. Eine nach den erfragten Kriterien differenzierte Darstellung der geführten Beratungsgespräche würde eine händische Auswertung von rund 3.800 Akten erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Ankunftszentrum sind seit September 2017 insgesamt 1.284 Beratungsgespräche zur freiwilligen Rückkehr geführt worden, davon 332 nach Aushändigung des BAMF- Bescheides. Da auch ein Wechsel der Beratungsstelle jederzeit möglich ist, sind Doppelerfassungen von Ratsuchenden zum Beispiel gegenüber den beim Flüchtlingszentrum ausgewiesenen Zahlen möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. In der Zentralen Ausländerbehörde wird bei allen Duldungserstausstellungen und -verlängerungen auf die Ausreisepflicht, sowie die Möglichkeiten der Unterstützungsleistungen bei freiwilliger Rückkehr hingewiesen. Eine konkrete Zuordnung zur Rückkehrberatung ist hier nicht möglich. Die Zahl der Beratungsgespräche in der Abteilung für Ausländerangelegenheiten beträgt seit dem 1. September 2017 insgesamt 713. 8. Wie werden diese Beratungsmöglichkeiten bekannt gemacht? Siehe Antwort zu 4. 9. Wie viel kostet im Durchschnitt die Abschiebung eines abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbers im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten einer geförderten Rückkehr ins Herkunftsland? Die durchschnittlich aufgelaufenen Kosten pro Rückführung (einschließlich anteiliger Personalkosten) beliefen sich bis zum 3. Quartal 2017 auf 6.763 Euro. Die durchschnittlichen Kosten (nur Förderleistungen) einer geförderten freiwilligen Rückkehr über das Programm REAG/GARP (REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany)/GARP: Government Assisted Repatriation Programme) belaufen sich prognostiziert auf durchschnittlich 1.240 Euro je Rückkehr (davon sind 620 Euro durch Hamburg zu finanzieren). Die Spitzabrechnung der tatsächlich zu zahlenden Förderungsleistungen erfolgt erst nachträglich im Jahr 2018. Bei einer geförderten freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland über das Hamburger Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Ausländerinnen und Ausländern betrugen die Kosten bis zum 3. Quartal 2017 im Schnitt 1.517 Euro je Rückkehr (nur Förderleistungen). 10. Wie ist die Einschätzung des Senats zu der Frage, wie viele Menschen in Zukunft von den Rückkehrhilfen profitieren könnten? Der Senat verfolgt das Ziel, möglichst viele Personen über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr zu informieren. Grundsätzlich sollen freiwillige Ausreisen gefördert und zwangsweise Rückführungen soweit möglich vermieden werden. Entsprechend können alle Personen, die sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden und die Voraussetzungen für ein Förderprogramm erfüllen, von den Rückkehrhilfen profitieren. Nach Schätzungen von Bund und Ländern werden im Jahr 2018 bundesweit 55.000 Rückkehrer erwartet, die über das REAG/GARP-Programm gefördert werden. Davon entfallen circa 400 Personen auf Hamburg. Zuzüglich der über das Landesprogramm geförderten Personen sind für das Jahr 2018 derzeit etwa 700 bis 800 Personen zu erwarten, die direkt in Hamburg von Rückkehrhilfen profitieren werden . Bund und Länder setzen sich aktuell sehr intensiv mit Fragen der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und der Erweiterung der Reintegrationshilfen vor Ort auseinan- Drucksache 21/11375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der. Durch aktuelle Anpassungen auf Bundes- und Landesebene wurden und werden viele Rückkehrangebote für weitere Personengruppen geöffnet oder aufgestockt. Es ist damit zu rechnen, dass dadurch in den kommenden Jahren noch mehr an Rückkehr interessierte Personen von den Angeboten profitieren werden. Dies muss sich nicht zwingend in erhöhten Rückkehrzahlen niederschlagen, sondern vor allem in Qualität und Nachhaltigkeit der in Anspruch genommenen Rückkehr- und Reintegrationshilfen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11375 5 Anlage 1 Freiwillige Ausreisen aus Hamburg 2014-2017 über das Flüchtlingszentrum (Anzahl Personen) Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 20171) Gesamt m w m w m w m w Anzahl Personen Anteil in % Afghanistan 5 1 15 3 128 34 37 8 231 9,6 Ägypten 3 0 6 0 2 0 1 0 12 0,5 Albanien 25 17 66 38 0 0 0 0 146 6,1 Algerien 0 0 1 0 0 0 1 0 2 0,1 Armenien 1 1 2 1 3 0 0 1 9 0,4 Aserbaidschan 0 0 3 0 0 0 2 1 6 0,2 Äthiopien 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Benin 0 0 0 0 1 0 1 0 2 0,1 Bosnien- Herzegowina 73 66 36 37 0 1 0 0 213 8,9 Brasilien 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0,0 Chile 0 0 2 0 0 0 0 0 2 0,1 China 1 1 0 0 1 0 0 0 3 0,1 Ecuador 1 1 0 0 0 0 0 0 2 0,1 Gabun 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Georgien 2 0 0 0 0 2 0 0 4 0,2 Ghana 14 3 11 2 12 4 9 1 56 2,3 Guinea-Bissau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 Indien 1 0 1 0 1 0 2 0 5 0,2 Indonesien 2 1 2 0 1 0 0 0 6 0,2 Irak 3 0 8 0 131 29 41 5 217 9,0 Iran 9 8 13 3 77 25 24 9 168 7,0 Jordanien 0 0 1 0 1 0 1 0 3 0,1 Kasachstan 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Kolumbien 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Kosovo 8 2 181 85 0 1 0 0 277 11,5 Kroatien 1 1 0 0 0 0 0 1 3 0,1 Kuba 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0,0 Libanon 0 0 1 0 4 1 0 0 6 0,2 Libyen 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Mali 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Marokko 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Mazedonien 73 62 44 39 1 1 0 0 220 9,2 Montenegro 8 10 5 2 0 0 0 0 25 1,0 Nepal 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Nicaragua 0 1 0 0 0 1 1 0 3 0,1 Nigeria 1 1 3 1 0 1 2 0 9 0,4 Pakistan 1 0 0 0 1 0 0 0 2 0,1 Peru 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Philippinen 0 3 1 0 0 0 0 1 5 0,2 Russische Föderation 59 52 13 20 29 28 24 25 250 10,4 Senegal 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Serbien 106 116 104 95 0 0 0 0 421 17,5 Somalia/Puntland 0 0 2 0 3 0 0 0 5 0,2 Syrien 1 0 0 0 14 4 8 6 33 1,4 Tadschikistan 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0,0 Tunesien 0 0 0 0 3 0 0 1 4 0,2 Türkei 6 2 5 2 6 1 2 0 24 1,0 Drucksache 21/11375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 20171) Gesamt m w m w m w m w Anzahl Personen Anteil in % Turkmenistan 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Ukraine 3 0 0 0 4 2 0 0 9 0,4 Vietnam 1 1 0 0 0 1 2 0 5 0,2 Gesamt 415 351 526 328 426 136 161 59 2.402 100 1 Im Zeitraum vom 01.01.2017-30.11.2017 Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben des Flüchtlingszentrums erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten insbesondere für das Jahr 2017 ergeben. Berücksichtigt wurden Personen, bei denen die geförderte oder die nicht geförderte freiwillige Ausreise dem Flüchtlingszentrum aufgrund der Inanspruchnahme eines vorhergehenden Beratungsgesprächs bekannt ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11375 7 Anlage 2 Freiwillige Ausreisen aus Hamburg 2014-2017 über das Einwohner-Zentralamt Jahr 2014 2015 2016 20171 Gesamt Anzahl Personen 852 1.273 2.257 559 4.941 1 Im Zeitraum vom 01.01.2017-30.11.2017 Aufschlüsselung der freiwilligen Ausreisen aus Hamburg über das Einwohner- Zentralamt für den Zeitraum 01.09.2017-30.11.2017 Staatsangehörigkeit Geschlecht Gesamt m w Anzahl Personen Anteil in % Afghanistan 2 0 2 3,0 Albanien 8 1 9 13,4 Algerien 1 0 1 1,5 Australien 1 0 1 1,5 Bolivien 1 0 1 1,5 Bosnien-Herzegowina 2 1 3 4,5 Georgien 2 0 2 3,0 Ghana 8 2 10 14,9 Guinea-Bissau 1 0 1 1,5 Iran 1 2 3 4,5 Kosovo 1 0 1 1,5 Mali 1 0 1 1,5 Mazedonien 3 0 3 4,5 Nepal 0 3 3 4,5 Nigeria 1 0 1 1,5 Pakistan 1 0 1 1,5 Peru 0 1 1 1,5 Russische Föderation 1 1 2 3,0 Serbien 3 4 7 10,4 Südafrika 0 1 1 1,5 Syrien 1 0 1 1,5 Thailand 1 0 1 1,5 Türkei 6 0 6 9,0 Ukraine 3 1 4 6,0 Vereinigte Staaten von Amerika 1 0 1 1,5 Gesamt 50 17 67 100 Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben des Einwohner- Zentralamts erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten insbesondere für das Jahr 2017 ergeben. Berücksichtigt wurden Personen, bei denen die geförderte oder die nicht geförderte freiwillige Ausreise dem Einwohner-Zentralamt aufgrund der Inanspruchnahme eines vorhergehenden Beratungsgesprächs bekannt ist. Drucksache 21/11375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 3 Geleistete Rückkehrförderung in Hamburg (Anzahl Förderleistungen) Erhaltene Förderleistung 2014 2015 2016 2017 1 Ges. Anzahl Lstg. Anteil in % REAG/GARP2 oder Leistungen des Europäischen Rückkehrfonds 198 198 523 189 1.108 20,6 Landesfinanzierte Förderung:3 Reisebeihilfe/Taschengeld zur Rückkehr in den Westbalkan 521 1.592 1.878 26 4.017 74,9 Landesfinanzierte Förderung:3 Individualhilfe 18 9 67 33 127 2,4 Selbstzahlende oder sonstige Geförderte mit Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung 29 21 12 52 114 2,1 Gesamt 766 1.820 2.480 300 5.366 100 1 Im Zeitraum vom 01.01.2017-30.11.2017 2 inklusive StarthilfePlus 3 Landesförderung aus dem Hamburger Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben des Flüchtlingszentrums , des Einwohner-Zentralamtes und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten insbesondere für das Jahr 2017 ergeben. Die Anzahl der geleisteten Rückkehrförderungen ist höher als die Anzahl der geförderten Personen, da die Leistungen miteinander kombiniert werden können. Es ist möglich , dass eine Person eine REAG/GARP-Förderung und ergänzend dazu eine Landesförderung erhält. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11375 9 Anlage 4 Inanspruchnahme von Rückkehrberatung im Flüchtlingszentrum Hamburg 2014- 2017 (Anzahl beratene Personen) Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 20171 Gesamt m w m w m w m w Anzahl Personen Anteil in % Afghanistan 21 7 76 19 256 72 132 44 627 16,4 Ägypten 3 0 4 0 3 0 7 0 17 0,4 Albanien 26 17 108 48 2 1 3 0 205 5,4 Algerien 1 0 1 0 0 0 4 0 6 0,2 Armenien 2 0 4 3 6 3 2 3 23 0,6 Aserbaidschan 0 0 0 0 1 2 3 1 7 0,2 Äthiopien 1 0 1 0 0 0 0 0 2 0,1 Benin 1 0 1 0 1 0 1 0 4 0,1 Buthan 0 0 0 0 1 0 1 0 2 0,1 Bolivien 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0,0 Bosnien-Herzegowina 83 77 48 42 5 4 2 0 261 6,8 Brasilien 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0,0 Burkina-Faso 1 0 1 0 1 0 2 0 5 0,1 Chile 1 0 2 0 1 0 2 0 6 0,2 Dominikanische Republik 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Ecuador 0 0 0 0 0 2 0 1 3 0,1 Elfenbeinküste 0 1 0 1 1 0 0 0 3 0,1 Eritrea 1 0 1 0 3 0 5 0 10 0,3 Gabun 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Gambia 0 1 0 0 0 0 3 0 4 0,1 Georgien 2 0 2 0 2 1 1 0 8 0,2 Ghana 3 3 4 8 24 11 16 6 75 2,0 Guinea-Bissau 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0,0 Honduras 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Indien 3 0 2 0 4 0 2 0 11 0,3 Indonesien 3 2 3 0 1 0 1 0 10 0,3 Irak 3 0 27 1 184 37 74 17 343 9,0 Iran 11 6 31 6 121 36 48 15 274 7,2 Israel 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0,0 Jamaika 0 0 0 1 0 1 0 0 2 0,1 Jordanien 0 0 0 0 4 1 1 1 7 0,2 Kenia 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0,0 Kirgistan 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Kolumbien 1 1 0 0 2 0 2 2 8 0,2 Drucksache 21/11375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 20171 Gesamt m w m w m w m w Anzahl Personen Anteil in % Kongo 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0,0 Kosovo 18 8 232 87 10 2 3 1 361 9,4 Kroatien 1 3 0 1 0 0 0 1 6 0,2 Kuba 1 0 2 0 1 0 1 0 5 0,1 Lettland 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Libanon 0 0 2 0 7 1 3 0 13 0,3 Liberia 0 0 0 0 2 0 1 0 3 0,1 Libyen 0 0 0 1 0 1 0 0 2 0,1 Marokko 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Mazedonien 75 57 85 80 8 7 6 2 320 8,4 Mongolei 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0,0 Montenegro 7 9 8 5 2 2 1 0 34 0,9 Nicaragua 0 0 0 0 1 1 1 0 3 0,1 Niger 1 0 3 0 2 0 2 0 8 0,2 Nigeria 0 0 0 1 1 0 2 1 5 0,1 Pakistan 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Palästinensische Autonomiegebiete 0 0 0 0 4 0 5 0 9 0,2 Philippinen 0 0 0 0 0 0 0 3 3 0,1 Russische Föderation 17 10 25 26 77 62 52 41 310 8,1 Senegal 0 0 0 0 1 0 1 3 5 0,1 Serbien 121 121 138 111 5 6 2 6 510 13,3 Somalia/Puntland 2 0 4 0 7 0 3 0 16 0,4 Sri Lanka 1 0 1 0 0 0 0 0 2 0,1 Sudan 2 0 2 0 0 0 1 0 5 0,1 Südafrika 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0,0 Syrien 5 3 18 4 65 16 30 16 157 4,1 Tadschikistan 0 0 0 0 1 0 1 0 2 0,1 Thailand 0 2 0 0 1 0 0 0 3 0,1 Togo 0 0 1 1 3 0 1 0 6 0,2 Tschechische Republik 0 0 0 0 1 1 0 1 3 0,1 Tunesien 0 0 0 0 3 0 3 1 7 0,2 Türkei 10 5 11 2 10 1 8 0 47 1,2 Turkmenistan 1 0 0 0 0 0 1 0 2 0,1 Ukraine 2 2 4 3 8 4 1 3 27 0,7 Venezuela 0 0 0 0 0 0 1 2 3 0,1 Vietnam 0 1 2 3 0 3 3 0 12 0,3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11375 11 Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 20171 Gesamt m w m w m w m w Anzahl Personen Anteil in % Ungeklärt 0 0 1 0 1 0 1 0 3 0,1 Gesamt 432 336 858 454 852 278 447 173 3.830 100,0 1 Im Zeitraum vom 01.01.2017-30.11.2017 Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben des Flüchtlingszentrums erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten insbesondere für das Jahr 2017 ergeben. Die Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche ist höher, da eine Person mehrere Beratungsgespräche in Anspruch nehmen kann (2014: 2042 Gespräche; 2015: 3661 Gespräche; 2016: 3770 Gespräche; 20171: 2551 Gespräche).