BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11377 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 15.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Kampferprobte Salafisten in Hamburg – Welche Erkenntnisse hat der Senat? Laut Aussagen des Präsidenten des Verfassungsschutzes ist „die Zahl der Salafisten (…) auf ein Allzeithoch angestiegen.“ (https://www.tagesschau.de/ inland/verfassungsschutz-137.html). Unter anderem wurde von einer speziellen Gruppe innerhalb der islamistischen Szene in Deutschland gesprochen, die als „kampferprobt“ eingeschätzt wird und „ein hohes Gefährdungspotential “ darstellt. Gemeint sind vor allem Islamisten, die ihre Herkunft in Regionen wie Tschetschenien, Dagestan und Inguschetien haben (vergleiche Tagesschau ). Der Verfassungsschutz gibt die Einschätzung, dass extremistische Nordkaukasier auch an den Kämpfen in Syrien und im Irak maßgeblich beteiligt waren und danach wieder nach Deutschland eingereist sind. Neben ostdeutschen Bundesländern wurde auch Hamburg als ein Ort genannt, an dem es relativ viele islamistische Tschetschenen gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele kampferprobte Islamisten sind dem Senat in Hamburg bekannt? Bitte nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit auflisten. a) In welchen Ländern haben die Personen sich an Kämpfen beteiligt oder aufgehalten für andere Aktivitäten? b) Welche Organisationen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen in Hamburg sind dem Senat bekannt, die in Verbindung mit oben genannten Islamisten stehen oder bei denen eine solche vermutet wird? 2. Zu welchen islamistischen beziehungsweise jihadistischen Gruppierungen werden oben genannte Islamisten gezählt? Bitte auflisten. 3. Wie viele der kampferprobten Personen sind seit 2016 verhaftet worden? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Grund der Verhaftung. 4. Bei wie vielen Personen kam es seit 2016 zu Ermittlungsverfahren mit welchem Ausgang? Bitte hier Urteilsbegründungen anhängen. 5. Sind dem Senat kampferprobte Islamisten mit doppelter Staatsangehörigkeit bekannt? Wenn ja, wie viele und mit welchen Staatsangehörigkeiten? 6. Wie lauten die Kriterien, um als „kampferprobt“ eingeschätzt zu werden? Drucksache 21/11377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie stark schätzt der Senat beziehungsweise schätzen Sicherheitsbehörden die Strukturen der kampferprobten Islamisten in Hamburg ein? 8. Wie gefährlich werden die Strukturen der kampferprobten Islamisten vonseiten des Senats und den Sicherheitsbehörden eingeschätzt? 9. Mit welchen (Interventions-)Maßnahmen wird gegen diese Gruppe vorgegangen ? Der Begriff „kampferprobt“ ist bei den Sicherheitsbehörden kein definiertes und damit auswertbares Merkmal. Bekannt sind sogenannte Rückkehrer aus den Gebieten in denen der sogenannte Islamische Staat (IS) Gewalttaten begeht. Bei diesen Rückkehrern wird in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn sich Hinweise auf eine Unterstützung des IS oder auf die Teilnahme an Gewalttaten ergeben. Entsprechend der in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit vorgenommenen Prüfung, sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zurzeit 14 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 18 Rückkehrer aus sogenannten IS-Gebieten wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: sogenannter Islamistischer Staat) anhängig. Zu Verfahren des Generalbundesanwalts (GBA) liegen keine Informationen vor. Bei Verfahren des GBA handelt sich um Ermittlungsverfahren, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Hamburger Staatsanwaltschaften liegen. Die Mitteilung von Angaben aus dem Zuständigkeitsbereich von Behörden anderer Gebietskörperschaften liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft. Im Übrigen siehe Drs. 21/2590, 21/2370 und 21/9604.