BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11380 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 14.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Ganzheitlicher Ansatz für die Fahrradstraße Bellevue Das Konzept für die Fahrradstraße Bellevue ist auf Radfahrer fokussiert. Es erkennt zwar den Buslinienverkehr auf dieser Straße an. Aber weitere Verkehrsteilnehmer werden in dem Konzept1 für die Fahrradstraße nicht beachtet . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Hamburg gilt für innerstädtische Straßen in der Regel ein Bebauungsplan als Zulassungsvoraussetzung (§ 15 Absatz 2 Hamburgisches Wegerecht). Für die konkrete Ausgestaltung der Straßenverkehrsfläche und gegebenenfalls Neuerungen dazu im Rahmen eines Straßenbauprojektes werden die Träger betroffener öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Dies geschieht im Rahmen sogenannter Verschickungsverfahren . Das planrechtliche Verfahren wurde mit der ersten Verschickung am 10. Mai 2017 begonnen. Die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange sind eingegangen und werden derzeit abgewogen. Ein Planfeststellungsverfahren nach Wegerecht wird nicht durchgeführt. Dieses praktische Verwaltungshandeln hat sich in der Vergangenheit in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen entwickelt und bewährt. Die Verkehrszeichen werden gemäß Straßenverkehrsordnung von der Straßenverkehrsbehörde, der Behörde für Inneres und Sport (BIS), angeordnet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens? Siehe Vorbemerkung. 2) Falls das Planfeststellungsverfahrens noch nicht abgeschlossen ist: Wann soll das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden? Der Terminplan sieht die Schlussverschickung für Ende Februar des Jahres 2018 vor. 3) Wird im Zuge der Bauarbeiten der Bürgersteig vor den Häusern der Bellevue saniert/erneuert? Der Gehweg wird saniert und erhält, soweit es die Baumwurzeln ermöglichen, eine befestigte Fläche. Um die Bäume zu schützen, wird an den Stellen, an denen die Baumwurzeln zu stark gewachsen sind, eine wassergebundene Decke eingebracht. a) Wenn nicht: Ist im Zuge der Planung eine Begehung des Bürgersteigs erfolgt? 1 Veröffentlichung vom 02.03.2017. Drucksache 21/11380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wenn nicht: Warum wird im Zuge der Bauarbeiten der Bürgersteig nicht renoviert? Wie wurde der Zustand des Bürgersteigs bewertet? Entfällt. 4) Auf der Wasserseite gibt es im Uferbereich einen stark verdichteten Trampelpfad: Warum wird der Bereich des Böschungsgrüns nicht saniert? Der sogenannte Trampelpfad befindet sich nach dem Bebauungsplan Winterhude 21 in einer Grünfläche. Im Zuge der Verkehrsplanung werden nur die Straßenverkehrsflächen überarbeitet. Das für die Grünfläche zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord plant, die angrenzenden Grünanlagen zu optimieren, insbesondere die Wegeführung. Mit den Planungen wird im Jahr 2018 begonnen. a) Wie wurde der Zustand des Böschungsgrüns im Uferbereich der Straße Bellevue bewertet? Der Zustand der Grünanlage ist unter Berücksichtigung des starken Nutzungsdrucks in einem befriedigenden Zustand. 5) Wie breit muss eine Fahrradstraße sein, um zu gewährleisten, dass der Buslinienverkehr nicht durch Radfahrer eingeschränkt ist? 6) Wie breit muss eine Fahrradstraße sein, um sicherzustellen, dass Radfahrer nicht durch vorbeifahrende Busse gefährdet sind? Die maximal zulässige Breite von Bussen beträgt 2,55 m. Das Mindestmaß für eine Fahrradstraße beträgt 4,80 m. Im Planungsprozess wurde dieses Maß intensiv diskutiert und entschieden, die Bellevue bis zur Scheffelstraße 5,50 m breit und ab der Scheffelstraße 6,00 m breit zu erstellen. Somit wird den Radfahrerinnen und Radfahrern genügend Abstand zu den parkenden Autos im Falle einer Begegnung geschaffen . 7) Wird im Zuge der Bauarbeiten der Fußweg auf der Uferseite der Bellevue saniert/erneuert? In der Straße Bellevue wird der vorhandene Radweg auf der Wasserseite zurückgebaut . Dabei werden auf der Wasserseite Verbesserungs- und Anpassungsarbeiten stattfinden, sodass die Benutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger optimiert wird. a) Wenn nicht: Ist im Zuge der Planung eine Begehung des Fußwegs auf der Uferseite erfolgt? b) Wenn nicht: Warum wird im Zuge der Bauarbeiten nicht der Fußweg auf der Uferseite renoviert? Wie wurde der Zustand des Fußwegs bewertet? Entfällt. 8) Wie hoch ist das Budget konsumtiver und investiver Mittel für das Projekt ? Hierrüber kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden.