BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11388 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 14.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Outsourcing und Lohndumping bei Asklepios – Wie viele Stellen wurden ausgelagert? Im Asklepios Krankenhaus St. Georg arbeiten zurzeit sogenannte Stationsund Serviceassistenten/-innen Diese Mitarbeitenden sind fest in die Pflegeteams der Stationen eingebunden und arbeiten teilweise seit vielen Jahren dort. Zum 01.01.2018 werden im AK St. Georg 17 Serviceassistenten/-innen an die Tochtergesellschaft Asklepios Dienstleistungsgesellschaft Hamburg mbH (DLG) ausgegliedert. Es ist zu erwarten, dass es zu deutlich erhöhter Arbeitsbelastung kommen wird (flexibler Einsatz auf verschiedenen Stationen und in verschiedenen Häusern) und dafür der Verdienst sinkt, weil sie nicht mehr nach dem jetzigen Tarifvertrag bezahlt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) hat mitgeteilt, dass die erfragten Angaben teilweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berühren und insofern nicht veröffentlicht werden können. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der AKHH und des HVF – Hamburgischer Versorgungsfonds AöR (HVF) wie folgt: 1. Wie viele Stellen sind seit dem Verkauf des LBK an Asklepios aus der Asklepios Kliniken Hamburg mbH outgesourct worden und wie viele Stellen sollen voraussichtlich 2018 outgesourct werden? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Bereiche waren durch ein Outsourcing betroffen beziehungsweise werden 2018 betroffen sein? 3. An welche Tochtergesellschaften wurden und werden welche Bereiche outgesourct? Bitte auflisten nach Bereich, Zeitpunkt, Anzahl der Stellen und jeweiliger Tochtergesellschaft. Bei der Asklepios Business Services Hamburg GmbH der Bereich Buchhaltung, bei der Asklepios IT-Services Hamburg GmbH der Bereich Informationstechnik, bei der Asklepios Facility Services Hamburg GmbH die Bereiche Medizintechnik, Technik, Sterilisation, Regeltransport, Außenanlagen, bei der Asklepios Einkauf & Versorgung Hamburg GmbH die Bereiche Einkauf und Modulversorgung, bei der Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbH die Bereiche Spontantransport, Bewachung/Pforte, Officemanagement und Post, bei der Asklepios Dienstleistungsgesellschaft Hamburg mbH die Bereiche Servicekräfte und Speisenversorgung, bei der Medilys Laborgesellschaft mb der Bereich Laborleistungen und bei der ZIT – Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH der Bereich Blutspendendienst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/11388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche der Asklepios-Tochtergesellschaften sind tarifgebunden? In welchen Tochtergesellschaften werden Tarifverträge lediglich angewendet? Gibt es Tochtergesellschaften, in denen kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt? Bitte auflisten nach Tochtergesellschaft, jeweilig gültigem Tarifvertrag beziehungsweise angewendetem Tarifvertrag. 5. In welchen Punkten und in welcher Weise sind outgesourcte Mitarbeitende tariflich anders beziehungsweise schlechter gestellt als die Mitarbeitenden der Asklepios Kliniken? Bitte nach jeweiliger Tochtergesellschaft und differenziert nach übergeleiteten und neu eingestellten Mitarbeitenden auflisten. Für die Asklepios Business Services Hamburg GmbH, die Asklepios IT-Services Hamburg GmbH und die Asklepios Einkauf & Versorgung Hamburg GmbH sind die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen. Für die Asklepios Facility Services Hamburg GmbH gelten im Betrieb eins der RTV Gebäudereinigung, im Betrieb zwei der TV-AFSH 2 und im Betrieb drei der TV-AFSH 3. Darüber hinaus siehe Drs. 21/4285 und Vorbemerkung. 6. Hatten an Tochtergesellschaften outgesourcte Mitarbeitende einen Bestandsschutz ihrer ursprünglichen tariflichen Bedingungen? Falls ja: wie viele Mitarbeitende betraf das bei den einzelnen Auslagerungen und wie lange galt dieser Bestandsschutz? Siehe Drs. 21/4285 und Vorbemerkung. 7. Hat die Stadt den jeweiligen Auslagerungen von Stellen im Aufsichtsrat zugestimmt? Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gremium? 8. Was hat die Stadt Hamburg jeweils dazu bewogen, den Auslagerungen zuzustimmen? Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten. Beratungsinhalte, die Gegenstand von Sitzungen privater Gesellschaften sind, unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot gemäß § 52 GmbH Gesetz in Verbindung mit §§ 116 und 93 Aktiengesetz. Im Übrigen siehe Drs. 21/4285 und Drs. 20/8221.