BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11393 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 15.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Fortschritt des Breitbandausbaus in der Hansestadt Hamburg Der Breitbandausbau kommt unter dem rot-grünen Senat in Hamburg trotz vielfach bekannter Mängel in den Stadtteilen sowie insbesondere im Hamburger Hafen nur sehr schleppend voran. Dabei ist die digitale Infrastruktur Grundlage für den Wandel hin zu einer digitalisierten Gesellschaft und damit auch ein zentrales Element für den Umbau Hamburgs zu Innovationsmetropole . Deshalb ist es umso wichtiger, die Fortschritte in diesem Gebiet regelmäßig zu überprüfen (Drs. 21/3538 und Drs. 21/5405), gerade nachdem nun ein Dienstleister gefunden wurde, der den Breitbandausbau federführend für die Hansestadt Hamburg übernommen hat. Das Ziel muss sein, den Wirtschaftsstandort Hamburg dauerhaft konkurrenzfähig zu halten und jedem Unternehmen die bestmögliche digitale Infrastruktur zu bieten. Laut Drs. 21/9115 stehen der Hansestadt Hamburg finanzielle Mittel von 7,5 Millionen Euro vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur sowie 15,8 Millionen Euro aus der Digitalen Dividende II zur Verfügung. Offen sind bislang die detaillierte Verwendung dieser Mittel sowie die Fragen, inwiefern und wofür genau die Freie und Hansestadt zusätzlich eigene Mittel für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg verfügt im Vergleich zu allen anderen Ländern über den höchsten Anteil von Haushalten mit hochleistungsfähigen Internetzugängen. Dieser Spitzenplatz lässt sich dem Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnehmen unter (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/ breitbandverfuegbarkeit-ende-2016.pdf?__blob=publicationFile). Die BT.-Drs. 18/13322 weist darüber hinaus aus, dass über 94 Prozent der Hamburger Haushalte über eine Breitbandversorgung von mindestens 100 MBit/s verfügen, über 70 Prozent sogar über einen Glasfaserzugang. In den Gewerbegebieten, insbesondere im Hafen, findet aktuell zudem ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau mehrerer im Wettbewerb stehender Netzbetreiber statt. Für die wenigen absehbar unterversorgt bleibenden Anschlüsse in Hamburg ist das laufende Breitbandförderverfahren aufgesetzt worden. Aufgrund der einheitlich für alle Kommunen, die eine Förderung des Bundes in Anspruch nehmen, geltenden Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kann der Zuschlag im Rahmen des Vergabeverfahrens erst nach Drucksache 21/11393 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einer im Fall Hamburgs noch durchzuführenden Prüfung durch den Förderprojektträger des Bundes und die Bundesnetzagentur erfolgen. Ein Abruf und Einsatz der Mittel erfolgt gemäß der Richtlinie dann, wenn ein Netzbetreiber den Zuschlag für die Förderung erhalten hat und tatsächliche Kostenaufwände zu vertraglich vereinbarten Ausbau-Meilensteinen nachweist, also erst nach Abschluss der ersten Ausbauarbeiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und zu welchen Beträgen wurden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bislang tatsächlich abgerufen? Für welche Projekte wurden diese Mittel verwendet? Siehe Vorbemerkung. 2. Stellt die Freie und Hansestadt zusätzlich eigene Mittel bereit, um den Breitbandausbau in Hamburg schnellstmöglich voran zu bringen? Wenn ja, welche Budgets stehen 2018 zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Für das laufende Förderverfahren ist eine Deckung aus den Mitteln der Digitalen Dividende II und der Förderung des Bundes vorgesehen. 3. Setzt der rot-grüne Senat beim Breitbandausbau ausschließlich auf Glasfaser? Wenn nein, welche Technologien kommen stattdessen zum Einsatz und warum ist dies der Fall? Siehe Drs. 21/8812. 4. In welchen Gebieten mit schlechtem Breitbandausbau setzt der Senat die Prioritäten? Nach welchen Kriterien wurden diese Prioritäten festgelegt ? Siehe Drs. 21/10816 und 21/8812. 5. Kooperiert die Hansestadt Hamburg beim Breitbandausbau mit den benachbarten Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, Mecklenburg -Vorpommern und Niedersachsen? Wenn ja, in welchen Gebieten und in welchem Ausmaß? Mit dem Landkreis Harburg aus Niedersachsen wurde im Zuge des Antrags auf Bundesförderung ein „Letter of Intent“ zur Nutzung von sich gegebenenfalls anbietenden Synergien bei der Netzplanung unterzeichnet. 6. Gibt es für Hamburger Unternehmen und Bürger einen zentralen Ansprechpartner seitens der Stadt, der bei dringenden Fällen direkt angesprochen werden kann? Wenn ja, unter welchen Kontaktdaten? Wenn nein, warum nicht? Telekommunikationsdienstleistungen werden in Deutschland durch private Unternehmen im Marktwettbewerb erbracht. Ansprechpartner sind insofern die Telekommunikationsdienstleister . Im Übrigen haben die zuständigen Behörden Gespräche zwischen unterschiedlichen Netzbetreibern und Gewerbetreibenden unterstützt, siehe Drs. 21/6008, 21/6319, 21/10059 und 21/10816.