BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11401 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.12.17 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Wie läuft die finale Phase des Verkaufsverfahrens und mit wie viel Garantieprämie kann Hamburg noch rechnen? Im Rahmen der Umsetzung der EU-Auflagen zum Verkauf der HSH Nordbank wurde die HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) als Zwischenholding gegründet, die 94,9 Prozent der Anteile an der Bank hält. Die HoldCo hat die HSH Nordbank dabei von großen Teilen der bislang durch die Bank für die Ländergarantie an die hsh finanzfonds AöR zu zahlenden Prämien entlastet. Diese jährlich zu leistende Prämie setzt sich zusammen aus 4 Prozent sogenannter Grundprämie und 3,85 Prozent Zusatzprämie in Verbindung mit einem Besserungsschein, jeweils bezogen auf die gesamte Garantiesumme von 10 Milliarden Euro. Die HoldCo übernimmt einen Großteil der wiederum unterteilten Grundprämie, insbesondere für den in Anspruch genommenen Teil der Garantie, sowie die Zusatzprämie. Die Länder haben in Bezug auf letztere gemäß den mit Drs. 21/7385 mitgeteilten EU-Auflagen auch die Möglichkeit zum Forderungsverzicht. Der Geschäftsbericht 2016 der hsh finanzfonds AöR zeigt, dass per Jahresende 2016 158,6 Millionen Euro offene, aber werthaltige, Forderungen gegenüber der HoldCo für 2016 durch diese zu leistende Prämienverpflichtungen bestanden. Die HoldCo hatte von der HSH Nordbank eine Liquiditätsspritze in Höhe von 260 Millionen Euro, davon 210 Millionen Euro für die während des Verkaufsverfahrens zu zahlenden Prämienverpflichtungen, auf Basis des damaligen Planungsstands der Inanspruchnahme der Garantie erhalten. Der Geschäftsbericht 2016 der hsh finanzfonds AöR geht von einer zahlungswirksamen Vollinanspruchnahme der Garantie bis 2022 aus. Ein beihilfefreier Verkaufspreis für die Bank sollte mindestens die noch fällige Grundprämie für die bereits in Anspruch genommene sowie die zukünftig gegebenenfalls noch benötigte und fällig werdende Garantie erbringen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) sowie der hsh finanzfonds AöR (finfo) wie folgt: 1. Wurden die im Jahresabschluss 2016 der hsh finanzfonds AöR gebuchten Forderungen für die Grundprämie in Höhe von circa 158,6 Millionen Euro mittlerweile von der HoldCo gezahlt? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies erfolgen? Drucksache 21/11401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein, weil dieses nicht vorgesehen ist (siehe Drs. 21/7385). Die Zahlung erfolgt gegebenenfalls nach erfolgreicher Privatisierung aus vorhandener Liquidität und dem Verkaufserlös . a. Wie hoch sind die bislang für das Jahr 2017 von der HoldCo zu zahlenden Grundprämienverpflichtungen? Zum 30. September 2017 betrugen die Grundprämienverpflichtungen rund 184 Millionen Euro zuzüglich rund 13 Millionen Euro Stundungszinsen auf die nicht gezahlten Prämien. b. Wie hoch liegen die insgesamt potenziell noch von der HoldCo zu leistenden Grundprämienverpflichtungen? Zum 30. September 2017 betrugen die potenziell noch zu leistenden Grundprämienverpflichtungen rund 1.839 Millionen (Barwert der Rückstellung: 1.754 Millionen Euro) bei einer Vollinanspruchnahme der Sunrise-Garantie bis Ende 2022. 2. Welche tendenziellen Auswirkungen auf die Summe der von der HoldCo noch zu leistenden Grundprämie hat jeweils eine frühere sowie eine spätere Vollinanspruchnahme der Garantie als bis zum im Geschäftsbericht 2016 der hsh finanzfonds AöR genannten Jahr 2022? Je später die Vollinanspruchnahme stattfindet, desto höher sind die Prämienverpflichtungen und umgekehrt. 3. Welche konkreten Schritte unternimmt der Senat, um den Verkauf der HSH Nordbank bis Ende Februar 2018 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen? 4. Nach welchen konkreten Kriterien werden die eingegangenen Kaufangebote bewertet? a. Bis wann will der Senat die Entscheidung über die Auswahl eines Kaufangebots entscheiden? b. Wann wird er seine Entscheidung kommunizieren? 5. Für wann plant der Senat im Rahmen dieses Auswahlprozesses eine Befassung der Bürgerschaft? a. Wird er ihr dabei die Auswirkungen der verschiedenen Verkaufsszenarien detailliert darlegen? b. Beabsichtigt der Senat in diesem Zusammenhang auch die Darstellung von Alternativszenarien, wie zum Beispiel einer geordneten Abwicklung der Bank oder einer Insolvenz nach Verkauf, gegenüber der Bürgerschaft? Der Senat führt derzeit ein Bieterverfahren zur Privatisierung der HSH Nordbank (HSH) durch, das den Vorgaben der Europäischen Kommission entspricht (siehe Drs. 21/2177). Die Beurteilung der Gebote erfolgt nach Kriterien, die sich insbesondere auf eine Optimierung der Vermögens- und Risikoposition der Länder sowie auf die aufsichts - und beihilferechtliche Genehmigungsfähigkeit der Transaktion beziehen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Übermittlung einer Mitteilung an die Bürgerschaft zum Ergebnis des Verfahrens steht noch nicht fest. Grundsätzlich beabsichtigt der Senat, die Bürgerschaft weiterhin so umfassend, detailliert und zeitnah wie möglich über alle Entwicklungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der HSH zu informieren. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 6. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die sich insbesondere aus Inanspruchnahme der Ländergarantie ergebenden hohen Liquiditätsbestände in der Bank verbleiben beziehungsweise nutzenbringend verwendet werden? Die von den Ländern beziehungsweise der finfo im Jahr 2009 übernommene Garantie dient ausschließlich zur Deckung von bei der HSH entstandenen Verlusten (siehe Drs. 19/2428). Im Übrigen unterliegt die Tätigkeit des Vorstandes auch im Hinblick auf die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11401 3 Liquiditätsverwendung den allgemeinen und bankenspezifischen Grundsätzen und Regelungen zur Geschäftsführung insbesondere nach dem Kreditwesen- beziehungsweise dem Aktiengesetz. Sie wird vom Aufsichtsrat und den hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht.