BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11402 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Verschläft Hamburg es, Bundesmittel abzufordern? Mit dem im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) geregelten Schulsanierungsprogramm hat der Bund in diesem Jahr erneut Investitionsmittel für finanzschwache Kommunen zur Verfügung gestellt. Dadurch stehen Hamburg zusätzlich 61 Millionen Euro für den Schulbau zur Verfügung. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Programms sind bis zum 31.12.2017 die finanzschwachen Gebiete auszuwählen, in denen die Mittel eingesetzt werden können. In der Drs. 21/10759 konnte der Senat noch keine Auskunft über die Verfügung der Mittel geben. Gemäß Drs. 21/5805 wollte der Senat zudem 12,8 Millionen Euro aus dem bereits 2015 beschlossenen 1. Kapitel des KInvFG für die energetische Sanierung von Schulen verwenden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Gesetz zur Neureglung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften ist am 18. August 2017 in Kraft getreten. Dem Land Hamburg stehen für trägerneutrale Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Förderzeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2023 61,425 Millionen Euro zur Verfügung, die in voller Höhe in Anspruch genommen werden sollen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kriterien hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zur Auswahl der finanzschwachen Gebiete im Rahmen der Durchführung von Kapitel 2 des KInvFG herangezogen? Die Kriterien des Sozialmonitorings der Integrierten Stadtentwicklung (siehe www.hamburg.de/sozialmonitoring/8519710/sozialmonitoring-bericht2016/). 2. In welchen Stadtteilen können die Finanzhilfen des Bundes zur Schulsanierung eingesetzt werden? Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Barmbek Nord, Bergedorf, Billbrook, Billstedt , Bramfeld, Dulsberg, Eidelstedt, Eißendorf, Farmsen-Berne, Finkenwerder, Hamburg-Altstadt, Hamm, Hammerbrook, Harburg, Hausbruch – Quartier Neuwiedenthal , Heimfeld, Horn, Jenfeld, Kleiner Grasbrook, Langenhorn, Lohbrügge, Lokstedt, Lurup, Neuallermöhe, Neugraben-Fischbek, Neustadt, Osdorf, Rahlstedt, Rothenburgsort, Schnelsen, St. Georg, St. Pauli, Steilshoop, Sternschanze , Veddel, Wilhelmsburg, Wilstorf, Winterhude. 3. Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes gibt es für Hamburg zwei Finanzhilfen, um in Schulgebäude zu investieren. Drucksache 21/11402 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. In welcher Höhe, an welcher Stelle und für welche Maßnahmen sollen jeweils wann Gelder aus den Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen für die energetische Sanierung von Schulen investiert werden (bitte einzeln auflisten )? b. In welcher Höhe, an welcher Stelle und für welche Maßnahmen sollen jeweils wann Gelder aus den Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen für Schulsanierungen und -neubau eingesetzt werden (bitte einzeln auflisten)? c. Werden die unter a. und b. genannten Investitionen auch für Schulen in freier Trägerschaft eingesetzt? Wenn ja, wann, in welcher Höhe, an welcher Stelle und für welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen.