BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11407 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Grundinstandsetzung Halenreie – Wann geht es los und was bedeutet das für Anlieger, Verkehrsteilnehmer und Pendler? Im Jahr 2018 steht nach einem längeren Diskussionsprozess die Grundinstandsetzung der Straße Halenreie einschließlich der Kreuzung Waldweg/ Halenreie an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn, wie folgt: 1. Wann sollen die Bauarbeiten für die Grundinstandsetzung der Halenreie beginnen? Wann wird mit dem Abschluss der Arbeiten gerechnet? Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Anfang März des Jahres 2018 beginnen und Ende September des Jahres 2018 abgeschlossen sein. Voraussetzung ist eine frostfreie Witterung. 2. In welchen Zeiträumen sind während der Durchführung der Grundinstandsetzung jeweils welche Verkehrsführungen und welche Umleitungsstrecken vorgesehen? Die Verkehrsführung wird in zwei Phasen unterteilt, wobei die genauen Zeitpunkte für Beginn und Ende derzeit noch nicht feststehen. Diese werden entsprechend des möglichen Baubeginns und des Baufortschrittes gewählt. In der ersten Phase verläuft die Umleitung über den Waldweg, Saseler Chaussee, Farmsener Weg, Berner Allee, Berner Herweg und die Farmsener Landstraße. Während der zweiten Phase läuft der Umleitungsverkehr über den Waldweg, die Saseler Chaussee, die Bergstedter Chaussee und den Volksdorfer Damm. 3. Welche Auswirkungen ergeben sich während der Durchführung der Grundinstandsetzung auf den Busverkehr der Buslinien 24 und 174? Welche Umleitungsstrecken sind vorgesehen und mit welchen Fahrzeitverlängerungen wird gerechnet? Auf Grundlage der vorliegenden Bauphasen wird der Busverkehr im Nahbereich entsprechend umgeleitet. Die geplanten Fahrzeitverlängerungen liegen zwischen drei und fünf Minuten. 4. Welche Auswirkungen ergeben sich während der Durchführung der Grundinstandsetzung auf den Busersatzverkehr am U-Bahnhof Volksdorf bei den im Jahr 2018 geplanten Streckensperrungen auf der U- Bahn-Linie 1? Drucksache 21/11407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Rahmen der Durchführung der Grundinstandsetzung am U-Bahnhof Volksdorf im Jahr 2018 sind keine Auswirkungen auf den Ersatzverkehr bekannt. 5. Ist sichergestellt, dass der Volksdorfer Wochenmarkt sowie weitere Veranstaltungen auf dem direkt an die Halenreie angrenzenden Marktplatz ohne Einschränkungen durchgeführt werden können? Wenn nein, welche Einschränkungen wird es im Einzelnen geben? Der Wochenmarkt kann weiterhin durchgeführt werden. Es ist mit Einschränkungen beim An- und Abreiseverkehr infolge der jeweils ausgewiesenen Verkehrsführung zu rechnen. Darüber hinaus können die Parkplätze gegenüber dem Wochenmarkt vorübergehend nicht genutzt werden. 6. Im Bereich der Straße Halenreie zwischen Farmsener Landstraße und der Kreuzung Kattjahren befinden sich am Fahrbahnrand und auf den angrenzenden Parkplätzen rund 80 Parkplätze (so die Angaben in Drs. 21/220). In welchen Zeiträumen können während der Durchführung der Grundinstandsetzung jeweils welche und wie viele Parkplätze nicht genutzt werden? Die Parkplätze können während der Bauzeit nicht benutzt werden. Nicht betroffen sind die Parkplätze auf dem Wochenmarkt, die während der Bauphase benutzt werden können. 7. An welchen anderen Stellen werden weitere Parkplätze durch temporäre Park- oder Halteverbote an Umleitungs- und Ausweichstrecken im Volksdorfer Ortskern nicht genutzt werden können? Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine zusätzlichen Park- oder Halteverbote an den Umleitungsstrecken vorgesehen. Sofern dieses im Zuge der Bauarbeiten erforderlich wird, werden kurzfristige Anpassungen vorgenommen. 8. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen, um zusätzlichen Parksuchverkehr sowie Ausweichverkehre auf weniger geeignete Straßen zu vermeiden? Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen vorgesehen. Sofern dieses im Zuge der Bauarbeiten erforderlich wird, werden kurzfristige Anpassungen vorgenommen.