BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11415 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Was plant der Senat mit der Roten Flora? Seit den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel sind mittlerweile mehr als fünf Monate vergangen. Bürgermeister Olaf Scholz hatte unmittelbar nach den Ausschreitungen angekündigt, dass diese „Konsequenzen für die Zukunft“ haben würden. Weiter sagte er, sein Geduldsfaden mit der Flora sei gerissen. Und weiter: „Ich kann nur allen raten, nicht zu glauben, dass alles so wie vorher sein wird, wenn man nur lange genug wartet.“ Genau das scheint nun aber Fall zu sein. Passiert ist mit der roten Flora in mehr als fünf Monaten nämlich nichts. Tatsächlich ist es wohl so, dass die Rote Flora selbst und die Personen mit unmittelbarer Verbindung zur Flora sich aus den Krawallen um den Gipfel weitgehend rausgehalten haben, sodass eine Verwicklung in strafrechtlich relevante Vorfälle der Flora bislang nicht nachzuweisen ist. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Andreas Blechschmidt, der Sprecher der Roten Flora, Anmelder der „Welcome-to- Hell“-Demo, und der Flora-Anwalt Andreas Beuth als Versammlungsleiter angemeldet waren. Unbestritten ist die Rote Flora Treffpunkt von linksradikalen und linksextremen Gruppierungen und wird daher nicht erst seit dem Gipfel als problematisch angesehen. Nachdem linksextreme Gewalt durch die Gipfelausschreitungen besonders stark ins Auge der Öffentlichkeit gerückt wurde, ist es auch zunehmend schwieriger, der unbescholtenen Bevölkerung zu erklären, dass es Radikalen möglich ist, ein vom Staat finanziertes Gebäude zu belegen , von dort aus – auf welche Weise auch immer – politisch staatsfeindlich zu agieren und just jenem Staat, der das Gebäude zur Verfügung stellt, Rechenschaft und Zutritt zu verweigern. De facto ist die Flora in vielerlei Hinsicht ein rechtsfreier Raum, in dem sonst jeden verpflichtende Vorschriften wie Brandschutz, aber auch Steuern, infolge von Einnahmen bei Veranstaltungen nicht beachtet werden und, mangels wirksamer Kontrollen, auch nicht beachtet werden müssen. Das Thema „Rote Flora“ ist dabei nicht neu, sondern lediglich durch die G20- Ausschreitungen erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Auch andere Regierungsparteien, deren Vertreter heute in der Opposition sind und lautstark Maßnahmen fordern, sind das Problem in ihren Regierungszeiten nicht angegangen und haben die Flora als rechtfreien Raum hingenommen. Ursache für dieses „Weiter so“, heute und damals, scheint die Angst der verantwortlichen Politiker vor den Reaktionen der linken Szene zu sein, die mutmaßlich erfolgen würden, wenn die Stadt ihre Haltung zur Flora veränderte , im gravierendsten Fall die Flora räumen würde. Drucksache 21/11415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Damit ist das ganze Dilemma beschrieben: Der Staat verzichtet auf die Durchsetzung des Rechtsstaates und lässt sich von einer linksradikalen und in Teilen linksextremen Szene auf der Nase herumtanzen, weil er sonst von dieser Gewalt befürchtet. Welche Lehre soll ein rechtschaffender und unbescholtener Bürger daraus ziehen? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat zu den erfragten Sachverhalten zuletzt unter anderem mit den Drs. 21/9793, 21/9818, 21/9822, 21/9935 sowie 21/10438, in seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie vor den zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüssen berichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche „Konsequenzen“ für die Rote Flora hat der Senat infolge der Gipfelereignisse bisher gezogen? 2. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat in der Zukunft hinsichtlich der Roten Flora zu veranlassen? 3. Liegen den Behörden inzwischen Erkenntnisse darüber vor, ob die Rote Flora beziehungsweise ihr nahestehende Personen in Gewalttaten rund um den G20-Gipfel verstrickt waren? Wenn ja, welche? 4. Für den Fall, dass eine unmittelbare Verstrickung nicht bejaht werden kann, haben die Flora beziehungsweise ihr nahestehende Personen die Ausschreitungen rund um den Gipfel befördert? 5. Welche Rolle hat die Rote Flora in Bezug auf den G20-Gipfel nach Einschätzung der Behörden gespielt? 6. Inwieweit hat sich die Haltung des Senats gegenüber der Flora infolge des G20-Gipfels verändert? 7. Der Innensenator Grote hat kürzlich geäußert, dass er der Meinung sei, „dass die Stadt selbstverwaltete linke Räume dringend braucht und diese auch nicht auf der Linie des Senats sein müssten“. Inwieweit gilt das für die Rote Flora und ihr Verhältnis zur Gewalt, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stadt als Eigentümerin des Gebäudes dieses nicht betreten darf und keinerlei Kontrolle über ordnungsrechtliche Verhältnisse (Baurecht, Brandschutz, Steuern) ausübt beziehungsweise ausüben kann? Eine mögliche Rolle von Vertretern der Roten Flora im Rahmen der Ereignisse rund um den G20-Gipfel ist derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen der Polizei Hamburg , über die der Senat sich nicht äußert, um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Die oben genannte Linie sämtlicher Senate und Innensenatoren im relevanten Zeitraum ist im Benehmen mit der Hamburgischen Bürgerschaft zu überprüfen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/10438. 8. Welche Veranstaltungen haben an welchem Tag in der Roten Flora bisher im Jahre 2017 stattgefunden? 9. Wer war jeweils Ausrichter solcher Veranstaltungen? 10. Führt die Flora infolge von Einnahmen bei Veranstaltungen Steuern und Abgaben ab? Wenn ja, wie hoch waren diese jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11415 3 11. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass in der Roten Flora baurechtliche und sicherheitsrelevante Vorschriften eingehalten werden? Siehe Drs. 21/10438.