BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1142 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 24.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) (II) Gemäß Drs. 21/477 befanden sich die Bundesländer – einschließlich Hamburg – in Beratungsgesprächen über eine jährliche finanzielle Unterstützung der NADA (Nationale Anti Doping Agentur). Im Rahmen der Sportministerkonferenz sollte über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der NADA beraten werden und gemäß Aussagen des Senats eine Einigung bis Ende Mai 2015 erzielt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Ist es zu einem Ergebnis über die Verwaltungsvereinbarung zur jährlichen Unterstützung der NADA gekommen? Wenn ja, a) welchen Inhalt hat diese Vereinbarung? Ja. Die Vereinbarung regelt den Verwaltungsablauf der Zusammenarbeit zwischen den Ländern, legt für die Zusammenarbeit zwischen den Vereinbarungspartnern und der NADA die Koordinierung durch das Land Nordrhein-Westfalen fest (zum Beispiel Verwendungsnachweisprüfung nach der Landeshaushaltsordnung, Berichterstattung gegenüber den Vereinbarungspartnern) und regelt verwaltungstechnische Einzelheiten der Mittelauskehrung. Nach Inkrafttreten wird die Verwaltungsvereinbarung im Transparenzportal veröffentlicht. b) wie hoch ist der Gesamtbetrag der jährlichen Förderung auf Basis dieser Vereinbarung? Der Gesamtbetrag für die Länder beträgt 500.000 Euro p.a. c) wie hoch ist der Anteil Hamburgs? Die Länderanteile werden nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet. Der Anteil Hamburgs beträgt hiernach 12.648,40 Euro. d) ab wann ist die Vereinbarung gültig? Die Verwaltungsvereinbarung tritt in Kraft, wenn alle Länder unterzeichnet haben. e) bis wann ist die Vereinbarung gültig? Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. f) wurden bereits Gelder im Rahmen der Vereinbarung gezahlt? Nein, da die Vereinbarung noch nicht ratifiziert ist. Wenn nein, a) woran scheiterten die Verhandlungen? Drucksache 21/1142 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) wann ist mit einer Einigung zu rechnen? c) wie wird diese Vereinbarung voraussichtlich aussehen? Entfällt. 2. Plant Hamburg, sein Engagement im Bereich Dopingprävention über die in Drs. 21/477 erläuterten Maßnahmen auszubauen? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Für die Jahre 2015/2016 ist die Höhe der Förderung der Dopingpräventionsarbeit im Sportfördervertrag mit dem Hamburger Sportbund festgelegt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.