BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11447 21. Wahlperiode 02.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 27.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau zur Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund: Anlage Am Rehagen/Poppenbüttler Weg (Quartalsabfrage 03/2017) Das städtische Unternehmen „fördern und wohnen“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“1 Im Rahmen der Entstehung von „Unterkünften mit der Perspektive Wohnen“ ist in Hamburg Am Rehagen/Poppenbüttler Weg der Bau von Wohnungen in Massivbauweise geplant oder bereits abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind ein wichtiger Baustein zur Deckung der Bedarfe in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg. Sie sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen entlasten und sind weiter dringend notwendig , um die Zahl der Personen entscheidend und dauerhaft zu senken, die als Überresidenten länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind. Dies sind noch immer 2.374 Personen aus nicht sicheren Herkunftsländern (Stand 27.12.2017). Die UPW stellen außerdem einen im Vergleich zu anderen Unterbringungsformen langfristig kostengünstigen Kapazitätsausbau in der öffentlichrechtlichen Unterbringung sicher und geben der Stadt die Sicherheit, dass die Wohnungen einen nachhaltigen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten können. Zur Anzahl der Wohneinheiten siehe Drs. 21/6666. Sofern die Wohnungen nach Ende der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, können die Wohnungen des 1. Förderwegs gemäß der Voraussetzungen für die Bescheinigung über eine Wohnberechtigung in Anspruch genommen werden. Zu den Berechtigten zählen SGB-II- Leistungsempfänger, anerkannte Flüchtlinge beziehungsweise Asylberechtigte mit Bleibeperspektive, das heißt mit einem Aufenthaltsstatus von mindestens einem Jahr, sowie grundsätzlich alle Bedarfsgruppen auch ohne Flüchtlingshintergrund, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. 1 http://www.foerdernundwohnen.de/wohnen/einrichtungen-fuer-wohnungslose-menschen-undzuwanderer /unterkuenfte-perspektive-wohnen.html (abgerufen am: 12.12.2017). Drucksache 21/11447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sobald das Planrecht hergestellt ist und die Bedarfssituation an Plätzen in öffentlicher Unterbringung von Flüchtlingen es zulässt, stehen die von vornherein im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichteten Wohnungen für eine reguläre Wohnnutzung von in Hamburg lebenden Personen zur Verfügung. Das Senatsprogramm Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen ist in Drs. 21/1838 und Drs. 21/3652 ausführlich dargestellt. Die hier in Rede stehenden Wohnungen (Drs. 21/11447 bis Drs. 21/11455). werden in der Regel im ersten Förderweg errichtet mit Ausnahme des Standortes Ohkamp/Flughafenstraße. Zu den Standards siehe auch Drs. 21/11359. Die Dauer der Nutzung der UPW-Standorte als öffentlich-rechtliche Unterbringung richtet sich vorrangig nach dem Unterbringungsbedarf zur Vermeidung von Obdachlosigkeit . Die vertraglichen Regelungen sehen eine Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren vor. An einigen Standorten wird der Umfang der Kapazität reduziert und die Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Vereinbarungen der „Bürgerverträge“ gemäß Drs. 21/5231 verkürzt. Während der Laufzeit der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft steuert f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie bei allen Folgeunterkünften Einzüge nach Belegungskriterien und Auszüge in Zusammenarbeit mit den Fachstellen . In der Phase des Übergangs von öffentlich-rechtlicher Unterkunft zur regulären Wohnnutzung kann regulärer Wohnraum durch Fluktuation der Bewohnerinnen und Bewohner und die Steuerung der Belegung durch f & w in enger Abstimmung mit dem Vermieter geschaffen werden. Potenziell Berechtigte (siehe oben) können sich als Mieter einer regulären UPW-Wohnung bewerben. Die Entscheidung über den Mieter liegt beim Vermieter. Ziel ist eine Durchmischung der Quartiere, siehe Drs. 21/3652. Bei Personen, die sich am Ende der Laufzeit noch in örU an einem UPW- Standort aufhalten, kann f & w zur Umsteuerung auf das große Potenzial vorhandener Einrichtungen zurückgreifen. Ziel bleibt, den Aufenthalt in der Folgeunterkunft so kurz wie möglich zu halten und Personen in privatrechtlich genutztem Wohnraum unterzubringen . Aufgrund des weiter dringenden Unterbringungsbedarfs von Flüchtlingen und des vielfach noch nicht geschaffenen Planrechts sind die Voraussetzungen zur Integration in regulären Wohnraum von Personen, die keine Flüchtlinge sind, derzeit überwiegend noch nicht gegeben und die diesbezüglichen Planungen noch nicht abgeschlossen. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld von UPW-Standorten werden im Rahmen von Beteiligungsverfahren bei B-Plan-Verfahren, in Quartiersbeiräten und über die ehrenamtlich Tätigen einbezogen und informiert. Der Senat beantwortet die Fragestellungen ebenfalls für die UPW-Standorte Duvenacker , Eiffestraße, Hörgensweg, Ohkamp/Flughafenstraße, östl. Haferblöcken, Poppenbüttler Berg, Suurheid und Mittlerer Landweg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w, der SAGA und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR wie folgt: Angaben zum Bauträger/Investor und Entstehungskosten der Anlage 1. Wer baut die Wohnanlage? Bitte detaillierte Angaben zu allen beteiligten Bauträgern (private und/oder städtische Investoren) angeben. Siehe Drs. 21/8946. 2. Wie hoch liegen die Entstehungskosten für die Gesamtanlage? 3. Wie hoch liegen die durchschnittlichen Entstehungskosten für eine Wohneinheit, die als öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden soll? Die Entstehungskosten für die Gesamtanlage sowie die daraus resultierenden durchschnittlichen Kosten für eine Wohneinheit beim freifinanzierten Bauvorhaben Ohkamp /Flughafenstraße, die als öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden sollen, liegen dem Senat nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11447 3 Die Standorte der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen Eiffestraße, Suurheid, Duvenacker und Am Rehagen werden von der HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG) als Tochterunternehmen der SAGA errichtet. Der Standort der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen östlich Haferblöcken wird von der HIG gemeinsam mit privaten Bauherren entwickelt. Die Angabe von Gesamt- und durchschnittlichen Kosten der genannten Bauvorhaben kann Einfluss auf das künftige Angebotsverhalten im Markt stehender Dritter für Bauvorhaben haben und berührt somit Geschäftsgeheimnisse der SAGA. Sie werden daher gemäß §§ 394, 395 Aktiengesetz nicht genannt. Im Übrigen gilt für die Standorte, die als öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen , dass die angefragten Informationen die Umsetzung der Förderbestimmungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) im Einzelfall betreffen. Es handelt sich dementsprechend um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, für die gemäß § 3b Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) keine Weitergabe zulässig ist. Die Weitergabe dieser Informationen würde auch eine Verletzung des Bankgeheimnisses und einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der dem Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetz (GG) unterliegt , darstellen. Angaben zur Belegung und Einrichtung der Wohnanlage 4. Wie viele der neu gebauten Wohnungen werden bereits oder sollen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund genutzt werden? Bitte außerdem die Gesamtzahl der neu entstehenden Wohnungen angeben. Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus siehe Drs. 21/11394. 5. Wie viele Ausländer mit Asylhintergrund und wie viele weitere Personen ohne Asylhintergrund werden bereits oder sollen in der Anlage wohnen? Bitte auch den prozentualen Anteil dieser beiden Gruppen angeben. Alle Bewohner haben einen Flüchtlingshintergrund. Belegte Standorte Bewohneranzahl Soll-Kapazität Mittlerer Landweg 2.433 2.500 Poppenbütteler Berg* 119 500 * im Belegungsaufbau Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche werden im Durchschnitt jedem Ausländer mit Asylhintergrund in den neu gebauten Wohnungen zur Verfügung stehen? 7. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche werden im Durchschnitt den weiteren Personen zur Verfügung stehen, die keinen Asylhintergrund haben (zum Beispiel Wohnungslose, Studenten)? Eine Differenzierung nach dem Status erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Über welche Einrichtungsstandards verfügen die Neubauten? Bitte angeben für folgende Kriterien: Tiefgarage, Privatparkplätze, Spielplätze, Einbauküchen (Küchenmobiliar), Balkone, Fahrstühle, Kellerräume, Waschküchen, Parkettböden, Holzdielen, Möblierung, Badezimmerausstattung , elektronische Geräte, Freizeiträume, Waschräume, Waschmaschinen , andere Kriterien. Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/11359. Angaben zu Mietkosten 9. Welche durchschnittliche Miete pro Quadratmeter pro Monat zahlt oder wird die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterun- Drucksache 21/11447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ternehmen) für die Unterbringung der Ausländer mit Asylhintergrund in der Anlage bezahlen? 10. Welchen Betrag zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) aktuell jährlich für die Anmietung von Wohnraum für Ausländer mit Asylhintergrund in der Anlage? Siehe Anlage. Angaben zur Vertragsgestaltung 11. Wie lange sollen die Ausländer mit Asylhintergrund in den Wohnungen untergebracht werden? Bitte erläutern mit detaillierten Angaben zu den vertraglich festgelegten Höchstlaufzeiten. Siehe Vorbemerkung. Zu den vertraglich vereinbarten Höchstlaufzeiten siehe Anlage und Drs. 21/5231. 12. Verpflichtet sich die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) zur Übernahme der Renovierungskosten bei Auszug der Ausländer mit Asylhintergrund aus den Wohnungen beziehungsweise nach Beendigung einer festgelegten Mietlaufzeit? 13. Wie hoch veranschlagt die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) die Gesamtkosten für die Renovierung für den Teil der Anlage, in denen Ausländer mit Asylhintergrund untergebracht werden? Siehe Anlage. 14. Wie stellt die Freie und Hansestadt Hamburg sicher, dass die Ausländer mit Asylhintergrund nach Ablauf der vertraglich festgesetzten Höchstmietdauer tatsächlich aus den Wohnungen ausziehen? Gibt es hierzu vertragliche Festlegungen? Bitte erläutern. Siehe Vorbemerkung. Demografische Daten zu den Ausländern mit Asylhintergrund 15. Welche Asylstatus haben die Ausländer mit Asylhintergrund, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? Bitte zu den Ausländern mit Duldungsstatus angeben, warum ihre Abschiebungen bisher gescheitert sind und angeben, welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden, um diese abzuschieben. Zum Aufenthaltsstatus siehe Drs. 21/11184 und Drs. 21/10157. Angaben zum Duldungsstatus liegen liegen in statistisch auswertbarer Form nicht vor. Eine in jedem Einzelfall erforderliche händische Auswertung der Ausländerakte ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 16. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Ausländer mit Asylhintergrund , die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? Hauptherkunftsländer Länder gesamt Am Gleisdreieck Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Syrien 29 Poppenbütteler Berg Afghanistan, Syrien 6 Quelle: f & w, Stand 30.11.2017 Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 17. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11447 5 Männer Frauen Am Gleisdreieck 56% 44% Poppenbütteler Berg 65% 35% Quelle: f & w, Stand 30.11.2017 Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 18. Welche Familienstände weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? Nach Auskunft von f & w sind die Familienstände ledig, Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaft und Ehe vertreten. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 19. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? 20. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die in den Wohnungen bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Weder der Senat noch die Bundesagentur für Arbeit noch f & w verfügen über Daten im Sinne der Fragestellung bezogen auf einzelne Unterkünfte. 21. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die in den Wohnungen bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Bitte die Straftaten und Urteile umfassend erläutern. Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird weder die ausländische Staatsangehörigkeit noch die möglicherweise derzeit aktuelle Wohnanschrift eines Verurteilten verlässlich erfasst. Erst recht wird nicht hinterlegt, ob ein „Asylhintergrund“ bei einem Verurteilten besteht. Insoweit müssten sämtliche Verfahren, in denen rechtskräftig auf eine Geld- oder Freiheitsstrafe erkannt worden ist, händisch ausgewertet werden. Ausweislich der internen Controllingberichte sind in den vergangenen Jahren ca. zwischen 15.600 und 18.000 Vollstreckungseinleitungen jährlich registriert. Unabhängig davon, dass eine Überprüfung dieser Vorgänge lediglich Verurteilungen durch Hamburger Gerichte hervorbringen könnte, ist eine Auswertung innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Angaben zu Integrations- und Rückkehrmaßnahmen 22. Wie will der Senat eine ethnisch-kulturelle Ballung von Ausländern mit Asylhintergrund in der Wohnanlage verhindern? Zur Belegung, Durchmischung und Integration siehe Drs. 21/3652 und Drs. 21/8132. Im Übrigen siehe Drs. 21/10281. 23. Wie stellt der Senat die Integration von Ausländern mit Asylhintergrund, die einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten, in die deutsche Leitkultur sicher, wenn in der Anlage überwiegend oder zu einem großen Teil Ausländer wohnen? Siehe Drs. 21/10281. Drucksache 21/11447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Rückkehrberatungen 24. Wie viele Rückkehrberatungen wurden mit den Ausländern mit Asylhintergrund durchgeführt, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? Der Senat verfügt über keine Daten im Sinne der Fragestellung. Sofern Hilfe zur Rückkehr benötigt wird, erfolgt dies im Rahmen der Verweisberatung der jeweiligen Einrichtung. 25. Aus welchen Rechtsvorschriften leitet der Senat die auf mindestens viele Jahre angelegte Ansiedlung von Ausländern mit sehr unterschiedlichen Asylstatus in der Anlage ab? Bitte umfassend und auf die Asylstatus bezogen erläutern. Asylgesetzliche Vorgaben für Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (vergleiche § 47 AsylG), ergeben sich aus § 53 AsylG. (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ). 26. Hat der Senat demoskopische Erkenntnisse über die Einstellungen der umliegenden Anwohner zur Ansiedlung von Ausländern mit Asylhintergrund in der Anlage? Bitte umfassend erläutern. Nein. F ra g e 9 F ra g e 1 0 F ra g e 1 1 F ra g e 1 2 F ra g e 1 3 S ta n d o rt m o n a tl ic h e M ie te p ro Q u a d ra tm e te r in E u ro jä h rl ic h e M ie te i n E u ro g rd s . 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Im Ü b ri g e n : E n tf ä llt . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11447 7 Anlage 11447ska_Text 11447ska_Anlage