BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1145 21. Wahlperiode 31.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Hafengeld – Erhöhung des Zuflusses an die Stiftung Lebensraum Elbe Dem Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats ist zu entnehmen, dass der Anteil des Hafengeldes, welches der Stiftung Lebensraum Elbe zufließt, von 4 Prozent auf 5 Prozent angehoben wird. Die gesetzliche Kappungsgrenze für Zuführungen und Zustiftungen soll aufgehoben werden. Zudem scheint im Hinblick auf den Ausbau der A 26 mit Vertretern des Naturschutzbundes (NABU) eine Einigung erzielt worden zu sein. Dabei können auch gewichtige Zugeständnisse an den Naturschutz das Entgegenkommen begründet haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie wird der Zufluss aus dem Hafengeld an die Stiftung Lebensraum Elbe langfristig aussehen? Siehe Drs. 21/917. 2. Ist eine unbegrenzte Aufstockung der finanziellen Mittel an die Stiftung Lebensraum Elbe neben der bereits bestehenden Erhöhung des Zuflusses aus dem Hafengeld von 4 Prozent auf 5 Prozent vorgesehen? Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage? Wenn nein, wie sind dann die Ausführungen im Koalitionsvertrag dazu zu verstehen? Neben der Aufstockung des Hafengeldes wird die Kappungsgrenze aufgehoben. Im Übrigen siehe Drs. 21/917. 3. Welche Auswirkungen hat dies auf die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum Jahr 2020? Keine. 4. Wäre der Zufluss bei der Stiftung Lebensraum Elbe erreicht, wenn die Kappungsgrenze für Zuführungen und Zustiftungen erhalten bliebe? Wenn ja, welche Konsequenzen können daraus vom Senat gezogen werden? Wenn nein, wann wäre dies der Fall? Der Senat äußert sich zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht. 5. Sind die Zugeständnisse beim Hafengeld der Grund für die mit den Naturschutzverbänden getroffene Einigung beim Bau der A 26? Wenn ja, warum? Drucksache 21/1145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Nein. Die vorgesehene Erhöhung des Anteils am Hafengeld ist weder Gegenstand einer noch Motiv für eine Einigung. 6. Noch im Frühjahr 2014 sah es so aus, als könne der Bau der A 26 am Widerstand der Naturschützer scheitern. Nun scheint ein Interessenausgleich mit NABU vonseiten des rot-grünen Senats erreicht worden zu sein. Welche Zugeständnisse hat der Senat gegenüber den Naturschutzverbänden gemacht (bitte genau begründen)? Noch sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Verständigung zwischen allen beteiligten Seiten nicht eingetreten. Im Übrigen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht zu noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten.