BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11456 21. Wahlperiode 02.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 27.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Schullandheim Puan Klent Der aktuellen Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass das Hamburger Schullandheim Puan Klent Insolvenz anmelden musste. Um den Geschäftsbetrieb finanzieren zu können, habe man versucht, von der Freien und Hansestadt Hamburg eine Zuwendung zu erhalten, welche der Stiftung am Dienstag von der zuständigen Fachbehörde verwehrt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Stiftung Jugenderholungsheim Puan Klent auf Sylt betreibt die gleichnamige Übernachtungsstätte für junge Menschen und Familien. Es handelt sich um eine Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Hamburg, die von der Freien und Hansestadt Hamburg in der Vergangenheit mehrere Male Investitionsbeihilfen erhalten hat, zuletzt im Jahr 2007 in Höhe von rund 100.000 Euro. Zuschüsse für den Betrieb der Übernachtungsstätte hat die Stiftung nicht erhalten. Vergleichbare Übernachtungsstätten in Hamburg oder von Trägern mit Sitz in Hamburg erhielten ebenfalls keine solchen Beihilfen . Mit Schreiben vom 20. September 2017 teilte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung mit, dass Zuschüsse in Höhe von 1 Million Euro benötigt würden, um Einnahmeausfälle in einer von der Stiftung geplanten Bauphase ausgleichen und um notwendige Eigenmittel für Bauherrenleistungen aufbringen zu können. Diese Bedarfe sind nicht näher konkretisiert worden; ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde nicht gestellt. Am 24. Oktober 2017 bat ein Vorstandsmitglied telefonisch um kurzfristige finanzielle Hilfe, anderenfalls drohe die Zahlungsunfähigkeit der Stiftung im Dezember 2017. Die Stiftung hat am 05. und 07.11.2017 Zuwendungen als verlorenen Zuschuss in Höhe von 170.000 Euro und als Darlehen in Höhe von 270.000 Euro beantragt, um einen Teil der Betriebskosten zu decken. Das Darlehen sollte in Raten bis Ende August 2020 zurückgezahlt werden. Am 17.12.2017 hat der Vorstand vorgeschlagen, stattdessen einen verlorenen Zuschuss zur allgemeinen Verwendung in Höhe von 200.000 Euro zu leisten. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat die Stiftung bei der Erstellung eines Geschäftsentwicklungskonzepts begleitet und mit ihr erörtert, ob eine Zusammenführung mit Trägern vergleichbarer Einrichtungen möglich ist. Zudem hat die Behörde die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung dargestellt . So dürfen insbesondere gemäß Nummer 3 der VV zu § 46 LHO Zuwendungen nur bewilligt werden, wenn der Zweck durch Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen nicht erreicht werden kann. Überdies dürfen sie nur solchen Empfangenden bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu gewährleisten und nachzuweisen. Insbesondere ist eine Drucksache 21/11456 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anfinanzierung verboten, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die zuständige Behörde hat die Stiftung bei Ihrer Suche nach Lösungen zur Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen unterstützt, deren Vorliegen konnte aber nicht im notwendigen Umfang sichergestellt werden. Im Ergebnis konnte die Stiftung nicht schlüssig darlegen, wie sie die mit der geplanten Beihilfe notwendigen Entwicklungsmaßnahmen so umsetzen kann, dass ein sich langfristig wirtschaftlich selbst tragender Betrieb hergestellt wird, der insbesondere auch die für eine auskömmliche Auslastung erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie Abschreibungen finanziert. Die zuständige Behörde wird sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens darum bemühen , den Fortbestand der Übernachtungsstätte Puan Klent zu sichern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen dezidierten Gründen wurde die erbetene Zuwendung verwehrt ? 2. Welche Voraussetzungen für etwaige Zuwendungen hat die Stiftung wodurch nicht erfüllt? Siehe Vorbemerkung. 3. Gab es in diesem Zusammenhang bereits Zusagen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise zuständigen Behörde oder als Zusagen zu verstehende Aussagen? Wenn ja, welche? Die zuständige Behörde hatte mehrfach ihre Bereitschaft dargelegt, die Stiftung im Rahmen des Zulässigen zu unterstützen. Rechtsverbindliche Zusicherungen sind nicht abgegeben worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Gab es Anregungen hinsichtlich einer Änderung der Satzung der Stiftung Puan Kent seitens der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der zuständigen Behörde? Wenn ja, welche? Die zuständige Behörde hat der Stiftung eine Professionalisierung der Geschäftsführung empfohlen, da im heutigen Jugendfreizeitmarkt ein Jugenderholungsheim von der Größe Puan Klents kaum durch einen ehrenamtlichen Vorstand zu führen ist. Die Stiftung hat zur Verbesserung der Organisationsstrukturen Änderungen der Satzung bei der zuständigen Behörde zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt. Im Rahmen dieser Abstimmung ist die Stiftung von der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde bei der Formulierung der Änderungen zum Namen der Stiftung, zum Stiftungszweck, den Stiftungsorganen, ihren Aufgaben und der Vertretung der Stiftung unterstützt worden. Die für die Förderung zuständige Behörde hat diesen Prozess mitgestaltet, indem die Voraussetzungen für eine Förderung der Stiftung dargelegt worden sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Für welchen Zeitraum wurde um Zuwendung gebeten? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche Alternativen an Schullandheimen stehen den Hamburgerinnen und Hamburgern nun noch zur Verfügung? Schulfahrten werden von den Schulen in eigener Verantwortung entsprechend dem Lebensalter und den Interessen der Schülerinnen und Schüler pädagogisch konzipiert und organisiert. Der „Deutsche Schullandheimverband“ spricht von etwa 250 deutschen Schullandheimen und weist zwölf ihm angeschlossene Schullandheime auf Nordseeinseln nach. Das deutsche Jugendherbergswerk betreibt etwa 500 Jugendherbergen in Deutschland. Hinzu kommen kostengünstige Quartiere in der Trägerschaft von Jugendverbänden und Kirchen sowie sonstigen Anbietern. Das Suchportal „gruppenunterkuenfte.de“ weist auf Sylt fünf Schullandheime nach. Zu den Angeboten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11456 3 der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime siehe http://www.hamburgerschullandheime .de/%c3%bcbersicht-schullandheime.html. 7. In welcher exakten Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg Darlehen gewährt beziehungsweise für Darlehen für die Stiftung Puan Klent gebürgt? 8. Erwartet die Freie und Hansestadt eine Rückzahlung der Darlehen aus der Insolvenzmasse oder werden außenstehende Beträge abgeschrieben ? 9. Inwieweit werden gegebenenfalls noch Bürgschaften im Zusammenhang mit der Stiftung Puan Klent fällig? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Stiftung Hamburger Jugenderholungsheim Puan Klent auf Sylt keine Darlehen gewährt oder Bürgschaften geleistet. Im Übrigen: entfällt.