BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11457 21. Wahlperiode 02.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Gab es einen Sprengstoffanschlag mit rechter Motivation auf der Veddel ? Am Sonntagabend, den 17.12.2017, kam es am S-Bahnhof Veddel zu einer Detonation, bei der die Scheibe eines Wartebereichs zerbarst und ein Mensch verletzt wurde. Laut Medienberichten soll gegen 17.35 Uhr ein Mann aus der S-Bahn gestiegen sein und eine Plastiktüte abgestellt haben, in der sich illegale Feuerwerkskörper befanden. Diese explodierten kurze Zeit später . Der Täter konnte entkommen. Am 19.12.2017 wurde Haftbefehl gegen einen Verdächtigen erlassen. Der Mann ist laut Polizei Hamburg als verurteilter Totschläger aus der Neonaziszene bekannt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In ständiger Praxis äußern die Sicherheitsbehörden sich weder zu laufenden Ermittlungen noch zu Erkenntnissen oder Aspekten ihrer Tätigkeit außerhalb laufender Ermittlungen, die Rückschlüsse auf die Einsatztaktik der Sicherheitsbehörden zulassen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beamte/-innen der Kriminalpolizei (VZÄ) ermitteln derzeit in dem Fall? Die Ermittlungen fallen derzeit in den Aufgabenbereich von 4,0 VZÄ; die Anzahl der eingesetzten Beamten wird regelmäßig dem erforderlichen Ermittlungsaufwand angepasst . 2. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Polizei einen terroristischen Hintergrund bereits ausgeschlossen hat? Wenn ja, warum? 3. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Polizei eine rechte Motivation für die Tat bereits ausgeschlossen hat? Wenn ja, warum? Siehe Vorbemerkung. 4. Gibt es von dem Vorgang Videos aus Überwachungskameras? Wenn ja, aus wie vielen? Ja. Der Polizei zur Verfügung gestellt wurden Bilder aus mehreren Überwachungskameras des S-Bahnhofs Veddel und der S-Bahn S3, soweit diese den Tatvorgang erfassen konnten. Drucksache 21/11457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Waren zum Zeitpunkt des Abstellens der Tüte Menschen auf dem Bahnsteig ? Wenn ja, wie viele und in welcher Entfernung jeweils von der Tüte? Ja; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Hinweise führten zur Ergreifung des Tatverdächtigen? Die Polizei erkannte den Tatverdächtigen anhand von Bildmaterial wieder und nahm diesen am 18. Dezember 2017 in unmittelbarer Nähe zum Polizeikommissariat 46 vorläufig fest. 7. Gibt es Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene oder auf rechtsextremistisches Gedankengut des mutmaßlichen Täters? Ja. 8. Gibt es Hinweise auf Tatbeteiligung Dritter? Wenn ja, welche und zu wie vielen weiteren Personen? 9. Um welchen pyrotechnischen Gegenstand gegebenenfalls welcher Kategorie handelt es sich? a. Wie viele pyrotechnische Gegenstände mit welcher Sprengwirkung wurden gefunden beziehungsweise waren für die Detonation verantwortlich ? b. Waren alle Sprengkörper detoniert? 10. Laut Medienberichten wurden auf dem Bahnsteig Schrauben und andere Metallteile gefunden, bei denen zunächst unklar war, ob sie sich in der Tüte mit den Knallkörpern befanden. Kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden, dass Schrauben oder Metallteile sich in der Tüte befunden haben? a. Wie viele Schrauben, wie viele Metallteile wurden auf dem Bahnsteig gefunden? b. Wurden diese als Beweismittel behandelt? Siehe Vorbemerkung.